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Sprache
Deutsch
Erschienen in
Geschicht und Actenmässige Auch In Rechten wohlgegründete Deduction Des unumbgänglich erforderten Recursûs An Seine Kayserliche Majestät Und gegenwärtige Allgemeine Reichs-Versammlung in Sachen zu Regensburg : Von Des Käyserl. und Reichs-Cammer-Gericht zu Wetzlar, wider die, denen Herren Ertzbischöffen und Churfürsten zu Cölln, auch Dero Ertzstifft und Churfürstenthumb zum Besten von verschiedenen Römischen Kayser- und Königen auf gemeiner Reichs-Versammlung animo deliberato, non per errorem, auf improvidè, sed sano Principium, Comitum, Baronum & Procerum Imperii Sacri Fidelium communicato Consilio, de certa Scientia, & Imperialis Potestatis Plenitudine ertheilt- und bestättigt- dem Cammer-Gericht auch gehörend verkündigt- und in Judicando gehorsambst zu befolgende anbefohlene Declaration- Sanction- und Urtheilen H. S. denen Rechten, der Cammer-Gerichts-Ordnung, Reichs-Consitutionen, und Kayserl. Wahl-Capitulationen öffentlich entgegen lauffenden, an sich null- und nichtigen, zu ewigen und irreparablen Beschwär und Praejuditz S. Churfürstl. Durchleucht zu Cölln, Höchst-Dero Herren Nachfolgern und Erztstifft, auch genannter Reichs-Ständen gereichenden angemaßten Verfahren; In Sachen Verwittibter Frau Gräfin von Virmond, Contra Ihre Churfürstl. Durchleucht zu Cöln, Und höchst-Dero nachgesetzten Hofrath zu Bonn
40-59, [.../ wohe] noch zur Zeit kein zureichig- und bequämeres Mittel Ihre besondere / und mit überigen Reichs-Ständen gemeinsame Berechtsame /...
Kapitel
Einband
Kapitel
Spiegel
Kapitel
Farbkeil
Kapitel
3-19, Es bewehren die Anlagen sub NN. 1. 2. und 3. welcher gestalten von zeitlichen Herren Churfürsten zu Köln und Höchst-Dero Ertzstifft /...
Kapitel
80-99, [...nemblich weilen solche Privilegien allein von Römischen Kayser- und Königen ertheilt und gegeben] worden / so seye auch der darüber einfallende Steit...
Kapitel
20-39, [.../ mithin] Sr. Churfürstl. Durchleut anheim gefallen waren / haben Höchsbesagte Se. Chruf.- Durchleut darab abermahl /...
Kapitel
Vorsatz
Kapitel
A1r-F1v, N. 1.-21.
Kapitel
Corrigenda.
Kapitel
Titelblatt
Kapitel
L1r-P2v, N 48.-64
Kapitel
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3-19, Es bewehren die Anlagen sub NN. 1. 2. und 3. welcher gestalten von zeitlichen Herren Churfürsten zu Köln und Höchst-Dero Ertzstifft /...
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80-99, [...nemblich weilen solche Privilegien allein von Römischen Kayser- und Königen ertheilt und gegeben] worden / so seye auch der darüber einfallende Steit...
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20-39, [.../ mithin] Sr. Churfürstl. Durchleut anheim gefallen waren / haben Höchsbesagte Se. Chruf.- Durchleut darab abermahl /...
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A1r-F1v, N. 1.-21.
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Corrigenda.
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L1r-P2v, N 48.-64
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40-59, [.../ wohe] noch zur Zeit kein zureichig- und bequämeres Mittel Ihre besondere / und mit überigen Reichs-Ständen gemeinsame Berechtsame /...
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3-19, Es bewehren die Anlagen sub NN. 1. 2. und 3. welcher gestalten von zeitlichen Herren Churfürsten zu Köln und Höchst-Dero Ertzstifft /...
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80-99, [...nemblich weilen solche Privilegien allein von Römischen Kayser- und Königen ertheilt und gegeben] worden / so seye auch der darüber einfallende Steit...
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20-39, [.../ mithin] Sr. Churfürstl. Durchleut anheim gefallen waren / haben Höchsbesagte Se. Chruf.- Durchleut darab abermahl /...
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