Sachakte
Verordnung: Alle Landeskinder, die sich dem Studium an der Universität Gießen widmen wollen, müssen die vorbereitenden Gymnasien in Darmstadt oder Gießen besucht haben. Eine Ausfertigung der Abschlussbescheinigung einer dieser Anstalten muss bei der Anmeldung zur Universität Gießen mit vorgelegt werden
- Archivaliensignatur
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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, E 3 A, 64/18
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke: Deskriptoren: Gießen
Vermerke: Deskriptoren: Darmstadt
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> M Schulen und Universitäten >> M.5 Universitäten, insbesondere Gießen
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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06.03.2023, 10:29 MEZ
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1803 März 10