Tektonik
Kurhessische Kriminalgerichte
Laufzeit: 1841-1901
Laufzeit: 1841-1901
Laufzeit: 1841-1901
Laufzeit: 1841-1901
Aufsatz:
Behördengeschichte:
Im Zuge der Veränderungen in der
Strafjustiz wurden am 1.11.1851 insgesamt neun Kriminalgerichte
ins Leben gerufen, denen die Strafrechtspflege in erster Instanz
neben den Untergerichten und Schwurgerichten anvertraut wurde.
Sie hatten in allen Verfahren zu befinden, die nicht in die
Zuständigkeit der Untergerichte und die der Schwurgerichte
fielen. Im Falle der Schwurgerichte waren dies insbesondere
Verbrechen, die mit einer mindestens fünfjährigen Festungs-,
Zwangsarbeitshaus- oder Zuchthausstrafe bzw. mit einer
mindestens vierjährigen Eisenstrafe zu ahnden waren. Die
Schwurgerichte waren mit den Kriminalgerichten eng verzahnt, da
sich deren Überlieferung wohl ausnahmslos bei den
Kriminalgerichten befindet, d.h. die schwurgerichtlichen
Verfahrensakten wurden den Untersuchungsakten der
Kriminalgerichte hinzugefügt. Die Schwurgerichte traten in der
Regel einmal im Kalender-Vierteljahr am Hauptort eines
Kriminalgerichtsbezirks zusammen.
Durch das
Gerichtsverfassungsgesetz vom 28.10.1863 wurden die
Kriminalgerichte schließlich wieder aufgehoben. Ihre Kompetenzen
fielen überwiegend an die mit größeren Befugnissen
ausgestatteten Justizämter, teilweise an die Ober- und
Schwurgerichte zurück.
Bestandsgeschichte:
Das Schriftgut der
Kriminalgerichte gelangte zwischen 1875 und 1900 in
unterschiedlicher Dichte über die jeweiligen preußischen
Staatsanwaltschaften in das Staatsarchiv. Mit Ausnahme von Hanau
und Marburg ist die Überlieferung recht dünn. Von einigen
Aktenverzeichnissen abgesehen, fehlen Justizverwaltungssachen
völlig (Ausnahme Marburg). Ebenso fehlt, soweit feststellbar,
die gesamte Überlieferung der Kriminalgerichte Rotenburg,
Rinteln und Schmalkalden, wobei anzunehmen ist, dass sich die
Rintelner Überlieferung heute im Staatsarchiv Bückeburg
befindet.
Aufsatz:
Behördengeschichte:
Im Zuge der Veränderungen in der
Strafjustiz wurden am 1.11.1851 insgesamt neun Kriminalgerichte
ins Leben gerufen, denen die Strafrechtspflege in erster Instanz
neben den Untergerichten und Schwurgerichten anvertraut wurde.
Sie hatten in allen Verfahren zu befinden, die nicht in die
Zuständigkeit der Untergerichte und die der Schwurgerichte
fielen. Im Falle der Schwurgerichte waren dies insbesondere
Verbrechen, die mit einer mindestens fünfjährigen Festungs-,
Zwangsarbeitshaus- oder Zuchthausstrafe bzw. mit einer
mindestens vierjährigen Eisenstrafe zu ahnden waren. Die
Schwurgerichte waren mit den Kriminalgerichten eng verzahnt, da
sich deren Überlieferung wohl ausnahmslos bei den
Kriminalgerichten befindet, d.h. die schwurgerichtlichen
Verfahrensakten wurden den Untersuchungsakten der
Kriminalgerichte hinzugefügt. Die Schwurgerichte traten in der
Regel einmal im Kalender-Vierteljahr am Hauptort eines
Kriminalgerichtsbezirks zusammen.
Durch das
Gerichtsverfassungsgesetz vom 28.10.1863 wurden die
Kriminalgerichte schließlich wieder aufgehoben. Ihre Kompetenzen
fielen überwiegend an die mit größeren Befugnissen
ausgestatteten Justizämter, teilweise an die Ober- und
Schwurgerichte zurück.
Bestandsgeschichte:
Das Schriftgut der
Kriminalgerichte gelangte zwischen 1875 und 1900 in
unterschiedlicher Dichte über die jeweiligen preußischen
Staatsanwaltschaften in das Staatsarchiv. Mit Ausnahme von Hanau
und Marburg ist die Überlieferung recht dünn. Von einigen
Aktenverzeichnissen abgesehen, fehlen Justizverwaltungssachen
völlig (Ausnahme Marburg). Ebenso fehlt, soweit feststellbar,
die gesamte Überlieferung der Kriminalgerichte Rotenburg,
Rinteln und Schmalkalden, wobei anzunehmen ist, dass sich die
Rintelner Überlieferung heute im Staatsarchiv Bückeburg
befindet.
- Kontext
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Justizbehörden >> Hessische Behörden und Gerichte
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 08:12 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.