Text
Undergerichts ordnung des Ertzstiffts Meyntz : iñ welcher gantz fleissig angezeygt wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten iñ recht gehandelt vnd procedirt werden soll vnd mag ...
- Weitere Titel
-
Untergerichtsordnung
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Res/2 Crim. 37#Beibd.8
- VD16
-
VD16 M 273
- Umfang
-
XXXV Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Meyntz
- (wer)
-
Schoeffer
- (wann)
-
1534
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10196543-0
- Letzte Aktualisierung
- 23.01.2026, 14:30 UTC
Datenpartner
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Objekttyp
- Text
Beteiligte
- Albrecht II. (Mainz, Erzbischof, Kurfürst, Kardinal) (Sonstige)
- Erzstift Mainz (Sonstige)
- Schoeffer
Entstanden
- 1534
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Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich
Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich
Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich
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