Archivale

Pachtschulden; Arrestsache

Enthält: Reichsgraf von Schaesberg als der derzeitige Besitzer von Haus Hahn klagt gegen seinen Halbwinner Christian Klein wegen rückständiger Pachtzahlungen. Am 26.8.1735 lässt der Amtmann Monschau durch den Gerichts- und Kellnereiboten Johann Jacob Graetz und die Schöffen Wolters und Mausbach zur Deckung der Schulden zunächst einmal Hab und Gut des Pächters pfänden, inventarisieren und taxieren. Bei der folgenden Gerichtsverhandlung kommt der Pachtverlauf seit dem Pachtvertrag vom 28.2.1730 zur Sprache: Die Pacht wurde damals auf 260 Rtlr und zwei Fahrten nach Düsseldorf (die, wenn sie nicht verlangt würden, der Pächter mit je 4 Rtlr vergüten soll), insgesamt also 268 Rtlr, festgesetzt. Bisher waren also 1608 Rtlr Schulden aufgelaufen. Für 1731 gibt der Pächter zu seiner Verteidigung an, dass die Winterfrucht durch Donner und Hagelschlag vernichtet worden sei und die Sommersaat kaum ausgereicht habe, die Lasten auf dem Gut, unter anderem die Schatzsteuer und Beden und Erbgrundpachten, zu bezahlen. Der Amtmann ist indes nur bereit, ihm dafür die Hälfte der Pacht anzurechnen und nicht, wie Christian Klein mit Hilfe des Attests seines Kollegen aus Loersfeld, Anton Mavis, fordert, den ganzen Betrag nachzulassen. Auch für die folgenden Jahre bringt der Halbwinner Aufwendungen und Leistungen, wie auch Beeinträchtigungen und Lasten vor, die gegen die Pachtschulden aufgerechnet werden sollen. Einmal sind es Schulden, die er für den geborgten Lebensunterhalt aus dem Misserntejahr 1731 hatte zurückzahlen müssen, ein anderes Mal richtete eine Mäuseplage großen Schaden an der Ernte an. 1734 hätte er über 90 Rtlr für Materialkosten und Handwerkerlöhne, die bei den Reparaturarbeiten nach Sturmschäden an Haus und Stall angefallen waren, vorgeschossen. In diesem Jahr waren auch zusätzliche Fahrten nach Düsseldorf notwendig gewesen, darunter um den Jagdertrag von einem Wildschwein und einem Hirsch abzuliefern. Auch sei eine Sondersteuer ("extraordinair Beedenstewr") für französische Kontributionen von 48 Rtlr 48 Albus erhoben worden. Für das laufende Jahr schließlich könne er die Pacht nicht mehr entrichten, weil der Amtmann die Felderträge bereits habe pfänden lassen. Klein beschwert sich bei seinen Ausführungen auch über die, im Vergleich mit den benachbarten Pächtern in Loersfeld und Kerpen, ihm auferlegte hohe Pacht. Doch der Amtmann bleibt unnachgiebig und verweist den Halbwinner immer wieder darauf, das die Kosten, die er anführt, nicht zu den Pachtvereinbarungen gehörten, sondern von ihm "privat" gezahlt werden müssten. Amtmann Monschau befiehlt schließlich, dass der zu Haus Kintzweiler-Hahn gehörende Hof des Halbwinners und die dabeiliegenden Güter, und zwar die von Kerpener Seite zum Haus Hahn hin gelegenen Ländereien, Holzgerechtigkeiten und Benden wie die auf der Sindorfer Seite, nach öffentlichem Aufruf "bei brennender Kerze", parzellenweise öffentlich an den Meistbietenden wieder verpachtet werden sollen. Um künftig Missverständnisse über die Pachtleistungen zu vermeiden, werden am Beginn der Handlung noch einmal die Pachtbedingungen in Form des 13 Punkte umfassenden Pachtvertrags vorgetragen. Es fanden zunächst zwei Termine, am 27.9. und am 6.10., statt, die im Einzelnen protokolliert sind. Offensichtlich wurde man dabei mit der Verpachtung noch nicht fertig. Weitere Termine sind allerdings nicht überliefert.

Archivaliensignatur
GerKer, 778
Umfang
Schriftstücke: 7

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.4 Pachtstreitigkeiten
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Arrestsache
Bede
Fahrleistungen
Handwerkerlöhne
Jagdertrag
Klein, Christian, Halbwinner
Kontributionen
Pachtbedingungen
Pachtschulden
Reparaturarbeiten - auf Haus Hahn
Spezifikation
Steuerlasten
Unwetter
Viehplagen
Indexbegriff Person
Graetz, Johann Jacob, Gerichtsbote
Mausbach, Schöffe
Mavis, Anton
Monschau
Schaesberg, von
Indexbegriff Ort
Düsseldorf
Hahn, Haus
Sindorf

Laufzeit
1735

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:03 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1735

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