Akten
Georg Christoph Lochners kaiserliches Zeitungsprivileg
Enthält:- Abschrift des großen kaiserlichen Zeitungsprivilegs Karls VI.
- Reference number
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Rst. Nürnberg, Kirchen- und Vormundamt 1946
- Former reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Kirchen und Vormundamt S II L 22, Nr. 11
- Language of the material
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deutsch
- Further information
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Registratursignatur/AZ: Kasten 119, Fasc. 22
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Kirchen- und Vormundamt >> Reichsstadt Nürnberg >> B. Reichsstädtische Zentralbehörden (alphabetisch) >> Kirchen- und Vormundamt >> Zensurwesen >> Zensur und Aufsicht des Druckgewerbes
- Holding
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25 Reichsstadt Nürnberg, Kirchen- und Vormundamt
- Indexentry person
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Lochner, Georg Christoph
Karl VI., Kaiser
- Date of creation
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1735-1736
- Other object pages
- Provenance
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Nürnberg, Reichsstadt, Kirchen- und Vormundamt
- Last update
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23.05.2025, 11:51 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- 1735-1736
Other Objects (12)
Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: Die Abführung der allhiesigen Kaisesteuer und dmit verrechnete Zinsen des kaiserlichen Darlehens1746-1751
Kaiser Karl VI. gebietet den Bambergischen und Nürnbergischen Afterlehenleuten und Hintersassen zu Fürth die ihnen von der Stadt Nürnberg auferlegten, althergebrachten Steuer- und Einquartierungslasten gemäß den jüngst ergangenen kaiserlichen Mandaten zu entrichten und zu tragen und sich darin durch das Bambergische Dompropsteiverwalteramt nicht beirren zu lassen.
Kaiser Karl VI. gebietet den Bambergischen und Nürnbergischen Afterlehenleuten und Hintersassen zu Fürth, die der Stadt Nürnberg seit alters zustehenden Steuer und Einquartierungslasten gemäß dem Urteil des Reichshofrates und dem kaiserlichen Mandat vom 1. April 1711 unweigerlich zu entrichten und sich hierin durch die Bambergische Dompropsteiverwaltung nicht beirren zu lassen. Siegler: der Kaiser.
Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen
Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: 1735-1746
Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: 1734-1735
Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: 1749-1750