Bestand
Talheim an der Schozach, Ganerbschaft (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Der Bestand umfasst die 1941 von Friedrich Freiherrn von Schubert als Depositum unter Eigentumsvorbehalt übergebenen Archivalien über die Ganerbschaft Talheim (Lkr. Heilbronn), die seit dem 13. Jahrhundert belegt ist. Er enthält vor allem Registraturbestandteile der als Ganerben beteiligten Herren von Frauenberg, von Sperberseck, von Racknitz, von Gemmingen, von Talheim und von Vohenstein.
Inhalt und Bewertung
Die Archivalien betreffen u. a. die Beziehungen zu Kaiser und Reich und auswärtigen Herrschaften, aber auch das Verhältnis der Ganerben untereinander. Privatangelegenheiten der Familien, Herrschafts- und Besitzverhältnisse in Talheim, Verwaltung und Wirtschaftsführung. Die Lagerbücher befinden sich heute in den Beständen H 151 und H 180 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart.
Vorbemerkung: Freiherr Friedrich v. Schubert übergab im Jahre 1941 das im folgenden verzeichnete Archiv (Tgb.-Nr. 1941/1265, 1310, 1479, 1500, 1549, 1558). Es war über sehr verschiedene Vorbesitzer in seine Hand gelangt. Archivteile dieser verschiedenen Besitzer hatten sich in ihm abgelagert. Diese Archivteile haben etwas rein äußerlich Gemeinsames: ihren Sammelpunkt in Talheim a.d. Schozach Kr. Heilbronn. Wesentliche aber nicht alle Teile haben auch einen gemeinsamen Betreff: Verwaltung von Talheim, an der diese Besitzer von Archivteilen gleichzeitig oder nacheinander als Mitglieder einer Ganerbschaft Anteil gehabt haben. Die Frage der Ordnung und der Bezeichnung des Archivs war erst nach einer eingehenden Verzeichnung lösbar und ergab auch dann noch Schwierigkeiten. Die zunächst erprobte Lösung dem Archiv die Bezeichnung "Ganerbschaft Talheim" zu geben erweckte Bedenken: einzelne Ganerben haben nur kurze Zeit (s. unten) gemeinsame Amtsleute besessen, und das Archiv enthält nur Registraturen von einigen, nicht von allen Ganerben. Andererseits enthält es auch Bestandteile, die mit Talheim nichts zu tun haben, sondern nur durch ihren Besitzer angeschwemmt waren. Der danach ventilierte Ordnungsgesichtspunkt versuchte die Bestandteile aufzulösen und sie nach den Registraturen ihrer Besitzer zu trennen. Auch dieser Weg erwies sich als ungangbar. Denn im Laufe der Ablagerungszeit waren manche ursprünglich isolierte Bestandteile durch alte pertinenzmäßige Ordnungsversuche so miteinander verkittet, Ausfertigungen mit den Konzepten vereinigt und die Konzepte ihrer eigentlichen Registratur entfremdet, daß ohne einen nicht mehr vertretbaren Zeitaufwand die an sich schon sehr zeitraubende Ordnungsaufgabe eine einwandfreie Isolierung der Registraturen nicht mehr möglich war. Es blieb also nur übrig, dieses zu einer Art Sedimentgestein zusammengekittete Archiv zusammenzulassen, und zwar zu versuchen, die einzelnen Ablagerungsgeschichten möglichst deutlich nachzuweisen, ohne aber die Garantie, zumal bei Konzepten, zu übernehmen, daß die Zuweisung zu den einzelnen Registraturen gelungen ist. Es ist also das Archiv in seinem Umfang so geblieben, wie es sich in der Hand des letzten Besitzers angesammelt hat. Der Bestand B 100 a (Ittlingen), der sich seit 1845 auch in Talheim befand (s. Bü 978) und vermutlich gleichzeitig mit dem anderen Bestand dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart überlassen wurde, wurde in diese Ordnung nicht einbezogen. So mußte auch mit dem Namen des Archivs ein Kompromiß geschlossen werden. Die naheliegende Bezeichnung nach dem letzten Eigentümer wäre irreführend gewesen, weil es von dessen Familie nichts enthielt. Die Bezeichnung: "Besitzvorgänger von Frh. von Schubert" wäre nichtssagend gewesen. Daher wurde doch auf die Bezeichnung "Talheim" als dem Herkunftsort und Sammelpunkt des Archivs zurückgegriffen. Noch in Talheim hatte am Ende des 19. Jahrhunderts Pfarrer M. Dunker, der dann die Ortsbeschreibung von Talheim in der Oberamtsbeschreibung Heilbronn, Bd. 2/1903 S. 452 ff lieferte, Ordnungsversuche unternommen. Doch seine Faszikelaufschriften stimmten schließlich nicht mehr mit dem Inhalt überein. Nach der Übergabe an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart hatten nach verschiedenen Prinzipien Staatsarchivdirektor Dr. K.O. Müller (Bände), Dr. Straub und A. Barthelmeß daran gearbeitet. Der Unterzeichnete begann Januar 1955 erneut die Arbeit und beendete bis Mitte Juli 1955 die Verzeichnung der Urkunden und Akten. Die Ordnung des Restes, die Gliederung und der Abschluß zog sich infolge der Übernahme auswärtiger Stellungen durch den Bearbeiter bis 1960 hin. Die lange Dauer der Verzeichnung begründet sich mit dieser Tatsache, daneben aber auch mit dem Ordnungszustand des Bestandes, bei dem einzelne Betreffserien aus 10 bis 15 verschiedenen Stellen zusammengesucht werden mußten. Dieser Ordnungszustand begründete aber auch die sehr eingehende Verzeichnung. Der Bestand setzt sich zusammen aus 26 Pergament- und Papierurkunden, 10 lfd. m Akten (Bü 1-1042), 11,5 lfd. m Bänden, davon 11,2 lfd. m Rechnungen, 0,3 lfd. m Heisch- und Lagerbüchern, die aber den Lagerbücher-Beständen H 151 (Hessen-Darmstadt) und H 180 (Frauenberg, Gemmingen, Karpfen, Lyher, Sperberseck, Talheim, Vohenstein) eingereiht wurden. Für den Inhalt bietet ein Leitfaden eine Übersicht über die Gliederung der Ganerbschaft und deren Erb- und Besitzzusammenhänge: Wann und wie die Ganerbschaft Talheim entstand, ist noch nicht genau erforscht und vermutlich auch nicht mehr feststellbar (1). Die Herren von Talheim sind schon im 13. Jahrhundert nachweisbar; daneben finden sich im 14. Jahrhundert die Herren v. Heinrieth (?) und zu Anfang des Jahrhunderts die v. Sturmfeder und andere, die aber meist wieder verschwanden (2). Vogtei und Gerichtsbarkeit (die Blutgerichtsbarkeit kam anscheinend erst 1545 hinzu) waren vermutlich ursprünglich ungeteilt und auch nicht etwa an bestimmte Gebäude (Lehen, Besitzungen) oder dergleichen gebunden; die Kopfzahl der Ganerben war ausschlaggebend. Als die Ganerben 1542 um den Blutbann baten, werden acht Teilhaber genannt: Der Deutschordens-Komtur W. Lochinger, Eberhard v. Frauenberg, Volmar Lemlin, Joachim, Bernhard, Reinhard, Wilhelm und Burkhard v. Talheim. Aber schon 1549 wurde der Anteil der Herren v. Frauenberg als ein Sechstel bezeichnet. Um 1560 müssen folgende Ganerben vorhanden gewesen sein: Der Deutschorden, Ludwig v. Frauenberg, Christoph v. Talheim (seit ca. 1572 Hans Ulrich v. Talheim), Christina v. Laien (3), Gottfried Lemlin zu Horkheim, Rochus Lyher. Infolgedessen wurde jedem der Ganerben ein Sechstel zugeschrieben, das seitdem bei Verkäufen an den Käufer überging. Die später auftretenden Adligen (v. Schmidberg, Schaffalitzky usw.) hatten an der Ortsobrigkeit keinen Anteil mehr. Der Deutschorden kaufte 1499 den Anteil des Stephan v. Venningen und gehörte wohl seitdem zu den Ganerben; 1567 erwarb er den Anteil der Christina v. Laien, geb. v. Talheim, 1585-1587 den der Lemlin v. Horkheim und 1607 den der Lyher, womit er in den Besitz von zwei Dritteln der Ortsobrigkeit gelangt war. Die anderen beiden Sechstel verblieben den Herren v. Talheim und den Herren v. Frauenberg. Keine oder nur geringfügige Registraturbestandteile finden sich von folgenden dieser Ganerben in dem Schubert'schen Archiv: a) Sturmfeder: nur die Urkunden U 1 und U 2. Sonstige Reste ihrer Talheim betreffenden Verwaltung befinden sich im Archiv der Frh. Sturmfeder (s. Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg, Heft 3, bearbeitet von Dr. Roland Seeberg-Elversfeld 1956, Register) b) Deutschorden: Dessen Archivalien über die Verwaltung von Talheim befinden sich im Bestand B 315 (Kommende Heilbronn) c) Lemlin von Horkheim: keine Archivalien d) Lyher: nur zwei Lagerbücher, jetzt Bestand H 180 (Lyher) Der Inhalt des Archivs beschränkt sich also im wesentlichen auf die Registraturen von zwei der 1560 genannten sechs Ganerben, der Herren v. Talheim und v. Frauenberg und deren sich mannigfach aufsplitternden und verschlingenden Besitznachfolge: 1. Die Herren von Talheim, seit dem 13. Jahrhundert nachweisbar, starben mit Hans Ulrich v. Talheim im Mannesstamm aus. Hans Ulrich v. Talheim hatte nicht weniger als 6 Lehen innegehabt; 1597 hatte er das Würzburgische Lehen, bestehend aus Kirchensatz, dem ius patronatus und dem Frucht- und Weinzehnten zu Talheim sowie Gütern und Gefällen zu Ottmarsheim und Kirchheim a.N., an die Echter v. Mespelbrunn verkauft, von denen es später (1634) an die Herren v. Dalberg kam. Als diese ausstarben, fiel es 1719 an Würzburg zurück und wurde nicht wieder verliehen; 1803 erhielten es die Fürsten v. Löwenstein-Wertheim-Rosenberg als Entschädigung. Die übrigen, das hessische, brandenburgische, württembergische, badische und Wormser Lehen wurden 1605 alle eingezogen und z.T. anderwärts verliehen. Das Allod des Hans Ulrich v. Talheim, zu dem die sogenannten adlige Behausung an der mittleren Brücke (4) gehörte samt einem Sechstel der Obrigkeit, kam an seine Tochter Anna Rosina v. Talheim, die seit 1603 mit Hans Dietrich v. Venningen, danach seit 1633 mit Johann Philipp v. Helmstadt verheitratet war, aber 1644 kinderlos starb. Sie wurde von ihren Vettern, den Herren v. Vohenstein, beerbt. Deren Talheimer Zweig starb 1737 mit Johann Ludwig v. Vohenstein im Mannesstamm aus; er wurde von seinen Schwestern Juliana, verheiratet mit E.M. v. Jungkenn, Maria Augusta, verheiratet mit J.F. v. Nettelhorst (deren Töchter Charlotte und Karoline die Frhn. v. Gültlingen und v. Harling heirateten und deren Enkelin Christiane v. Gültlingen einen Frhn. v. Waldenfels ehelichte), und Dorothea Charlotte verheiratet mit Johann Wilhelm v. Bernerdin (Eltern der Franziska v. Hohenheim), beerbt. Mit diesen Vohensteinschen Erben begann Philipp v. Gemmingen wegen des einen Sechstels der Gerichtsbarkeit einen Prozeß, weil er der Ansicht war, daß dieses zum hessischen Lehen, das er 1736 erworben hatte, gehören müsse, und weil er sie dazu bewegen wollte, ihren Anteil an ihn zu verkaufen. Dies gelang schließlich auch; 1772 verkauften die Vohensteinschen Erben v. Jungkenn, Bernerdin und Harling ihre fünf Sechstel des Vohensteinschen Guts, 1782 dann auch v. Waldenfels seinen Anteil. Der Frh. v. Gültlingen ließ sich erst 1791 zum Verkauf seines Teils an die Söhne Philipps von Gemmingen herbei. Mit dem Gut kam auch ein Teil der Akten zum Gemmingenschen, heute Schubertschen Archiv. Über die Lehen Hans Ulrichs v. Talheim ist folgendes zu bemerken: a) Das hessische Lehen bestand zu zwei Dritteln der Oberen Burg, Grundstücken, Hellerzinsen usw. in Talheim, Ilsfeld und anderen Orten. Es soll 1479 von den Grafen v. Katzenellenbogen an die Landgrafen von Hessen gekommen sein, nach anderer Ansicht aber 1456 den Landgrafen direkt zu Lehen aufgetragen worden sein. Nach Hans Ulrichs v. Talheim Tod 1605 wurde es eingezogen und 1609 um 5.000 fl. als Kunkellehen an Melchior Nördlinger zu Bodenheim verliehen. In dessen Familie blieb das Lehen, bis es 1715/1716 an Adam Anton v. Furtner verkauft werden mußte; der wurde 1718 damit belehnt, aber das Gut verkaufte er schon 1736 an Philipp v. Gemmingen-Guttenberg. Das verfallene Schloß wurde später als Pächterwohnung benützt, dann teils als Brauerei eingerichtet, teils vermietet, und schließlich 1833 verkauft. b) Das brandenburgische Lehen, das nur aus Grundstücken und einigen Gefällen bestand, wurde 1605 gleichfalls eingezogen. 1616 verkaufte Markgraf Joachim Ernst von Brandenburg-Ansbach diesen Besitz an den Deutschorden. c) Als württembergische Lehen besaß Hans Ulrich v. Talheim den sogenannten Schneck, einen kleinen Teil der Oberen Burg, wozu einige Zehnten zu Ostheim (Auenstein) und Ilsfeld gehörten. Es wurde nach 1605 zunächst nicht mehr vergeben. Ein weiterer Teil der Oberen Burg, vorher freies Eigentum der Familie Lyher, der durch die Heirat von der Familie v. Talheim an diese gelangt war, wurde ebenfalls von Württemberg beansprucht. 1606 wurde dieser Schloßteil vom Obervogt von Lauffen gewaltsam besetzt, und der letzte Lyher, Philipp Burkhard, mußte es 1611 von Württemberg zu Lehen nehmen. Schon 1607 hatten sein Vater und er ihren Anteil an der Obrigkeit an den Deutschorden verkauft; 1614 folgte das übrige. Der Schloßteil fiel später an Württemberg zurück und wurde mit dem Schneck vereinigt. Dieses Lehen nun wurde 1640 an Kasimir Chanofsky v. Langendorf ausgegeben, durch dessen Großnichte es 1694 an die Herren von Schmidberg kam. Nachdem diese Familie 1777 ausgestorben war, wurde das Lehen eingezogen, die Güterstücke verpachtet und in das Schloß 1778 vier Familien Schutzjuden aus Horkheim aufgenommen. d) Als badisches Lehen besaß Hans Ulrich v. Talheim ein Drittel am großen Frucht- und Weinzehnten zu Kaltenwesten (Neckarwestheim) und als Wormser Lehen einige Anteile an Zehnten zu Hausen a.H. und Nordheim. Beide Lehen wurden 1605 eingezogen; sie sind für Talheim ohne Bedeutung. 2. Als Mitherrschaft in Talheim ist zu Anfang des 15. Jahrhunderts die Familie Sturmfeder feststellbar. 1415 trug Swigger Sturmfeder seinen Teil am Unteren Schloß Graf Eberhard dem Älteren zu Lehen auf; es war von Anfang an Kunkellehen. Der andere Teil blieb Allod des Konrad Sturmfeder. Die Tochter Swigger Sturmfeders, Ursula, heiratete Hans v. Frauenberg, der 1453 mit dem württembergischen Teil des unteren Schlosses belehnt wurde. 1518 kaufte Eberhard v. Frauenberg den Erben des Konrad Sturmfeder den anderen Teil des Schlosses ab. Von da an galt das ganze Untere Schloß als württembergisches Lehen; dazu gehörten Zehnten zu Ilsfeld und Ostheim (Auenstein) und verschiedene Gefälle zu Bottwar, Ostheim und Sontheim. Die Herren von Frauenberg starben 1636 mit Hans Ludwig v. Frauenberg im Mannesstamm aus; seine Tochter Anna Elisabetha, die mit dem 1634 verstorbenen Johann Albrecht v. Sperberseck verheiratet gewesen war, erbte das Lehen. Nach ihrem Tode folgte ihr Sohn Johann Ludwig v. Sperberseck 1642, mit dessen Sohn Johann Philipp die Familie 1708 ausstarb. Über des letzteren Tochter Sybilla Dorothea Eberhardina kam das württembergische Lehen an Philipp Wilhelm v. Racknitz zu Haunsheim. Beider Tochter Elisabetha Margaretha heiratete 1733 Philipp v. Gemmingen-Guttenberg, dem das Gut 1734 übergeben wurde. Dieser erwarb 1736 das hessische Lehen, 1772 und 1782 das Vohensteinsche Gut (s. oben). Damit gab es neben dem Deutschen Orden nur noch eine Herrschaft in Talheim. 1785 folgten auf Philipp v. Gemmingen seine drei Söhne Christoph Dietrich, Philipp und Karl Reinhard. Diese erwarben 1791 den letzten Rest des Vohensteinschen Gutes und vorübergehend das sogenannte Freigut. Dieses hatten den Lemlin und danach verschiedenen Adelsfamilien gehört, zuletzt den Herren v. Schmidberg, von denen es 1746 der Schiffswirt Keßler aus Heidelberg erwarb. 1785 war es im Besitz des Johann Joseph Emmendörfer. Dieser verkaufte es später an den Johanniter-Amtmann Kasimir du Plessis in Affaltrach, durch dessen Konkurs es dann vorübergehend an die Herren v. Gemmingen kam. Die beiden ersten der drei Brüder starben im Jahre 1800, Karl Reinhard v. Gemmingen 1827. Von ihm gelangten die Gemmingenschen Güter an die Tochter Christoph Dietrichs, Lisette, in zweiter Ehe verheirat mit Pfarrer Gilmer, sowie an Karl Reinhards Tochter Karoline Mariane, in zweiter Ehe verheiratet mit Frhn. v. Zanthier. Nach langen Erbstreitigkeiten erwarb schließlich ein Sohn der Lisette v. Gemmingen, Dr. Gustav Gilmer, das Talheimer Gut. Über eine von dessen Töchtern kam es an die Herren v. Schubert. Diese beiden Besitzerstränge ergaben bei der Ordnung die beiden ersten Abteilungen der Gliederung. Ihnen wurden auch jene Registraturteile zugeordnet, die mit der Verwaltung von Talheim nichts zu tun haben und sonstigen Niederschlag der herrschaftlichen Kanzleien enthalten, der organisch oder zufällig in dem Gesamtarchiv landete. (Schon um 1740/1750, vielleicht auch früher, befanden sich z.B. Archivalien der Herren v. Sperberseck in Talheim in Säcken, wie sie übersandt worden waren.) Als dritte Abteilung wurden von diesen herrschaftlichen Kanzleien getrennt die Registraturen der Amtleute in Talheim. Die Amtleute der Ganerben wechselten im Vorsitz der Vogtgerichte jährlich ab. Während der Deutschorden stets eigene Amtleute oder Stabsschultheißen hatte, stellten mindestens seit 1703 die beiden anderen gemeinschaftliche Amtleute an. 1757 bestellte Philipp v. Gemmingen einen eigenen Amtmann. Die Vohensteinschen Erben mußten folgen. 1806, als Talheim dem Oberamt Heilbronn unterstellt wurde, endete die Tätigkeit der herrschaftlichen Amtleute. Nachweisbar seit 1694 bestellten die beiden Ganerben gemeinschaftliche Schultheißen (Bü 980), spätestens 1690 gemeinschaftliche Gerichtsschreiber (Bü 70). Da diese Gerichtsschreiber auch die Fleckenregistratur verwalteten (Bü 1020), ist durch sie wahrscheinlich - wenigstens bruchstückhaft - die als vierte Abteilung angegliederte "Fleckenregistratur" in das Gesamtarchiv gekommen. Obwohl das Gesamtarchiv Nachrichten von 1417 bis ca. 1915 enthält, wurde davon Abstand genommen, die nach 1806 in dem Archiv befindlichen Archivakten abzutrennen und sie als Akten herrschaftlicher Rentämter auszuweisen, wie es dem Gliederungsprinzip der Gesamtübersicht entsprochen hätte. Aber da erst unter der Gemmingenschen Vormundschaft die Archivteile zusammenwachsen, hätte die Trennung das Verständnis für die Eigenart dieses Archivkonglomerats behindert. Über die übrige Einteilung orientiert die Gliederung. August 1960 Dr. Weisert
Fußnoten: (1) Siehe OAB. Heilbronn, 1. Aufl. 1865, S. 336-344; 2. Aufl.,1903, Bd. II, S. 458-489; Bauer, H., Talheim und seine Besitzer, Württ. Franken VII/1865-1867, S. 225-285. (2) Bauer S. 231 f.; OAB. Heilbronn II, S. 473 f., 478 (3) Nach OAB Heilbronn, S. 341, war Christina v. Laien noch 1572 unter den Ganerben, obgleich sie ihren Anteil schon 1567 an den Deutschorden verkauft hatte. (4) Später wurde dieses Gebäude Vohensteinsches Haus, schließlich Gemmingensches Amtshaus genannt.
- Bestandssignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 139 b
- Umfang
-
26 Urkunden, 1053 Büschel, 450 Bände (29,3 lfd. m)
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 >> Weltliche Herrschaften >> Sonstige weltliche Herrschaften
- Bestandslaufzeit
-
1417-1915
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
18.04.2024, 10:40 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1417-1915