Akten
Georg Christoph Lochners kaiserliches Zeitungsprivileg
Enthält:- Abschrift des großen kaiserlichen Zeitungsprivilegs Karls VI.
- Archivaliensignatur
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Rst. Nürnberg, Kirchen- und Vormundamt 1946
- Alt-/Vorsignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kirchen und Vormundamt S II L 22, Nr. 11
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Registratursignatur/AZ: Kasten 119, Fasc. 22
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kirchen- und Vormundamt >> Reichsstadt Nürnberg >> B. Reichsstädtische Zentralbehörden (alphabetisch) >> Kirchen- und Vormundamt >> Zensurwesen >> Zensur und Aufsicht des Druckgewerbes
- Bestand
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25 Reichsstadt Nürnberg, Kirchen- und Vormundamt
- Indexbegriff Person
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Lochner, Georg Christoph
Karl VI., Kaiser
- Laufzeit
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1735-1736
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Nürnberg, Reichsstadt, Kirchen- und Vormundamt
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:51 MESZ
Datenpartner
Staatsarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Akten
Entstanden
- 1735-1736
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Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: Die Abführung der allhiesigen Kaisesteuer und dmit verrechnete Zinsen des kaiserlichen Darlehens1746-1751
Kaiser Karl VI. gebietet den Bambergischen und Nürnbergischen Afterlehenleuten und Hintersassen zu Fürth die ihnen von der Stadt Nürnberg auferlegten, althergebrachten Steuer- und Einquartierungslasten gemäß den jüngst ergangenen kaiserlichen Mandaten zu entrichten und zu tragen und sich darin durch das Bambergische Dompropsteiverwalteramt nicht beirren zu lassen.
Kaiser Karl VI. gebietet den Bambergischen und Nürnbergischen Afterlehenleuten und Hintersassen zu Fürth, die der Stadt Nürnberg seit alters zustehenden Steuer und Einquartierungslasten gemäß dem Urteil des Reichshofrates und dem kaiserlichen Mandat vom 1. April 1711 unweigerlich zu entrichten und sich hierin durch die Bambergische Dompropsteiverwaltung nicht beirren zu lassen. Siegler: der Kaiser.
Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen
Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: 1735-1746
Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: 1734-1735
Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: 1749-1750