Artikel
"Der Dienstbothe ist kein Tagelöhner..." : Zum Gesinderecht (16. bis 19. Jahrhundert)
Die Rechtsstellung von Tagelöhnern und Dienstboten war im Verhältnis zu Haus und Hof zu betrachten. Während Knechte und Mägde "zu Treue, Gehorsam und unbedingter Arbeitsamkeit verpflichtet" gewesen sind, oblag "der Herrschaft des Hauses...die Sorge für ihre Bediensteten".
- Identifier
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GE-01
- ISBN
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3-406-42866-5
- Erschienen in
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Dürr, Renate. 1997. "Der Dienstbothe ist kein Tagelöhner..." : Zum Gesinderecht (16. bis 19. Jahrhundert). In: Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. Gerhard, Ute (Hrsg). München : Beck. 3-406-42866-5
- Thema
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Frühe Neuzeit
18. Jahrhundert
19. Jahrhundert
Dienstmagd
Dienstmädchen
Arbeitsrecht
Recht
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Dürr, Renate
Gerhard, Ute [Hrsg.]
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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Beck
- (wann)
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1997
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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11.08.2025, 13:36 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Artikel
Beteiligte
- Dürr, Renate
- Gerhard, Ute [Hrsg.]
- Beck
Entstanden
- 1997