Bestand
Generalkonsulat Warschau (Bestand)
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte
Konsularbehörden sind diplomatischen Vertretungen nachgeordnete Einrichtungen. Ihre gesetzliche Grundlage bildet das Konsularrecht (Das Konsulats-Reglement vom 18. September 1796 (gedruckt in: Novum Corpus Constitutionum Prussico-Branednburgensium, Bd. 10 (1796), Nr. 97, Sp. 651-702) behielt bei mehrfacher Änderung grundsätzlich Gültigkeit bis 1866. Vgl. König, Bernhard W.: Preußens Consular-Reglement in seiner heutigen Geltung und Anwendung, 2. völlig überarb. Aufl., Berlin 1866, S. 7f). Zu den spezifischen Aufgaben eines Konsulats gehören die Wahrung und Förderung der jeweiligen wirtschaftlichen Interessen des Entsendestaates in Bezug auf Handel, Verkehr und Schifffahrt, sowie der Schutz der eigenen Staatsangehörigen in Form von Unterstützungen und der Ausübung polizeilicher Befugnisse. Den Konsuln im Dienste Preußens oblag die Führung des Verzeichnisses der in ihrem Einflussbereich wohnenden Angehörigen ihres Staates (Konsularmatrikel; vgl. Steinmann-Bucher, Arnold: Die Reform des Konsulatswesens aus dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte, Berlin 1884, insbes. S. 17).
Das Warschauer Konsulat übernahm darüber hinaus insbesondere die Verwaltung des Hypothekenwesens einzelner Güter oder den Tausch und Verkauf von Besitzungen, da nach den napoleonischen Kriegen und dem Wiener Kongress viele vormals preußische Güter nun auf polnischem Territorium lagen.
Konsuln bedürfen bei Amtsantritt keines Kreditivs (Beglaubigungsschreiben), sondern eines Bestallungsschreibens. Sie nehmen ihren Dienst wahr, sobald entweder das Exequatur (Genehmigung) von der Regierung des Empfangsstaats vorliegt. Die mit Gerichtsbarkeit ausgestatteten Konsuln müssen vereidigt sein, während Wahlkonsuln in der Regel nicht vereidigt werden.
In der Zeit vor 1807 gab es in Warschau eine preußische Gesandtschaft, die nach der dritten polnischen Teilung im Jahr 1795 mit der Eingliederung Warschaus in die Provinz Südpreußen obsolet wurde (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate vor 1808: Warschau. Hubatsch, Walther, Hg.: Urkunden und Akten zur Geschichte der Preußischen Verwaltung in Südpreußen und Neuostpreußen 1793 - 1806, Frankfurt/M. 1961). In Folge des Friedens von Tilsit 1807 wurde Warschau Hauptstadt des auf Betreiben Napoleons gegründeten Herzogtums Warschau.
Nach der Auflösung des Herzogtums Warschau durch den Wiener Kongress 1814/1815 und der Gründung des in Personalunion durch den Zaren von Russland regierten Königreichs Polen (Kongresspolen) wurde zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen Preußens das Generalkonsulat in Warschau errichtet (vgl. GStA PK, III. MdA, II Nr. 5: Runderlass vom 4. Februar 1816. Makarov, Alexander N.: Die russisch-polnischen Rechtsbeziehungen seit 1815 unter spezieller Berücksichtigung der Staatsangehörigkeitsfragen, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 1929, S. 330-367). Mit Bildung des Norddeutschen Bundes 1866 bzw. des Deutschen Reiches 1871 gingen die preußischen konsularischen Beziehungen in die Zuständigkeit des Norddeutschen Bundes bzw. des Deutschen Reiches über. Damit wurden die preußischen Konsulate in die Dienste des Deutschen Reiches überstellt und die Konsuln zu Reichskonsuln.
Der in der Gesandtschaft Warschau seit 1790 als Legationsrat tätig gewesene Friedrich August Boehlendorff ersuchte nach dem Tilsiter Frieden wiederholt um Anstellung (Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 416: Anstellungsgesuche 1807-1810. Zur Person siehe Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, Berlin 2009, S. 98). Zwischen 1808 und 1810 bewarben sich weitere Interessierte wie der Berliner Handelsagent Edelbüttel und der Kriminalrat bei der Regierung Plock, Werner (Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. Nr. 417, insbes. den Bericht Danckelmanns an Beyme, 20. Februar 1810, mit Urteilen über von Bachmann, Baumann, Schönermarck sowie vom 24. Februar 1810, mit Urteilen über von Kospoth, von Wrochem, Schede, Busch und von Randow). Bald nach dem Wiener Kongress gab es Pläne über die Errichtung eines Generalkonsulats in Warschau und Konsulate in anderen polnischen Städten wie Brody, Krakau usw., die dem Generalkonsulat unterstellt werden sollten (Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 438: Behördenschreiben des Finanzministers an den Außenminister, Berlin 8. Juli 1816).
Als erster preußischer Generalkonsul wurde Mitte Mai 1817 Julius Schmidt bestallt, der bereits als Legationssekretär in Warschau tätig gewesen war (Vgl. GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 438, fol. 44: Konzept der Bestallungsurkunde vom 16. Mai 1817; vgl. ebd., Nr. 447: Urlaubsgesuch 1822; I. HA Rep. 134, Tit. VI Sect. 1, Nr. 53). Nachdem Schmidt im Juni 1832 jedoch wegen Dienstvergehen aus dem Amt entlassen wurde, folgte ihm Regierungsrat Ludwig von Niederstetter (1788-1846), ehemals preußischer Geschäftsträger in den USA (Vgl. GStA PK III. HA MDA, ZB Nr. 994; ebd. III. HA MdA, II Nr. 439, fol. 17: Konzept der Bestallungsurkunde vom 13. Juli 1832; ebd., III Nr. 12993: Unterstützung des Generalkonsuls in Warschau für die Oberhofmeisterin der Kronprinzessin, Gräfin von Reeck, in einer Familienangelegenheit, 1838). Dieser schied 1845 wegen Krankheit aus dem Amt und wurde kurzzeitig bis 1846 durch den Legationsrat und vormaligen Legationssekretär in Brüssel, Hermann Ludwig von Balan (1812-1874), ersetzt (Vgl. GStA PK, III. HA MDA, II Nr. 439, fol 47, ebd., I Nr. 6319; ebd.: VI. HA, Nl Balan, H. L. v). Schon im Mai 1846 übernahm jedoch Johann Emil von Wagner (1805-1888), der vorher das Konsulat in Alexandria geleitet hatte, die Stelle (Vgl. GStA PK, III. HA MDA, I Nr. 6319, ebd., I Nr. 439). Legationsrat von Wagner hatte das Amt bis 1859 inne, dann wurde er auf Vorschlag des Außenministers als Konsul nach Mexiko versetzt (Vgl. GStA PK, III. HA MDA, I Nr. 6320).
Als Nachfolger war der vormalige Generalkonsul in Antwerpen und spätere Innenminister Friedrich zu Eulenburg (1815-1881) ausgewählt worden. Da dieser jedoch mit der Leitung der preußischen Ostasien-Expedition betraut wurde, konnte er sein Amt nur kurzzeitig antreten (Vgl. GStA PK, III. HA MDA, I Nr. 6320). Stattdessen wurde 1860 Leo Theremin (Lebensdaten nicht ermittelbar), vorher Konsul in Jassy, zum Generalkonsul in Warschau ernannt. Allerdings wurde er bereits 1862, auf Wunsch des Großfürsten und Vizekönigs von Polen, Konstantin Nikolajewitsch Romanow (1827-1892), wieder von diesem Posten abgezogen (Vgl. GStA PK, III. HA MDA, I Nr. 6320). Theremins Nachfolger und letzter preußischer Konsul vor der Reichsgründung wurde im Dezember 1862 der bisherige Legationssekretär in Madrid, Freiherr Julius von Rechenberg (1812-1892) (Vgl. GStA PK, III. HA MDA, I Nr. 6320). Der Generalkonsul wirkte darauf hin, dass im Dezember 1866 zusätzlich als Konsul in Warschau der Bankier Ladislaus von Laski eingesetzt wurde. Allerdings verweigerte der Zar das Exequatur mit der Begründung, dass an einem Ort, wo bereits ein Generalkonsul sei allenfalls ein Vizekonsul anerkannt werden könne (Vgl. GStA PK, III. HA, I Nr. 439, fol. 98: Konzept der Bestallungsurkunde von 1866 (ohne Tagesdatum), ebd., fol. 104: Bericht des preußischen Gesandten in St. Petersburg, 25. Dezember 1866).
Freiherr von Rechenberg wurde im Januar 1870 zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes und im Oktober 1871 zum Generalkonsul des Deutschen Reichs in Polen ernannt (Vgl. GStA PK, III.HA MDA, I Nr. 6321; Deutsches Reichsgesetzblatt 1871, Nr. 39, S. 338).
Konsuln:
1818 - 1832 Julius Schmidt
1832 - 1845 Ludwig von Niederstetter
1845 - 1846 Hermann Ludwig von Balan
1846 - 1859 Emil von Wagner
1859 - 1860 Friedrich zu Eulenburg
1860 - 1862 Leo Theremin
1862 - 1870 Julius von Rechenberg
Bestandsgeschichte
Wann die Unterlagen ins Geheime Staatsarchiv gelangten, lässt sich nicht mehr exakt nachvollziehen. Das Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hatte die Gesandtschaften und Konsulate bereits 1868 zur Einreichung von nicht mehr benötigten Aktenkonvoluten nebst Inventarlisten aufgefordert.
Die erste Verzeichnung wurde 1873 vorgenommen, wobei der Direktor der Staatsarchive dem Reichskanzler mitteilte, dass die Abgabe aus Warschau sehr unvollständig gewesen sei. Aus der dem Bericht beiliegenden Liste geht hervor, dass Akten zu "Angelegenheiten des Königlichen Hauses, 1577-1584", "Akten der Residentur, 1677-1683", "Gesandtschaftspapiere (Fragmente), 1789-1795" sowie "Rechnungssachen des Konsulats zu Warschau, 1816-1856" abgegeben worden waren (Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178, Nr. 1974, fol. 19, 21v: Bericht Dunckers an Bismarck, 30. April 1873 mit Auflistung der Abgaben preußischer Gesandtschaften, Residenturen und Konsulate).
Im Findbuch aus dem Jahr 1873 sind lediglich die Klassifikationspunkte "Lit. B" und "Lit. C" eingetragen. Unter "Lit. A" wurden bei den Beständen der Preußischen Konsulate in der Regel die politischen Schriftwechsel der Konsuln klassifiziert. Dieser Teil fehlt jedoch im vorliegenden Findbuch. Da er offensichtlich nicht nachträglich entfernt wurde, ist politische Korrespondenz auch nach 1873 nicht in den Teil-Bestand I. HA Rep. 81 Generalkonsulat Warschau gelangt. Die Gegenüberlieferung zum Generalkonsulat ist in der Überlieferung des Preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten lückenlos vorhanden (Vgl. GStA PK, III. HA MdA, I Nr. 6309, 6312-6322 sowie II Nr. 438-439).
Im Zweiten Weltkrieg wurden die Bestände des Geheimen Staatsarchivs in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck verbracht. Dazu gehörte auch die Bestandsgruppe I. HA Rep. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate. Nach Ende des Krieges wurden diese Akten von der Sowjetunion beschlagnahmt und nach Moskau überführt. Die Rückgabe der beschlagnahmten Archivalien des Geheimen Staatsarchivs an die Regierung der DDR erfolgte 1955 (Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 20: Tätigkeitsbericht 1955, 16. Januar 1956). Als Aufbewahrungsort wurde für den im selben Jahr revidierten Bestand das Karteihaus der Landesversicherungsanstalt Merseburg in Sachsen-Anhalt ausgewählt. Die administrative Unterstellung erfolgte unter das Zentrale Staatsarchiv Potsdam, Zweigstelle Merseburg.
1962 erfolgte eine Verfilmung des handschriftlichen Findbuchs. 1972 wurden im ZStA Potsdam, Zweigstelle Merseburg die meisten Bestände nach den Laufzeiten bis bzw. ab 1807 geteilt (Vgl. Kohnke, Meta; Lehmann, Joachim; Waldmann, Heinrich: Fragen der Bestandsabgrenzung und Bestandsbildung in der Historischen Abteilung II des Deutschen Zentralarchivs, in: Archivmitteilungen 23 (1973), S. 172-178). In I. HA Rep. 81 Generalkonsulat Warschau nach 1807 wurde dabei aufgrund ihrer Laufzeit eine Akte (Nr. 45) zugeordnet, die laut Altsignatur (Nr. 40 II) ursprünglich zur Überlieferung der Gesandtschaft vor 1807 gehörte (Im älteren handschriftlichen Findbuch wurde diese Akte noch nicht aufgeführt).
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erfolgte gemäß Einigungsvertrag 1990 die Rückführung der Bestände des Zentralen Staatsarchivs in die Zuständigkeit des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz nach Berlin-Dahlem (Vgl. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889), zuletzt angepasst durch Art. 122 G v. 8. Juli 2016, Art. 35 Abs. 5). 2005 fiel wegen der computergestützten Verzeichnung die Entscheidung, die Bestandsgruppe I. HA Rep. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate nach 1807 provenienzgerecht als Einzelbestände der verschiedenen Gesandtschaften etc. aufzustellen, so dass die vorliegenden Archivalien nun unter der Bestandsbezeichnung GStA PK, I. HA Rep. 81 Generalkonsulat Warschau nach 1807 firmieren.
2017 wurde der Bestand in die Datenbank AUGIAS eingegeben. Da der Bestand mit nur 45 Verzeichnungseinheiten relativ klein ist und alle Nummern im weitesten Sinn wirtschaftliche Bezüge aufweisen, wurde auf eine Klassifikation verzichtet. Im Zuge dieser Eingabe wurden alle Aktentitel modernisiert, in Einzelfällen die Laufzeiten korrigiert bzw. exakter angegeben, teilweise umfassende Enthält-Vermerke gebildet und die Signaturen nach nummerus currens neu vergeben. Die Archivalien sind chronologisch gereiht, Serien allerdings zusammengehalten.
Akten des Generalkonsulats nach 1870 werden heute im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts verwahrt (RAV Warschau GK - Generalkonsulat Warschau).
Quellen und Literatur:
- GStA PK, GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate vor 1808: Warschau.
- GStA PK, I. HA Rep. 178, Nr. 1874
- GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 20
- GStA PK, III. HA MdA, ZB Nr. 994,
- GStA PK, III. HA MdA, I Nr. 6309, 6312-6322, Nr. 6464
- GStA PK, III. HA MdA, II Nr. 5, Nr. 416-417, Nr. 438-439.
- GStA PK, VI. HA, Nl. Balan, H. L. v.
- Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat, bzw. Königlich Preußischer Staats-Kalender, Berlin 1794-1918
- Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes, Berlin 1867-1871.
- Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes, Berlin 1871.
- Deutsches Reichsgesetzblatt, Berlin 1871 bis 1945.
- Altieri, Riccardo; Jacob, Frank (Hgg.): Spielball der Mächte. Beiträge zur polnischen Geschichte, Bonn 2014.
- Hubatsch, Walther, Hg.: Urkunden und Akten zur Geschichte der Preußischen Verwaltung in Südpreußen und Neuostpreußen 1793 - 1806, Frankfurt/M. 1961.
- König, Bernhard W.: Preußens Consular-Reglement in seiner heutigen Geltung und Anwendung, 2. völlig überarb. Aufl., Berlin 1866.
- Kohnke, Meta; Lehmann, Joachim; Waldmann, Heinrich: Fragen der Bestandsabgrenzung und Bestandsbildung in der Historischen Abteilung II des Deutschen Zentralarchivs, in: Archivmitteilungen 23 (1973), S. 172-178.
- Makarov, Alexander N.: Die russisch-polnischen Rechtsbeziehungen seit 1815 unter spezieller Berücksichtigung der Staatsangehörigkeitsfragen, in: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 1929, S. 330-367.
- Steinmann-Bucher, Arnold: Die Reform des Konsulatswesens aus dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte, Berlin 1884.
- Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, Berlin 2009.
Letzte vergebene Nummer: _______
Der Bestand lagert derzeit im Westhafen.
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
I. HA Rep. 81 Warschau GK nach 1807, Nr. #
Zitierweise:
GStA PK, I. HA Rep. 81 Generalkonsulat Warschau nach 1807, Nr. #
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 81 Warschau nach 1807
- Bestandssignatur
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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Warschau I. HA Rep. 81 Warschau nach 1807
- Umfang
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Umfang: 1,2 lfm (45 VE); Angaben zum Umfang: 1,20 lfm (36 VE)
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Auswärtige und Bundes-Angelegenheiten >> Auswärtige Angelegenheiten
- Bestandslaufzeit
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Laufzeit: 1801 - 1842
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
28.03.2023, 08:52 MESZ
Datenpartner
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- Laufzeit: 1801 - 1842