Urkunde
Die Knappen Nolte und Sywerd v. Bose (de Bosen), Brüder, bekennen, daß sie Hermann Otinghusen, Kunneken seiner Ehefrau, und ihren Erben oder dem Inhaber der Schuldverschreibung 40 schwere rheinische Gulden schulden und ihnen dafür ihren Zehnt zu ... (Eygerikesvelde) verpfändet haben. Jährliche gegenseitige Kündigung ist am 15. August (unser leven vrowen dach der worte wyginge) möglich und soll zum nächstfolgenden Michaelis wirksam werden, wenn der Zehnt in dem Jahre schon eingenommen ist; Nolte und Syverd dürfen den Zehnten nur mit ihrem eigenen Geld zum Eigenbedarf ablösen. Wenn eine Urkunde in ihren Händen mit dem Anfang "Wy Symon, eyn edel man tor Lippe" und mit dem Datum vom 6. Dezember 1343, und auf den Zehnten und andere Güter lautend eingelöst wird, so wollen sie zuerst Hermann, Kunneken oder ihre Erben oder dem Vorweiser dieser Urkunde die 40 Gulden auszahlen, ehe sie "den rechten breff" (die Urkunde Simons?) aushändigen. Währschaftsversprechen. Siegelankündigung der Aussteller.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, U 108u, 17
- Material
-
Pergament
- Formalbeschreibung
-
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Kanzelliert.
- Bestand
-
U 108u Familie Bose - Urkunden
- Kontext
-
Familie Bose - Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Zugangsbeschränkungen
-
Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
- Letzte Aktualisierung
-
17.05.2024, 17:50 MESZ
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 3.12.1435
Ähnliche Objekte (12)
![Bertold und Friedrich, Gebrüder Schwartz, Knappen, setzen, nachdem Nolte und Syverd, Gebrüder Bose, ihren Hof zu Döringsfeld, den Zehnten zu Eggeringsfeld und den Zehnten zum Ryzen an Syverd Zogewynnich, Bürger zu Lemgo, und dessen Frau Ilse für 100 rheinische Gulden lt Verkaufsbrief verkauft haben, im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages ihren Zehnten zu Schmedissen (Smedezen) zum Unterpfand. Siegelankündigung der Aussteller. Datum anno domini 1439 die beati Bricii episcopi et confessoris.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Bertold und Friedrich, Gebrüder Schwartz, Knappen, setzen, nachdem Nolte und Syverd, Gebrüder Bose, ihren Hof zu Döringsfeld, den Zehnten zu Eggeringsfeld und den Zehnten zum Ryzen an Syverd Zogewynnich, Bürger zu Lemgo, und dessen Frau Ilse für 100 rheinische Gulden lt Verkaufsbrief verkauft haben, im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages ihren Zehnten zu Schmedissen (Smedezen) zum Unterpfand. Siegelankündigung der Aussteller. Datum anno domini 1439 die beati Bricii episcopi et confessoris.
![Die Brüder Nolte und Syverd Bose, Knappen, verkaufen ihr Gehölz (holt) Bosen Meynforst (geheten de Bosen meynvorst) gelegen vor Nieheim (Nyem) zwischen der Nieheimer Meynforst und dem Poppenholz (poppenholte) an den Bürgermeister Tyleman Rowe und seine Frau Ilse für acht rheinische Goldgulden der Kurfürstlichen Münze. Währschaftsversprechen. Wiederlöserecht jährlich zu Michaelis nach vorheriger Ankündigung vor Mittsommertag und restloser Rückzahlung der Schuld. Siegelankündigung der Aussteller.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/94d8a041-ce49-4b80-8c7b-7500d54de759/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Brüder Nolte und Syverd Bose, Knappen, verkaufen ihr Gehölz (holt) Bosen Meynforst (geheten de Bosen meynvorst) gelegen vor Nieheim (Nyem) zwischen der Nieheimer Meynforst und dem Poppenholz (poppenholte) an den Bürgermeister Tyleman Rowe und seine Frau Ilse für acht rheinische Goldgulden der Kurfürstlichen Münze. Währschaftsversprechen. Wiederlöserecht jährlich zu Michaelis nach vorheriger Ankündigung vor Mittsommertag und restloser Rückzahlung der Schuld. Siegelankündigung der Aussteller.
![Fye, weiland Cordes Bosen Witwe, und ihre beiden Söhne Nolte und Sywerd bekennen, Hermannse Cathemann, Bürger zu Lemgo (lemego) und seiner Ehefrau Hellen 20 gute schwere rheinische Gulden zu schulden, wofür sie ihnen den Hof zu Doringesvelden mit allem Zubehör verpfänden, den Gherke to dem Doringesvelde bewohnt. Wiederlöse ist nach vorheriger Ankündigung am 15. August (unser leven frowen der wartemisse) jeweils zum nächstfolgenden Michaelistag möglich. Siegelankündigung der Aussteller.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fc8a88d9-995e-4ac7-be64-9cf5769581b4/full/!306,450/0/default.jpg)
Fye, weiland Cordes Bosen Witwe, und ihre beiden Söhne Nolte und Sywerd bekennen, Hermannse Cathemann, Bürger zu Lemgo (lemego) und seiner Ehefrau Hellen 20 gute schwere rheinische Gulden zu schulden, wofür sie ihnen den Hof zu Doringesvelden mit allem Zubehör verpfänden, den Gherke to dem Doringesvelde bewohnt. Wiederlöse ist nach vorheriger Ankündigung am 15. August (unser leven frowen der wartemisse) jeweils zum nächstfolgenden Michaelistag möglich. Siegelankündigung der Aussteller.
![Die Brüder Nolte und Siverd Bose (de bosen), Knappen, verkaufen an Tile Voss und seine Frau Hille und deren Erben 3 1/2 Viertel Roggen, ein Viertel Gerste und viereinhalb Viertel Hafer aus dem Zehnten zu Gelentorpe für 40 oberländische rheinische Gulden. Auch ein Käufer oder Pfandhalter des Zehnten ist zur Zahlung der Jahresrente verpflichtet. Währschaftsversprechen der Aussteller. Einverständniserklärung des Edelherren Simons zur Lippe, Siegelankündigung der Aussteller.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/df3be80d-10a6-42bb-809b-40a260905712/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Brüder Nolte und Siverd Bose (de bosen), Knappen, verkaufen an Tile Voss und seine Frau Hille und deren Erben 3 1/2 Viertel Roggen, ein Viertel Gerste und viereinhalb Viertel Hafer aus dem Zehnten zu Gelentorpe für 40 oberländische rheinische Gulden. Auch ein Käufer oder Pfandhalter des Zehnten ist zur Zahlung der Jahresrente verpflichtet. Währschaftsversprechen der Aussteller. Einverständniserklärung des Edelherren Simons zur Lippe, Siegelankündigung der Aussteller.
![Die Brüder Nolte und Syverd Bose, Knappen, verkaufen ihr Gehölz genannt Bosen-Meynforst (de bosen meynforst) mit allem Zubehör in Wald und Feld, gelegen vor Nyhem (Nieheim) zwischen dem Nieheimer Meynforst und dem Poppenholte an Tileman Rowe und seine Frau Ilse für 20 rheinische Goldgulden, die diese bezahlt haben. Währschaftsversprechen. Wiederlöserecht jährlich auf Michaelistag (29. Sept.) nach Vorankündigung zum 24. Juni (dach sunte Johannis to myddensomer). Siegelankündigung der Aussteller.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1438125e-d639-45d7-a572-9c4c81160e64/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Brüder Nolte und Syverd Bose, Knappen, verkaufen ihr Gehölz genannt Bosen-Meynforst (de bosen meynforst) mit allem Zubehör in Wald und Feld, gelegen vor Nyhem (Nieheim) zwischen dem Nieheimer Meynforst und dem Poppenholte an Tileman Rowe und seine Frau Ilse für 20 rheinische Goldgulden, die diese bezahlt haben. Währschaftsversprechen. Wiederlöserecht jährlich auf Michaelistag (29. Sept.) nach Vorankündigung zum 24. Juni (dach sunte Johannis to myddensomer). Siegelankündigung der Aussteller.
![Nolte und Siverd Bose, Brüder, verkaufen ihren Hof zu Döringsfeld (Doringesvelde) mit allen Rechten, sowie ihren Zehnten daselbst (tom doringesvelde) und den Zehnten zu Ryssen (risen), gelegen im Kirchspiel zu Heiligenkirchen (hilgenkercken) mit allen Rechten und allem Zubehör an Ludeke Cruse, Bürgermeister zu Lemgo, und seine Frau Kunneke für zweihundert und sechsundfünfzig oberländische rheinische Gulden. Währschaftsversprechen. Wiederkaufsmöglichkeit jährlich zwischen Michaelis und Martini ganz oder zur Hälfte nach vorheriger Ankündigung zwischen Ostern und Pfingsten. Siegelankündigung der Aussteller.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f8ad56cd-09d7-4cd8-b292-49252a3738bc/full/!306,450/0/default.jpg)
Nolte und Siverd Bose, Brüder, verkaufen ihren Hof zu Döringsfeld (Doringesvelde) mit allen Rechten, sowie ihren Zehnten daselbst (tom doringesvelde) und den Zehnten zu Ryssen (risen), gelegen im Kirchspiel zu Heiligenkirchen (hilgenkercken) mit allen Rechten und allem Zubehör an Ludeke Cruse, Bürgermeister zu Lemgo, und seine Frau Kunneke für zweihundert und sechsundfünfzig oberländische rheinische Gulden. Währschaftsversprechen. Wiederkaufsmöglichkeit jährlich zwischen Michaelis und Martini ganz oder zur Hälfte nach vorheriger Ankündigung zwischen Ostern und Pfingsten. Siegelankündigung der Aussteller.
![Die Brüder Nolte und Syverd Bose (de Bosen), Knappen, verkaufen an Hans Langehans und Gese, seine Frau, 38 Morgen Landes, gelegen im Hagen (uppe deme haghen) zu Gelinctorp (Jellentorpe) an der Stelle, wo der Ummeweg entlang führt (dar de Ummewech dor geyt) für 24 halbe rheinische Goldgulden. Währschaftsversprechen. Rückkauf nach Ankündigung zum 8. September (unser leven frouwen dach der letten) am nächsten Martinstag möglich. Die jeweiligen Inhaber dürfen das Land bis zum Abschluß der Ernte benutzen. Siegelankündigung der Aussteller.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8cf8c474-b912-4da0-b2ce-148be928b43d/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Brüder Nolte und Syverd Bose (de Bosen), Knappen, verkaufen an Hans Langehans und Gese, seine Frau, 38 Morgen Landes, gelegen im Hagen (uppe deme haghen) zu Gelinctorp (Jellentorpe) an der Stelle, wo der Ummeweg entlang führt (dar de Ummewech dor geyt) für 24 halbe rheinische Goldgulden. Währschaftsversprechen. Rückkauf nach Ankündigung zum 8. September (unser leven frouwen dach der letten) am nächsten Martinstag möglich. Die jeweiligen Inhaber dürfen das Land bis zum Abschluß der Ernte benutzen. Siegelankündigung der Aussteller.
![Nolte und Siverd Bose (gheheiten de bosen), Knappen, schulden Ludolf von Oldenburg (van der Oldenborch), seiner Frau Geseke (Gheizeken) und deren Erben 36 oberländische, vollwichtige rheinische Gulden der kurfürstlichen Münze. Sie verkaufen ihnen dafür sieben Viertel (verdel) Korn und zwar zwei Viertel Roggen, zwei Viertel Gerste und drei Viertel Hafer aus ihrem Zehnt zu Gelentorpe zwischen Nieheim und Pömbsen (Nyhem und Pomessen). Käufer und Pfänder des Zehnten müssen zvor mit Ludolf wegen des Korns einig werden und den Zins am St. Gallustag in Nieheim zahlen. Einer Kündigung zu Pfingsten muß die Rückzahlung der Schuld zum nächsten 11. November (Martinstag) folgen. Währschaftsversprechen und Siegelankündigung der Aussteller.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b8c9a4ca-1a70-4e1b-9a42-d759e5492eca/full/!306,450/0/default.jpg)
Nolte und Siverd Bose (gheheiten de bosen), Knappen, schulden Ludolf von Oldenburg (van der Oldenborch), seiner Frau Geseke (Gheizeken) und deren Erben 36 oberländische, vollwichtige rheinische Gulden der kurfürstlichen Münze. Sie verkaufen ihnen dafür sieben Viertel (verdel) Korn und zwar zwei Viertel Roggen, zwei Viertel Gerste und drei Viertel Hafer aus ihrem Zehnt zu Gelentorpe zwischen Nieheim und Pömbsen (Nyhem und Pomessen). Käufer und Pfänder des Zehnten müssen zvor mit Ludolf wegen des Korns einig werden und den Zins am St. Gallustag in Nieheim zahlen. Einer Kündigung zu Pfingsten muß die Rückzahlung der Schuld zum nächsten 11. November (Martinstag) folgen. Währschaftsversprechen und Siegelankündigung der Aussteller.
![Die Brüder Nolte und Siverd Bose, Knappen, verkaufen an Henneke Langehanses und seine Frau Geseke 58 Morgen Land im Hagen (uppe dem hagen) zu Gelentorpe am Ymmelweg (an eynen plaisse dat de ymmelwech dorch geyt) für 24 1/2 Gulden kurfürstlich-rheinischer Münze. Währschaftsversprechen und Rückkaufrecht zu Martini nach Aufkündigung am 8. September (unser leven frowen dach der letteren). Henneke oder die Inhaber des Landes dürfen dann das Land ganz abernten. Siegelankündigung der Aussteller.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d85133d7-3fe6-4bef-b55c-962b970989cf/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Brüder Nolte und Siverd Bose, Knappen, verkaufen an Henneke Langehanses und seine Frau Geseke 58 Morgen Land im Hagen (uppe dem hagen) zu Gelentorpe am Ymmelweg (an eynen plaisse dat de ymmelwech dorch geyt) für 24 1/2 Gulden kurfürstlich-rheinischer Münze. Währschaftsversprechen und Rückkaufrecht zu Martini nach Aufkündigung am 8. September (unser leven frowen dach der letteren). Henneke oder die Inhaber des Landes dürfen dann das Land ganz abernten. Siegelankündigung der Aussteller.
![Vor Johannes van Bueren, fürstlich münsterschem Richter zu R(e)yne, lässt Gertrud Hane durch ihren Vormund erklären, ihre verstorbene Mutter hätte vor Gericht den Zehnten aus dem Erbe Elbertynck ablösen lassen, den Zehnten aus dem Erbe ten Verwercke aber behalten; die darüber ausgestellte Urkunde (plackades breff) hat sie verloren, sie ist auch ungültig geworden, da inzwischen auch der Zehnt aus dem Hofe Varwercke gelöst ist. Zeugen (Kornoten und Umständer): Hynrick van Wysschelle, Evert tor Vuchten, Johannes Hoberch van der Nyenborch, Johan Kock. in vigilia Petri ad cathedram](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Vor Johannes van Bueren, fürstlich münsterschem Richter zu R(e)yne, lässt Gertrud Hane durch ihren Vormund erklären, ihre verstorbene Mutter hätte vor Gericht den Zehnten aus dem Erbe Elbertynck ablösen lassen, den Zehnten aus dem Erbe ten Verwercke aber behalten; die darüber ausgestellte Urkunde (plackades breff) hat sie verloren, sie ist auch ungültig geworden, da inzwischen auch der Zehnt aus dem Hofe Varwercke gelöst ist. Zeugen (Kornoten und Umständer): Hynrick van Wysschelle, Evert tor Vuchten, Johannes Hoberch van der Nyenborch, Johan Kock. in vigilia Petri ad cathedram
![Die Brüder Nolte und Siverd Bose (gheheiten de bozen), Knappen, verpfänden an Ludolf von der Oldenburg (Ludolve van der Ouldenborg), seine Frau Geseke, ihre Erben oder dem Inhaber des Briefes gegen eine Schuld von 24 oberländischen, vollwichtigen rheinischen Goldgulden für den Fall, daß sie diese nicht am nächsten Osterfest (up den hochtijd paschen erst volgende date dussen breves) zu Nieheim (Nym) bezahlen, alljährlich zwei Molt Korn und zwar zwei Viertel (verdel) Roggen, zwei Viertel Gerste und zwei Viertel Hafer aus ihrem Zehnt zu Yelentorpe bei Pömbsen (pomessen) mit dem Zusatz, daß auch ein Käufer oder Pfandhalter dieses Zehnten die zwei Molt Korn zu Nieheim jährlich auszahlen soll. Die Brüder geloben volle Währschaft. Sie verpflichten sich, dem Ludolf einen Willebrief der Edelherren zur Lippe zu besorgen, wenn diese volljährig geworden sind. Wiederkauf und Kündigung der Schuld sind jeweils zwischen Ostern und Pfingsten anzukündigen und treten am nächstfolgenden Martinstag in Kraft. Siegelankündigung der Aussteller.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/13606042-39f8-4d6d-844b-1e5eb265cb66/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Brüder Nolte und Siverd Bose (gheheiten de bozen), Knappen, verpfänden an Ludolf von der Oldenburg (Ludolve van der Ouldenborg), seine Frau Geseke, ihre Erben oder dem Inhaber des Briefes gegen eine Schuld von 24 oberländischen, vollwichtigen rheinischen Goldgulden für den Fall, daß sie diese nicht am nächsten Osterfest (up den hochtijd paschen erst volgende date dussen breves) zu Nieheim (Nym) bezahlen, alljährlich zwei Molt Korn und zwar zwei Viertel (verdel) Roggen, zwei Viertel Gerste und zwei Viertel Hafer aus ihrem Zehnt zu Yelentorpe bei Pömbsen (pomessen) mit dem Zusatz, daß auch ein Käufer oder Pfandhalter dieses Zehnten die zwei Molt Korn zu Nieheim jährlich auszahlen soll. Die Brüder geloben volle Währschaft. Sie verpflichten sich, dem Ludolf einen Willebrief der Edelherren zur Lippe zu besorgen, wenn diese volljährig geworden sind. Wiederkauf und Kündigung der Schuld sind jeweils zwischen Ostern und Pfingsten anzukündigen und treten am nächstfolgenden Martinstag in Kraft. Siegelankündigung der Aussteller.
![Cord Bose, seine Frau Fye und beider Söhne Sywerd und Nolte verkaufen mit Zustimmung ihres Lehnsherrn Simon, Herren zu der Lippe an Dekan und Kapitel der Kirche S. Peter und S. Andreas zu Paderborn ihren Zehnt mit zwei Hoven zu Gelentorpe, die zur Zeit Henne und Henke Beynen, Brüder, wohnhaft zu Pömbsen (pomessen) bewirtschaften, gegen 6 Goldgulden rheinischer Münze an Jahresrente für 100 Gulden, die bezahlt sind. Die Rente ist zahlbar jeweils auf St. Martinstag in der Stadt Paderborn. Die Meyer und Zehnteinnehmer werden verpflichtet, die Rente allen anderen Zahlungen vorzuziehen. Wiederlöserecht gegen 100 rhein. Gulden. Siegelankündigung und Währschaftsversprechen Simons zur Lippe, Ankündigung der Siegel von Cord, Nolte und Sywerd zugleich für Fye. Wedekind Schorstein, lippischer Richter in der Stadt Horn kündigt sein Siegel an und bezeugt, daß Fye, Frau des Cord, vor ihm in gehegtem Gericht auf ihre Morgengabe- und Leibzuchtrechte an dem Zehnten und den Hoven für die Dauer des Rentenkaufes verzichtet habe. Zeugen des Gerichtes sind Hans Otingchusen, Conradus Samuell und Bode Boding.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7bda38e4-7f09-4eb0-b88e-c5d375dd8281/full/!306,450/0/default.jpg)