BVerfG, Beschluss v. 6. 11. 2019 – 1 BvR 16/13 (Recht auf Vergessen I)

Zusammenfassung: Die Entscheidung des BVerfG (»Recht auf Vergessen I«) dreht sich in der Sache um die Zulässigkeit personalisierter Kriminalberichterstattung nach Ablauf eines langen Zeitraums. Das BVerfG begründet ausführlich die primäre Maßstäblichkeit der Grundrechte des Grundgesetzes im für die Mitgliedstaaten gestaltungsoffenen Anwendungsbereich von Unionsrecht. Mattias Wendel (JZ 2020, 157, in diesem Heft) analysiert die Neuausrichtung der innerstaatlichen Architektur des gerichtlichen Grundrechtsschutzes im Zusammenhang mit der Entscheidung »Recht auf Vergessen II« vom selben Tag (unten JZ 2020, 201), in der das Gericht erstmals die Unionsgrundreche als unmittelbaren Prüfungsmaßstab eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens herangezogen hat, und erörtert Folgefragen und Herausforderungen

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (12 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BVerfG, Beschluss v. 6. 11. 2019 – 1 BvR 16/13 (Recht auf Vergessen I) ; volume:75 ; number:4 ; year:2020 ; pages:189-200
Juristenzeitung ; 75, Heft 4 (2020), 189-200

DOI
10.1628/jz-2020-0059
URN
urn:nbn:de:101:1-2020052908535733974498
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:50 MESZ

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