Bestand

Hochschule der Deutschen Volkspolizei "Karl Liebknecht" (Bestand)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Hochschule der Deutschen Volkspolizei „Karl Liebknecht" war eine Bildungseinrichtung des Ministeriums des Innern der DDR. Der Vorgänger der Hochschule war die Höhere Polizeischule.

Am 1. Juni 1955 wurde die Höhere Polizeischule gegründet. Ihre Hauptaufgabe war laut der „Schulordnung der Höheren Polizeischule vom 1. November 1957"(1) die Ausbildung von Offizieren für leitende Tätigkeiten in der Deutschen Volkspolizei. Gemäß dem Statut erfolgte die Gliederung der Polizeischule in die Fakultäten Gesellschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Dienstkunde und Ausbildung. Alle Angehörigen der Ausbildungsstätte waren zur Verteidigung des Geländes der Höheren Polizeischule in ständiger Einsatzbereitschaft.

Die Gründung der Hochschule der Deutschen Volkspolizei erfolgte am 1. Dezember 1962 durch Beschluss vom 13. September 1962.(2) Wie auch ihre Vorgängerinstitution hatte die Hochschule ihren Hauptsitz in Berlin-Kaulsdorf. Die Hochschule war „die höchste Bildungseinrichtung des Ministeriums des Innern für die Aus- und Weiterbildung von Führungskadern der DVP und anderer Organe des Ministeriums des Innern"(3). Sie war dem Minister des Innern, der zugleich auch das Amt des Chefs der Deutschen Volkspolizei innehatte, unterstellt.(4) Neben der Ausbildung von Offizieren für die Führungsebene sollte die Hochschule auch Forschungstätigkeiten betreiben und die Weiterbildung von Angehörigen des Ministeriums des Innern und der Deutschen Volkspolizei unterstützen.(5) Das Institut für Aus- und Weiterbildung der Volkspolizei in Biesenthal, gegründet am 29. Mai 1967, ergänzte die Weiterbildungstätigkeiten der Hochschule. Es war der Hochschule unterstellt.

Die Führung der Bildungseinrichtung hatte der Leiter der Hochschule inne, der damit auch der Vorgesetzte aller Angehörigen der Hochschule war. Diese Position nahmen u.a. Oberst der Volkspolizei Leppert (um 1962), Generalmajor der Volkspolizei Prof. Dr. Willi Hellmann (1971-1977, 1979-1990) und Oberst der Volkspolizei Prof. Dr. Rolf Schubert (1977-1979) wahr. Der Minister des Innern ernannte den Hochschulleiter.(6) Beratende Organe unterstützten den Leiter bei der Ausführung seiner Aufgaben. Die Unterstützung erfolgte zum einen durch die Leitung(7) der Hochschule und zum anderen durch den Wissenschaftlichen Rat(8). Letzter beschäftigte sich vor allem mit Fragen der Forschung und der Verleihung akademischer Titel an der Hochschule. Der Lehrbereich der Hochschule gliederte sich in die Bereiche Marxismus-Leninismus, Grundlagen der Führungs- und Leitungstätigkeit, Führung und Leitung eines Volkspolizei-Kreisamtes, Lehrabteilung Führung und Leitung der Strafvollzugseinrichtung und Lehrgruppen.(9)

Die Hochschule bildete Offiziere aus, die vorher bereits ein anderes Studium absolviert und sich durch mehrjährige Tätigkeiten bewährt hatten. Die endgültige Studienerlaubnis erteilte der Minister des Innern.(10) Die Teilnahme an den Offizierslehrgängen war sowohl als Studium mit Präsenzpflicht an der Hochschule (Direktlehrgang) oder als Fernstudium (Fernstudienlehrgang) möglich. Letzteres fand, mit Ausnahme von Prüfungen und ausgewählten Lehrveranstaltungen, an Außenstellen der Hochschule in Rostock, Berlin, Halle, Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und Dresden statt. Weiterhin offerierte die Hochschule seit 1975 Lehrgänge zur Ausbildung von Offizieren befreundeter Staaten, wie beispielsweise Vietnam, Äthiopien oder Kuba. Diese Lehrgangsteilnehmer hatten zuvor meist eine Fachschule des Ministeriums des Innern besucht.(11) Nach Abschluss des Lehrganges erhielten alle Teilnehmer ein Diplom, welches sie als Diplomstaatswissenschaftler auswies. Darüber hinaus war es auch möglich, eine Promotion oder Habilitation an der Hochschule abzulegen. Seit 1983 konnten B-Promotionen(12) vorgenommen werden. In den 1980er Jahren arbeiteten in jedem Volkspolizei-Kreisamt der Deutschen Demokratischen Republik mindestens zwei Absolventen der Hochschule in einer Führungsposition.(13)

Die Lehrveranstaltungen an der Hochschule wurden zumeist von Offizieren der Volkspolizei durchgeführt. Drei Professoren, vier Dozenten und dreizehn Doktoren lehrten im Jahr 1971 an der Hochschule. Bis zum Jahr 1989 hatte sich die Zahl der Lehrenden auf 22 Professoren und 31 Dozenten vergrößert. Insgesamt beschäftigte die Hochschule über 100 Hochschullehrer und wissenschaftliche Assistenten.(14) Zudem waren weitere Angehörige der Volkspolizei als Verwaltungs- und Versorgungspersonal eingesetzt. Daneben arbeiteten auch Zivilangestellte an der Bildungseinrichtung des Ministeriums des Innern.

Ab Herbst 1973 erfolgte schrittweise der Umzug in die neuen Hochschulgebäude nach Berlin-Biesdorf (heute Ecke Blumberger Damm / Cecilienstraße). Während der X. Weltfestspiele der Jugend im Sommer 1973 in Berlin bewohnte die Delegation der Tschechoslowakei (ÈSSR) die Internatsgebäude der Hochschule. Nach deren Auszug wurde das Internat von den Angehörigen der Hochschule bezogen. Bis zum Februar 1974 nutzte die Hochschule jedoch noch den alten Standort Kaulsdorf für ihre Lehrveranstaltungen. Die Fertigstellung weiterer Gebäudeteile, wie z.B. des großen Hörsaales, erweiterte die Kapazitäten der Hochschule Ende der 1970er Jahre erheblich.(15)

Neben der Hochschule befanden sich am gleichen Standort ebenfalls das zentrale Rechenzentrum und die zentrale kriminalistische Registrierung des Ministeriums des Innern. Neben der Versorgung dieser Dienststellen war die Hochschule auch für deren Sicherheit verantwortlich.(16)

Die Hochschule erhielt am 27. Juni 1977 den Namenszusatz „Karl Liebknecht". Im Jahr 1971 erhielt die Hochschule die Ehrenschleife des Zentralkomitees (ZK) der SED anlässlich des 10. Jahrestages des 10. August 1961. Am 28. Oktober 1977 wurde ihr darüber hinaus der Vaterländische Verdienstorden in Gold verliehen. Zum 35. Jahrestag der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1984 verlieh der spätere Generalsekretär des ZK der SED Egon Krenz der Hochschule das Ehrenbanner des ZK der SED.(17)

Zum Ende der Deutschen Demokratischen Republik und der damit verbundenen Außerdienststellung der Deutschen Volkspolizei änderten sich die Struktur und der Name der Hochschule. Sie führte nun den Namen „Hochschule des Ministeriums für Innere Angelegenheiten". Die Hochschule und ihr Studium sollte fortan an ein ziviles Studium angepasst werden. Beispielhaft hierfür war der Wegfall der militärischen Dienstgrade der Angehörigen der Hochschule.(18) Es erfolgte eine Anpassung der Studieninhalte an die Ausbildung der bundesdeutschen Polizei.(19) Obwohl das Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik bis Juli 1990 an Umschulungsprogrammen hinsichtlich der Polizeiausbildung arbeitete, wurden derartige Maßnahmen nicht mehr in die Tat umgesetzt. Die Pläne zur Bildung einer Polizei-Hochschule des vereinten Deutschlands scheiterten schließlich.(20) Im Herbst 1990 wurde die Liegenschaft einschließlich des Personals dem Land Berlin zugesprochen. Die abschließende Übergabe erfolgt am 15. Oktober 1990.(21) Die Polizei des Landes Berlin übernahm ungefähr zwei Drittel des Personals der Hochschule.(22) Heute beherbergt das Gelände teilweise die Polizeidirektion Berlin-Marzahn des Abschnittes 62.(23)

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1 Vgl. BArch DO 103 / 3175.

2 Vgl. Beschluß über die Bildung der Hochschule der Deutschen Volkspolizei. Gesetzblatt der DDR Teil II. Nr.73. S. 657. Vom 13. September 1962.

3 BArch DO 103 / 3151. Statut der Hochschule der Deutschen Volkspolizei „Karl Liebknecht" vom 3. Mai 1982. § 1 Absatz 1 Satz 1.

4 Vgl. BArch DO 103 / 3151. Statut der Hochschule der Deutschen Volkspolizei „Karl Liebknecht" vom 3. Mai 1982. § 1 Absatz 1 Satz 2.

5 Vgl. BArch DO 103 / 3151. Statut der Hochschule der Deutschen Volkspolizei „Karl Liebknecht" vom 3. Mai 1982. § 2.

6 Vgl. BArch DO 103 / 3151. Statut der Hochschule der Deutschen Volkspolizei „Karl Liebknecht" vom 3. Mai 1982. § 4.

7 Diesem Gremium gehörten der stellvertretende Hochschulleiter und die Leiter der Bereich und Kader der Hochschule an. Vgl. BArch DO 103 / 3151. Statut der Hochschule der Deutschen Volkspolizei „Karl Liebknecht" vom 3. Mai 1982. § 5.

8 Die Mitglieder dieses Gremium wurden durch den Hochschulleiter ausgewählt. Sie mussten vom Minister des Innern bestätigt werden. Vgl. BArch DO 103 / 3151. Statut der Hochschule der Deutschen Volkspolizei „Karl Liebknecht" vom 3. Mai 1982. § 6.

9 Vgl. BArch DO 103 / 3151. Statut der Hochschule der Deutschen Volkspolizei „Karl Liebknecht" vom 3. Mai 1982. § 8.

10 Vgl. BArch DO 103 / 3151. Statut der Hochschule der Deutschen Volkspolizei „Karl Liebknecht" vom 3. Mai 1982. § 12.

11 Vgl. Hellmann, Willi: Mein erstes Leben. Ein General der Volkspolizei erinnert sich. Berlin 2001. S. 150.

12 Die Verleihung der Titel „Dr. jur.", „Dr. rer. pol." und „Dr. sc. rer. pol." war möglich. (Vgl. Hellmann, Leben, S.188)

13 Vgl. Ebd. S. 139.

14 Vgl. Ebd. S. 184.

15 Vgl. Ebd. S. 143.

16 Vgl. Ebd. S. 143.

17 Vgl. Ebd. S. 184.

18 Vgl. Ebd. S. 201.

19 Vgl. Ebd. S. 202.

20 Vgl. Ebd. S. 207.

21 Vgl. Ebd. S. 208.

22 Vgl. Ebd. S. 211.

23 Ergebnis einer Google-Earth-Recherche auf der Suche nach dem Standort der Hochschule.

Bearbeitungshinweis: Die Bilder wurden von Archivinspektoranwärter Pierre Maurice Augel im Rahmen der Ordnung- und Verzeichnungsarbeit gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 3 LAP-ghDArchivV zwischen Juni und August 2016 erschlossen.

Im Rahmen der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeit erfolgte die Erstellung einer Sammlung im Digitalen Bildarchiv des Bundesarchivs(1), welche die Digitalisate der ausgewählten Bilder vereint. Eine Auswahl von 50 Bildern, ausgewählt nach dem Abschluss der Erschließung, dokumentiert den Bestand in typischer Weise.

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________1 https://www.bild.bundesarchiv.de/collections/127772538/_1472187517/? (26.08.2016).

Bestandsbeschreibung: Zusammengefaßter Bestand der Überlieferung folgender Institutionen:

1955 - 1962 Höhere Polizeischule 1962 - 1990 Hochschule der Deutschen Volkspolizei 1967 - 1969 Institut für die Aus- und Weiterbildung von Führungskadern an der Hochschule der DVP, Biesenthal Nachgeordnete Einrichtung des MdI ( DO 1) zur Ausbildung leitender Kader der Deutschen Volkspolizei im Direkt- und Fernstudium zum Diplomstaatswissenschaftler; Promotionsrecht und Habilitationsrecht; Weiterbildung von Führungskadern. 1955 - 1990

Inhaltliche Charakterisierung: Enthält v.a.: Leitung und Organisation, Ausbildungsprogramme, Lehrmaterialien, Ausbildung von Ausländern, Studentenakten, Matrikel.

Erschließungszustand: Online-Findbuch

Zitierweise: BArch DO 103/...

Reference number of holding
Bundesarchiv, BArch DO 103
Extent
1691 Aufbewahrungseinheiten; 85,4 laufende Meter
Language of the material
deutsch

Context
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) >> Inneres, Kirchenfragen
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Provenance
Hochschule der Deutschen Volkspolizei "Karl Liebknecht", 1955-1990
Date of creation of holding
1955-1990

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16.01.2024, 8:43 AM CET

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  • Bestand

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  • Hochschule der Deutschen Volkspolizei "Karl Liebknecht", 1955-1990

Time of origin

  • 1955-1990

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