Tektonik

Kurhessische Kriminalgerichte

Laufzeit: 1841-1901

Laufzeit: 1841-1901

Laufzeit: 1841-1901

Laufzeit: 1841-1901

Aufsatz: Behördengeschichte:
Im Zuge der Veränderungen in der Strafjustiz wurden am 1.11.1851 insgesamt neun Kriminalgerichte ins Leben gerufen, denen die Strafrechtspflege in erster Instanz neben den Untergerichten und Schwurgerichten anvertraut wurde. Sie hatten in allen Verfahren zu befinden, die nicht in die Zuständigkeit der Untergerichte und die der Schwurgerichte fielen. Im Falle der Schwurgerichte waren dies insbesondere Verbrechen, die mit einer mindestens fünfjährigen Festungs-, Zwangsarbeitshaus- oder Zuchthausstrafe bzw. mit einer mindestens vierjährigen Eisenstrafe zu ahnden waren. Die Schwurgerichte waren mit den Kriminalgerichten eng verzahnt, da sich deren Überlieferung wohl ausnahmslos bei den Kriminalgerichten befindet, d.h. die schwurgerichtlichen Verfahrensakten wurden den Untersuchungsakten der Kriminalgerichte hinzugefügt. Die Schwurgerichte traten in der Regel einmal im Kalender-Vierteljahr am Hauptort eines Kriminalgerichtsbezirks zusammen.
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 28.10.1863 wurden die Kriminalgerichte schließlich wieder aufgehoben. Ihre Kompetenzen fielen überwiegend an die mit größeren Befugnissen ausgestatteten Justizämter, teilweise an die Ober- und Schwurgerichte zurück.

Bestandsgeschichte:
Das Schriftgut der Kriminalgerichte gelangte zwischen 1875 und 1900 in unterschiedlicher Dichte über die jeweiligen preußischen Staatsanwaltschaften in das Staatsarchiv. Mit Ausnahme von Hanau und Marburg ist die Überlieferung recht dünn. Von einigen Aktenverzeichnissen abgesehen, fehlen Justizverwaltungssachen völlig (Ausnahme Marburg). Ebenso fehlt, soweit feststellbar, die gesamte Überlieferung der Kriminalgerichte Rotenburg, Rinteln und Schmalkalden, wobei anzunehmen ist, dass sich die Rintelner Überlieferung heute im Staatsarchiv Bückeburg befindet.

Aufsatz: Behördengeschichte:
Im Zuge der Veränderungen in der Strafjustiz wurden am 1.11.1851 insgesamt neun Kriminalgerichte ins Leben gerufen, denen die Strafrechtspflege in erster Instanz neben den Untergerichten und Schwurgerichten anvertraut wurde. Sie hatten in allen Verfahren zu befinden, die nicht in die Zuständigkeit der Untergerichte und die der Schwurgerichte fielen. Im Falle der Schwurgerichte waren dies insbesondere Verbrechen, die mit einer mindestens fünfjährigen Festungs-, Zwangsarbeitshaus- oder Zuchthausstrafe bzw. mit einer mindestens vierjährigen Eisenstrafe zu ahnden waren. Die Schwurgerichte waren mit den Kriminalgerichten eng verzahnt, da sich deren Überlieferung wohl ausnahmslos bei den Kriminalgerichten befindet, d.h. die schwurgerichtlichen Verfahrensakten wurden den Untersuchungsakten der Kriminalgerichte hinzugefügt. Die Schwurgerichte traten in der Regel einmal im Kalender-Vierteljahr am Hauptort eines Kriminalgerichtsbezirks zusammen.
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 28.10.1863 wurden die Kriminalgerichte schließlich wieder aufgehoben. Ihre Kompetenzen fielen überwiegend an die mit größeren Befugnissen ausgestatteten Justizämter, teilweise an die Ober- und Schwurgerichte zurück.

Bestandsgeschichte:
Das Schriftgut der Kriminalgerichte gelangte zwischen 1875 und 1900 in unterschiedlicher Dichte über die jeweiligen preußischen Staatsanwaltschaften in das Staatsarchiv. Mit Ausnahme von Hanau und Marburg ist die Überlieferung recht dünn. Von einigen Aktenverzeichnissen abgesehen, fehlen Justizverwaltungssachen völlig (Ausnahme Marburg). Ebenso fehlt, soweit feststellbar, die gesamte Überlieferung der Kriminalgerichte Rotenburg, Rinteln und Schmalkalden, wobei anzunehmen ist, dass sich die Rintelner Überlieferung heute im Staatsarchiv Bückeburg befindet.

Kontext
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Justizbehörden >> Hessische Behörden und Gerichte

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 08:12 MESZ

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