Sachakte

Verordnung: Alle Landeskinder, die sich dem Studium an der Universität Gießen widmen wollen, müssen die vorbereitenden Gymnasien in Darmstadt oder Gießen besucht haben. Eine Ausfertigung der Abschlussbescheinigung einer dieser Anstalten muss bei der Anmeldung zur Universität Gießen mit vorgelegt werden

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, E 3 A, 64/18
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke: Deskriptoren: Gießen

Vermerke: Deskriptoren: Darmstadt

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> M Schulen und Universitäten >> M.5 Universitäten, insbesondere Gießen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1803 März 10

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Rechteinformation
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Letzte Aktualisierung
06.03.2023, 10:29 MEZ

Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1803 März 10

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