Tektonik
Kurhessische Staatsanwälte
Laufzeit: 1766-1882
Laufzeit: 1766-1882
Laufzeit: 1766-1882
Laufzeit: 1766-1882
Aufsatz: Behördengeschichte:
Die aus dem älteren Fiskalat erwachsenen Staatsanwaltschaften
hatten gemäß der Verordnung über die Umbildung der bisherigen
Staatsverwaltung vom 29.6.1821 die Verteidigung aller Hoheits-
und Staatsgerechtsame in streitigen Fällen sowie die Wahrung
aller Interessen des Staates und der ihm untergebenen Anstalten
vor Gericht zu vertreten. Die im Laufe des Jahres 1822 in jeder
Provinz des Landes und darüber hinaus in der Grafschaft
Schaumburg eingesetzten Staatsanwälte waren also keineswegs
öffentliche Anklagevertreter wie später in preußischer Zeit,
sondern sie vertraten kraft ihres Amtes den Staat und die
Landesherrschaft als Partei vor Gericht. Im übrigen war der
Staatsanwalt verpflichtet, auf Veranlassung der zuständigen
Oberbehörde, ohne deren Ermächtigung er sich in keinen Prozess
einlassen durfte, in wichtigen Fällen Rechtsgutachten zu
erstellen. Außerdem musste er bei Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit mitwirken, wenn der Staat oder die
Landesherrschaft Vertragsparteien waren.
Die Zahl der
Staatsanwälte erhöhte sich in den Jahren 1848-1851, in denen die
Provinzen und Kreise aufgehoben und durch neun
Verwaltungsbezirke ersetzt worden waren, ab 1849 um den
Staatsanwalt in Rotenburg auf sechs (für die Verwaltungsbezirke
Hersfeld und Schmalkalden).
Nach erneuter Änderung
der Gerichtsverfassung im Jahre 1851 wurde die Zahl der
Obergerichte und damit die Zahl der Staatsanwälte auf zwei
(Kassel und Fulda) beschränkt, bis im Jahre 1863 der alte
Zustand, wie er vor 1848 bestanden hatte, wieder hergestellt
wurde.
Die Tätigkeit der Staatsanwälte in ihrer
bisherigen Form endete mit der Aufhebung der Obergerichte zum
1.9.1867. Die Vertretung der staatlichen Interessen übernahm
nunmehr der 'Fiskus' in Form der zuständigen Behörde.
Bestandsgeschichte: Bei Abschluss der von den
Staatsanwälten geführten Prozesse waren diese verpflichtet, ihre
Handakten an die von ihnen vertretenen Behörden abzuliefern. Das
Schriftgut strömte dann, wenn man die Generalakten ausnimmt,
über die Ablieferungen zahlreicher staatlicher Behörden in das
Staatsarchiv, wo sie gleich oder erst nach einsetzenden
Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten der inzwischen aufgelösten
Beständegruppe 270 Mittlere Gerichte und Staatsanwaltschaften
,dann ab 1982 den 'Kurhessischen Staatsanwälten' zugeordnet
wurden.
Aufsatz: Behördengeschichte:
Die aus dem älteren Fiskalat erwachsenen Staatsanwaltschaften
hatten gemäß der Verordnung über die Umbildung der bisherigen
Staatsverwaltung vom 29.6.1821 die Verteidigung aller Hoheits-
und Staatsgerechtsame in streitigen Fällen sowie die Wahrung
aller Interessen des Staates und der ihm untergebenen Anstalten
vor Gericht zu vertreten. Die im Laufe des Jahres 1822 in jeder
Provinz des Landes und darüber hinaus in der Grafschaft
Schaumburg eingesetzten Staatsanwälte waren also keineswegs
öffentliche Anklagevertreter wie später in preußischer Zeit,
sondern sie vertraten kraft ihres Amtes den Staat und die
Landesherrschaft als Partei vor Gericht. Im übrigen war der
Staatsanwalt verpflichtet, auf Veranlassung der zuständigen
Oberbehörde, ohne deren Ermächtigung er sich in keinen Prozess
einlassen durfte, in wichtigen Fällen Rechtsgutachten zu
erstellen. Außerdem musste er bei Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit mitwirken, wenn der Staat oder die
Landesherrschaft Vertragsparteien waren.
Die Zahl der
Staatsanwälte erhöhte sich in den Jahren 1848-1851, in denen die
Provinzen und Kreise aufgehoben und durch neun
Verwaltungsbezirke ersetzt worden waren, ab 1849 um den
Staatsanwalt in Rotenburg auf sechs (für die Verwaltungsbezirke
Hersfeld und Schmalkalden).
Nach erneuter Änderung
der Gerichtsverfassung im Jahre 1851 wurde die Zahl der
Obergerichte und damit die Zahl der Staatsanwälte auf zwei
(Kassel und Fulda) beschränkt, bis im Jahre 1863 der alte
Zustand, wie er vor 1848 bestanden hatte, wieder hergestellt
wurde.
Die Tätigkeit der Staatsanwälte in ihrer
bisherigen Form endete mit der Aufhebung der Obergerichte zum
1.9.1867. Die Vertretung der staatlichen Interessen übernahm
nunmehr der 'Fiskus' in Form der zuständigen Behörde.
Bestandsgeschichte: Bei Abschluss der von den
Staatsanwälten geführten Prozesse waren diese verpflichtet, ihre
Handakten an die von ihnen vertretenen Behörden abzuliefern. Das
Schriftgut strömte dann, wenn man die Generalakten ausnimmt,
über die Ablieferungen zahlreicher staatlicher Behörden in das
Staatsarchiv, wo sie gleich oder erst nach einsetzenden
Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten der inzwischen aufgelösten
Beständegruppe 270 Mittlere Gerichte und Staatsanwaltschaften
,dann ab 1982 den 'Kurhessischen Staatsanwälten' zugeordnet
wurden.
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10.06.2025, 08:12 MESZ
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