Bestand

D Rep. 520 Senatsfachverwaltung für Arbeit (Bestand)

Vorwort: D Rep. 520 Senatsfachverwaltung für Arbeit

1. Behördengeschichte
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wählte auf seiner 2. Sitzung (12. Wahlperiode) am 24. Januar 1991 den Senat der großen Koalition. Von den insgesamt 16 Senatsmitgliedern stellte die CDU neun und die SPD sieben. Die Koalition war auf zunächst auf vier Jahre angelegt; ab 1999 dauerten Wahlperioden fünf Jahre.
Im Zuge der Umstrukturierung in den Ressorts in den verschiedenen Legislaturperioden waren die Arbeitssenatoren in Personalunion Senatoren für Frauen (1991-2006, 2011-2016), Berufliche Bildung (1996-1999), Soziales (1999-2002, 2006-2011, seit 2016), Gesundheit (1999-2002), Wirtschaft (2002-2006) und Integration (seit 2006).
Zum 23. November 2006 wurde die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales neu gebildet aus den Geschäftsbereichen „Arbeit“ der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und "Soziales" der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz.

Die Senatsfachverwaltung für Arbeit setzt als oberste Landesbehörde die Arbeitspolitik des Senats um. Dazu obliegen ihr die Arbeits- und Berufsbildungsförderung sowie Aufgaben des Arbeitsrechts und der tariflichen Gestaltung der Arbeit. Sie koordiniert die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und führt das gemeinsame Tarifregister Berlin-Brandenburg. Des Weiteren wirkt sie an der Umsetzung der Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit mit. Sie ist Aufsichtsbehörde für das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit sowie für das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Als ArbeitssenatorInnen amtierten seit 1991: Christine Bergmann (1991-1998), Gabriele Schlöttler (1998-2002), Gregor Gysi (2002), Harald Wolf (2002-2006), Heidi Knake-Werner (2006-2009), Carola Bluhm (2009-2011), Dilek Kolat (2011-2016), Elke Breitenbach (2016-2021). Seit 2021 ist Katja Kipping Arbeitssenatorin.

2. Bestandsgeschichte
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.

Enthält:
...

Verweise:
B Rep. 008 Senatsverwaltung für Arbeit
C Rep. 103 Magistrat von Berlin, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung
C Rep. 107-03 Magistrat von Berlin, Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung
D Rep. 650 Senatsfachverwaltung für Soziales

Bestandssignatur
D Rep. 520

Kontext
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> D Bestände ab 1990 >> D 2 Senat von Berlin >> D 2.1 Senatsfachverwaltungen

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Letzte Aktualisierung
28.02.2025, 14:13 MEZ

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