Quelle
Ordnung einer Erbarn Raths der statt Regenspurg die Hebammen betreffende
- Location
-
Bamberg, Staatsbibliothek -- .11 D 41#6
- VD16
-
VD16 R 546
- Extent
-
[20] Bl.
- Keyword
-
Regensburg
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Regenspurg
- (who)
-
Kohl
- (when)
-
[ca. 1550]
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11401427-6
- Last update
-
16.04.2025, 8:44 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Quelle
Associated
- Ostendorfer, Michael
- Kohl
Time of origin
- [ca. 1550]
Other Objects (12)
![Nachdem[m] die Röm[m]. Kays. Mayt. vnser Allergnedigster Herr, einen gemeinen Reichstag auff den ersten tag schierstkünfftigen Monats Decembris, newen Calenders, ... Das alle vnd jede jhre Burger, Innwohner vnd Verwandte alhie, welche geraume Zimmer, Wohnungen, Gewölber, Stallung vnd Bettgewandt [et]c. haben, dieselben seubern, raumen, vnd zu aller notturfft, damit man füglich mög vnterkommen, versehen ... : In einem Erbarn Rath zu Regenspurg beschlossen, den 11. Monatstag Octobris Anno 1602.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4f58671c-9fd7-49a9-bc90-c3f11511fe5b/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdem[m] die Röm[m]. Kays. Mayt. vnser Allergnedigster Herr, einen gemeinen Reichstag auff den ersten tag schierstkünfftigen Monats Decembris, newen Calenders, ... Das alle vnd jede jhre Burger, Innwohner vnd Verwandte alhie, welche geraume Zimmer, Wohnungen, Gewölber, Stallung vnd Bettgewandt [et]c. haben, dieselben seubern, raumen, vnd zu aller notturfft, damit man füglich mög vnterkommen, versehen ... : In einem Erbarn Rath zu Regenspurg beschlossen, den 11. Monatstag Octobris Anno 1602.
![Nach dem die Röm. Kay. Mayt. vnser aller genedigster Herr, einen gemeinen Reichstag auff Sontag Quali modo geniti, welcher sein wirdt der sibende tag, alter Calenders, Deß Monats Aprilis. dises eingangenen Vier vnd Neüntzigisten Jars, der wenigern zahl, hieher angestelt vnd außgeschriben hat, ... Das alle vnd jede jhre Burger, Innwohner vnd verwante alhie, welche geraume Zimmer, Wohnungen, Stallung vnd Bettgewant [et]c haben, dieselben seubern, raumen, vnd zu aller notturfft, damit man füglich mög vnterkommen, versehen ... : In einem Erbarn Rath zu Regenspurg beschlossen, den 14. Monatstag Januarij Anno 1594.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1ada35c1-d29a-4263-8459-6e745df03b28/full/!306,450/0/default.jpg)
Nach dem die Röm. Kay. Mayt. vnser aller genedigster Herr, einen gemeinen Reichstag auff Sontag Quali modo geniti, welcher sein wirdt der sibende tag, alter Calenders, Deß Monats Aprilis. dises eingangenen Vier vnd Neüntzigisten Jars, der wenigern zahl, hieher angestelt vnd außgeschriben hat, ... Das alle vnd jede jhre Burger, Innwohner vnd verwante alhie, welche geraume Zimmer, Wohnungen, Stallung vnd Bettgewant [et]c haben, dieselben seubern, raumen, vnd zu aller notturfft, damit man füglich mög vnterkommen, versehen ... : In einem Erbarn Rath zu Regenspurg beschlossen, den 14. Monatstag Januarij Anno 1594.
![Kurtze begründte Erinnerung Was bey der jenigen Schrifft, welche bey disem zu endlauffendem ReichsConvent in namen Cammerern vnd Rath der Statt Regenspurg vnder dem Titul Der Statt Regenspurg notwendige gegeninformation vnd bericht [et]c. Der von ihnen vnbefugter weiß praetendierter WasserMaut einen schein zumachen, vnd dardurch Ihr Churfürstl: Durchl: in Bayrn [et]c. bey den Hochlöblichen Ständen deß Reichs zuverunglimpffen, getruckt, vnd allenthalben außgethailt worden, zuerkundigung deß wahren Grundts in acht zunemmen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e8a782c3-8acd-49c7-91b2-36fff240a58f/full/!306,450/0/default.jpg)