Urkunden

Die Richter des Mainzer Stuhls entscheiden auf Grund der Zeugenaussagen die Klage des Stifts Mariengreden gegen Herboldus, Bürger zu Mainz, auf Zahlung eines Jahreszinses von 1 leichten Solidus ("solidum levem") und 1 Kapaun an Martini aus einer Hofstatt ("area") auf dem Dietmarkt ("in foro gentili") neben dem Haus des Fuhrmanns ("auriga") Ulrich zugunsten des Stifts. "Actum 1231, XV. Kal. Marcii.". Zeugenaussagen: 1) Der Kürschner ("pellifex") Wernherus, Bürger zu Mainz, hat dieses Haus bewohnt, als es ein gewisser Rudolf ("Rodolfus") besaß, und selbst den Zins zweimal entrichtet. 2) Der Kantor von Mariengreden bestätigt die Zinszahlung, ist nur wegen des Kappenzinses nicht sicher. 3) Magister Gottsmann ("Godesmannus") hat als früherer Kämmerer den Zins empfangen; auch andere Kämmerer haben ihm den Zinsempfang bestätigt. 4) Embricho "Poto", früherer Kämmerer, sagt ebenso aus. 5) "Lipsun", Stiftsherr von Mariengreden, ehemaliger Kämmerer, ebenso. 6) Siboldus, Stiftsherr von Mariengreden, ehemaliger Kämmerer, hat den Zins drei Jahre hindurch eingenommen.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Mainz, U / 1231 Februar 15
Formalbeschreibung
Ausfertigung. Perg., leicht besch. S. und S.-Einschnitt abgeschnitten. - Rückvermerk 13. Jh.: "Super domo Lorzeberg in foro gentili".
Bemerkungen
Regest: Falck, Mainzer Regesten Nr. 658.

Kontext
Urkundenbestand >> Urkunden (mit Fotos)
Bestand
Urkundenbestand

Laufzeit
15.02.1231
Provenienz
Liebfrauen Mainz

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Letzte Aktualisierung
02.05.2023, 14:15 MESZ

Objekttyp

  • Urkunden

Beteiligte

  • Liebfrauen Mainz

Entstanden

  • 15.02.1231

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