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Frauen im Strafrecht vom 16. bis zum 18. Jahrhundert

Die Autorin hat recherchiert, daß Frauen nicht anklageberechtigt gewesen sind und "nicht als vollwertige Rechtspersonen" gegolten haben, jedoch gab es andererseits keine "generelle Strafmilderung für Frauen", sondern "Frauen und Männer wurden prinzipiell mit demselben Strafmaß belegt". Frauen waren zwar insgesamt am Deliktgeschehen seltener beteiligt, dafür gab es typische weibliche Delikte wie Kindsmord oder Abtreibung. Außerdem waren Frauen signifikant häufiger als Männer in Hexenprozesse verwickelt.

Identifier
GE-01
ISBN
3-406-42866-5

Erschienen in
Schnabel-Schüle, Helga. 1997. Frauen im Strafrecht vom 16. bis zum 18. Jahrhundert. In: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. Gerhard, Ute (Hrsg). München : Beck. 3-406-42866-5

Thema
Frühe Neuzeit
18. Jahrhundert
Hessen
Bayern
Strafrecht
Gewalt von Frauen
Bezug (wo)
Österreich

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Schnabel-Schüle, Helga
Gerhard, Ute [Hrsg.]
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Beck
(wann)
1997

Geliefert über
Letzte Aktualisierung
11.08.2025, 13:36 MESZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Schnabel-Schüle, Helga
  • Gerhard, Ute [Hrsg.]
  • Beck

Entstanden

  • 1997

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