Akten

Implorationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes

Kläger: (2) Dr. Johann Friedrich Rüdemann, Auditeur zu Riga

Beklagter: Magister Johann Friedrich Hahn, Pfarrer zu Güstrow und Pastor Johann Gustav Schmiterlow zu Groß Brütz namens ihrer Ehefrauen als Tante bzw. Schwester der verstorbenen Susanna Margaretha Rüdemann, geb. Voigt

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Fallbeschreibung: Kl. ist im Testament seiner Frau zum Universalerben erklärt worden, Bekl. bestreiten ihm dieses Recht und reklamieren es für sich. Kl. bittet das Tribunal, die Bekl. aufzufordern, ihre Einwände gegen das Testament binnen 3 Wochen vorzutragen, ihm nach Prüfung der Argumente die beschlagnahmte Erbschaft seiner Frau auszuhändigen und ihm sämtliche Kosten zu ersetzen. Das Tribunal beauflagt die Bekl. am 23.09. entsprechend. Diese beziehen sich am 16.10. auf das Testament des Vaters der verstorbenen Ehefrau Rüdemanns, des Bürgermeisters Voigt, in dem festgelegt worden war, daß seine Töchter nur an ihre leiblichen Kinder vererben dürften. In dem Fall, daß sie keine Kinder haben, fällt das Erbe an ihre Schwestern bzw. deren Kinder. Da die Eheleute Rüdemann ein Testament aufgesetzt haben, daß sie gegenseitig zu Erben bestimmt, muß dieses nach dem Erbvertrag der Familie Voigt unwirksam sein und wird daher von den Bekl. angefochten. Das Tribunal fordert Kl. am 17.10. zur Stellungsnahme binnen 3 Wochen auf, am 13.11. bitten die Bekl. darum, Kl. an seine nicht erfüllte Erwiderungspflicht zu erinnern und erwirken eine entsprechende Aufforderung des Tribunals vom 15.11. an Kl. Dieser trägt am 06.12. vor, daß die Regelung des Bürgermeisters Voigt nur gelte, wenn seine Töchter unverheiratet sterben sollten und es unstatthaft sei, Eheleuten das Recht auf gegenseitige Beerbung abzusprechen. Zudem beweist er, daß er seine Frau nicht, wie von Bekl. angegeben wird, verlassen hätte. Am 09.12.1760 fordert das Tribunal die Bekl. erneut zur Erwiderung auf. Am 30.01.1761 zeigen Bekl. an, daß Kl. ihnen Vergleichsvorschläge übermittelt habe und bitten um Fristverlängerung, die ihnen am 31.01.1761 für 3 Wochen gewährt wird. Weiteres erhellt nicht.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1760-1761

Prozessbeilagen: (7) Vereinbarung über Teilung des Erbes des Wismarer Bürgermeisters Hermann Caspar Voigt zu Trinitatis 1746; von Notar Anton Rode aufgenommene Zeugenbefragung des Schneiders Johann Christian Hanck, seiner Tochter Agneta Catharina und der Gretsche Magnus vom 31.10.1760

Archivaliensignatur
(1) 2826
Alt-/Vorsignatur
Wismar R 131 (W R n. 131)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1746) 22.09.1760-31.01.1761

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1746) 22.09.1760-31.01.1761

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