Archivale

Güterkauf, Arrestsache

Enthält: Der Bürger und Ratsherr zu Köln, Heinrich Klee, und seine Frau Elisabeth Otten verkaufen mit Datum vom 29.12.1652 vor dem Notar Peter Beuren in ihrer Wohnung, "Im Schlußel" genannt, an Heinrich Maußbach zu Langenich, Caspar auf dem Werth und Johann Zaun zu Kerpen 21 Morgen und 1 Viertel Land in der Herrlichkeit Kerpen gelegen, mit allen Lasten, aber los und frei nach der Landesordnung. Die Abmessungen sollen noch ausgeglichen werden ("dergestalt, waß mehr ist, gutt gemacht zu werden, waß min[der] ist deßgleichen"). Als Kaufpreis werden pro Morgen Land 73 Tlr kölnisch à 52 Albus (= rund 1.550 Tlr bzw. ca. 1.033 Rtlr) angesetzt, zahlbar in einer Summe bis zum nächsten Lichtmeßtag (2.2.) 1653, dazu vier Dukaten Verzichtgeld, die Frau Otten bezahlen soll. Als gegenseitige Sicherheit setzen die Vertragspartner ein Strafgeld von 20 Goldgulden ein, das zur Hälfte den Armen in Kerpen, zur Hälfte den Hausarmen der Pfarrkirche St. Jacob in Köln gehören soll. Zeugen sind M. Hermann Trauben und Bertram Pfeiffer. - Soweit der Kaufvertrag. Einiges Land davon ist aber anscheinend noch an das Kloster St. Maria in Bethlehem [in Köln] versetzt. Die Hypothek von 610 Rtlr, die Heinrich Klee einst davon aufnahm, kündigt seine Ehefrau daher - in Erwartung des Kaufpreises aus dem jetzt geschlossenen Vertrag - zum 2.2. den Klosterfrauen auf (Nr. 1 und 4). Das Gericht nimmt indes - auf wessen Antrag oder Recht hin, wird nicht klar - das Kaufgeld in Beschlag (Arrest, Prohibition). Heinrich Klee, der das Geld benötigt, wendet sich daraufhin am 1.3. zunächst außergerichtlich mit einer Bittschrift an das Kerpener Gericht und verlangt die Aufhebung ("Cassation") des Arrests (Nr. 3). Auch die Klosterfrauen sind von dem Verbot betroffen. Für sie kommt es darauf an, die Güter wie auch das dafür eingesetzte Kapital sicherzustellen. Deshalb erteilt ihr Vertreter Laurentius Pellionis [Prof. an der Laurentianerburse, Kan. und DH] aus Köln seinem Neffen Michel Jaixen ("Jaexen") in Kerpen schon am 13.2.1653 Vollmacht, am Gericht zu Kerpen die 610 Rtlr der Hypothek zu hinterlegen, quasi als Bürgschaft, um das Verbot ("Prohibition") auf das Kaufgeld für die Güter aufzuheben (Nr. 2). Er habe gehört, dass die Käufer trotz des Verbots dem Verkäufer einige Gelder gezahlt hätten. Nun fordert er, dass die Hypothek Klees geteilt zurückgezahlt werden soll. Der Neffe soll daher zunächst 410 Rtlr aus der Bürgschaft nehmen und den Käufern gutschreiben ("in Nahmen des Closters zu quiteren"). Den Rest soll er aber erst auslösen, wenn er die 410 Rtlr bar erhalten habe bzw. wenn er schriftlich Nachricht erhalte, dass das Geld ihm, Pellionis, oder dem Kloster wirklich bezahlt worden ist. Er legt daraufhin eine Aufstellung der noch ausstehenden Gelder vor, die besagt, dass von den 410 Rtlr auf die einzelnen Schuldner berechnet 246 Rtlr abgehen, macht also 164 Rtlr Restschuld für Herrn Klee. Am 18.3.1653 wird die Angelegenheit vor Gericht verhandelt. Was dabei herausgekommen ist, ist nicht ersichtlich.

Reference number
GerKer, 793
Extent
Schriftstücke: 4

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Arrestsache
Grundstückskauf
Grundstückspreise
Hypothek
Notare - Peter Beeuren
Indexentry person
auf dem Werth - Caspar
Beeuren, Peter, Notar
Jaexen - Michel
Klee, HeinrichBürger und Ratsherr zu Köln
Maußbach - Heinrich, aus Langenich
Otten, Elisabeth, Frau von Heinrich Klee
Pellionis, Laurentius, aus Köln
Pfeiffer, Bertram
Trauben, Hermann
Zaun, Johann
Indexentry place
Köln - St. Maria in Bethlehem
Köln - St. Jacob

Date of creation
1652 - 1653

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Last update
24.06.2025, 1:11 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1652 - 1653

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