BVerfG, Beschluss v. 6. 11. 2019 – 1 BvR 276/17 (Recht auf Vergessen II)

Zusammenfassung: Der Beschwerdeführer in dem der Entscheidung zugrundliegenden Fall hatte im Klageweg erfolglos die Auslistung eines Suchtreffers von Google verlangt, der auf einen ihn betreffenden NDR-Fernsehbeitrag von 2010 verlinkt. Das BVerfG nimmt in seiner Entscheidung (»Recht auf Vergessen II«) erstmals die Kontrolle der fachgerichtlichen Grundrechtsprüfung am Maßstab der Europäischen Grundrechtecharta vor. Die damit – und im Zusammenhang mit der Entscheidung »Recht auf Vergessen I« vom selben Tag (oben JZ 2020, 189) – erfolgende Neuausrichtung der innerstaatlichen Architektur des gerichtlichen Grundrechts-schutzes untersucht Mattias Wendel (JZ 2020, 157, in diesem Heft) auch rechtsvergleichend und erörtert Folgefragen und -probleme für Rechtswissenschaft und -praxis

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (12 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BVerfG, Beschluss v. 6. 11. 2019 – 1 BvR 276/17 (Recht auf Vergessen II) ; volume:75 ; number:4 ; year:2020 ; pages:201-212
Juristenzeitung ; 75, Heft 4 (2020), 201-212

DOI
10.1628/jz-2020-0060
URN
urn:nbn:de:101:1-2020052908541131519599
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:50 MESZ

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