Urkunden
Thoman Karer von Unterwaldhausen schwört Urfehde, nachdem er wegen "ungehorsämy" in das Gefängnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er wird sich am Kloster nicht rächen, diesem gehorsam und "unfluchtsam" sein und keinen fremden Herren oder Schirm annehmen. Falls er mit dem Abt und Gotteshausleuten, insbesondere den Kirchenpflegern in Waldhausen, in Streit gerät, wird er sich mit dem Urteil des örtlichen Gerichts begnügen und keine fremden Gerichte anrufen. Wenn er sich nicht an seine Zusagen hält, zahlt er eine Strafe von 50 lb d. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er seinen Vetter Thoman Karer d.J., Konrad Stark, Heinz Güss und Hans Kempf in Oberwaldhausen.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 423
- Maße
-
16,3 x 39,5 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Thoman Karer von Unterwaldhausen
Empfänger: Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Junker Märk Schellenberg, Reichsunterlandvogt von Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Indexbegriff Person
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Güss, Heinz
Karer, Thoman d.Ä.
Karer, Thoman d.J.
Kempf, Hans
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Stark, Konrad
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Güss, Heinz
Karer, Thoman d.Ä.
Karer, Thoman d.J.
Kempf, Hans
Schellenberg, Märk von, Unterlandvogt
Stark, Konrad
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Indexbegriff Ort
Oberwaldhausen : Unterwaldhausen RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Unterwaldhausen RV; Einwohner
Waldhausen = Ober- und Unterwaldhausen RV; Kirchenpfleger
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
Unterwaldhausen RV; Einwohner
Waldhausen = Ober- und Unterwaldhausen RV; Kirchenpfleger
Laufzeit
1457 November 9 (an mittwochen vor sant Martins tag)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:51 MEZ
Urkunden
1457 November 9 (an mittwochen vor sant Martins tag)
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Gorius Guss von Oberwaldhausen schwört Urfehde, nachdem er von Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ins Gefängnis gebracht worden war. Ihm werden Amtsvergehen als Ammann von Oberwaldhausen vorgeworfen. Er soll "fremd lüt" gegenüber den Amtsangehörigen begünstigt haben. Außerdem hat er versucht, die Urteilsprecher mit Schmähworten zu beeinflussen, u.a. gegen den Pfarrer Kaspar Raist von Unterwaldhausen, der dem Abt mit Lehens- und Vogtrecht verwandt ist. Dem Pfarrer haben einige aus dem Bekanntenkreis des Ausstellers ein Pferd entwendet. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen, künftig dem Kloster gehorsam und unflüchtig sein, auch keinen fremden Herrn oder Schirm annehmen. Er wird nichts mehr gegen den Pfarrer und Klas Funk unternehmen. Seine Ansprüche wird er nur noch vor den ordentlichen Gerichten anbringen, alles bei Strafe von 200 lb d. Zu Bürgen setzt er unter dem Versprechen der Schadloshaltung seine Brüder Michel, Kaspar und Balthasar Guss von Unterwaldhausen, seinen Schwager Michel Müller von Flinswang (=Fleischwangen), Jörg Seltenrich von Litzelbach und Hans Moßher von Haggenmoos ("Hakimoß").
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Gorius Güss von Oberwaldhausen bekennt, daß Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, ihm ein Gütlein in Oberwaldhausen, das früher Konrad Löffer innehatte, für sechs Jahre verliehen hat. Der Beliehene muß es in gutem Zustand halten und darf es nicht schlaizen. Er gibt dem Kloster jährlich Zins und Hubgeld ausweislich der Rödel. Wenn der Beliehene in der genannten Zeit seine Ehefrau als Leibeigene an das Kloster bringt, wird der Abt wegen weiterer Verleihung mit sich reden lassen. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gütlein heim. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Martin Aichenler von Ausnang bekennt, daß das Jos [Bentelin], Abt von Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Ursula Bekin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zum Raggen verliehen hat, das früher Peter Aichenler innehatte. Die Beliehenen reichen zu Martini als Zins und Hubgeld, was bisher üblich war und aus dem Rödel des Klosters ersichtlich ist.
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