Artikel

"Der Dienstbothe ist kein Tagelöhner..." : Zum Gesinderecht (16. bis 19. Jahrhundert)

Die Rechtsstellung von Tagelöhnern und Dienstboten war im Verhältnis zu Haus und Hof zu betrachten. Während Knechte und Mägde "zu Treue, Gehorsam und unbedingter Arbeitsamkeit verpflichtet" gewesen sind, oblag "der Herrschaft des Hauses...die Sorge für ihre Bediensteten".

Identifier
GE-01
ISBN
3-406-42866-5

Erschienen in
Dürr, Renate. 1997. "Der Dienstbothe ist kein Tagelöhner..." : Zum Gesinderecht (16. bis 19. Jahrhundert). In: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. Gerhard, Ute (Hrsg). München : Beck. 3-406-42866-5

Thema
Frühe Neuzeit
18. Jahrhundert
19. Jahrhundert
Dienstmagd
Dienstmädchen
Arbeitsrecht
Recht

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Dürr, Renate
Gerhard, Ute [Hrsg.]
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Beck
(wann)
1997

Geliefert über
Letzte Aktualisierung
11.08.2025, 13:36 MESZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Dürr, Renate
  • Gerhard, Ute [Hrsg.]
  • Beck

Entstanden

  • 1997

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