Bestand

Ministerium für Lauenburg (Bestand)

Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Landes- und Behördengeschichte

Das Herzogtum Lauenburg entstand unter der Herrschaft der Askanier, die nach dem Sturz Heinrichs des Löwen 1180 mit dem Herzogtum Sachsen belehnt wurden. Die Herzöge Johann und Albrecht teilten 1296 das Herzogtum in die Linien Sachsen-Lauenburg (Herzog Johann) und Sachsen-Wittenberg (Herzog Albrecht).
Zum Territorium des Herzogtums Lauenburg gehörten auch zeitweilig das Land Hadeln an der Elbmündung sowie Marschgebiete südlich der Elbe und die Stadt Bergedorf mit den Vierlanden.
Obwohl das Herzogtum durch seine landwirtschaftlichen Produkte, den Transithandel, insbesondere den Salzhandel zwischen Lüneburg, Hamburg und Lübeck und durch die Zolleinnahmen aus der Elbeschifffahrt hohe Einkünfte erwirtschaftete, wurden diese Mittel durch den Kampf der Herzöge um die Kurwürde, den sie gegen ihre askanischen Verwandten in Sachsen-Wittenberg und später gegen die Wettiner in der Markgrafschaft Meißen führten, nahezu vollständig aufgezehrt. Die Herzöge waren daher gezwungen, Teile des Territoriums unter Pfandschaft v.a. Hamburgs und Lübecks zu stellen bzw. an diese abzutreten.
Die Askanier starben im Jahr 1689 (Tod des Herzogs Julius Franz) in Sachsen-Lauenburg aus. Das Herzogtum wurde mit dem Fürstentum Calenberg, der Keimzelle des späteren Kurfürstentums und Königreichs Hannover, in Personalunion verbunden, nachdem die Ansprüche Dänemarks, Mecklenburgs, Kursachsens, der Ernestiner und Anhalts abgewehrt werden konnten. Mit den Lauenburgischen Landständen schloss Kurfürst Georg Wilhelm von Hannover 1702 einen Landesrezess, in dem diese ihn als Landesherrn annahmen, jedoch die Anerkennung und Aufrechterhaltung der landständischen Verfassung festschrieben. Die Hannoversche Herrschaft dauerte - mit Unterbrechungen in der napoleonischen Zeit, in der das Herzogtum zeitweilig zu Preußen und zu Frankreich gehörte - bis 1814.
Nach dem Wiener Kongress von 1815 erhielt der König von Dänemark das Herzogtum Lauenburg, allerdings ohne die westlichen Gebiete an der Elbmündung, in Personalunion zugesprochen. Die alten landständischen Rechte nach dem Landesrezess von 1702 wurden auch vom König von Dänemark anerkannt und im Verfassungspatent von 1853 erneut bestätigt. Der dänische König regierte damit über alle drei nordelbischen Herzogtümer, die von der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen aus verwaltet wurden.
Lauenburg geriet nach dem umstrittenen Erbantritt König Christians des IX. von Dänemark 1863 ebenfalls in den Konflikt Dänemarks mit dem Deutschen Bund, der zum deutsch-dänischen Krieg von 1864 führte. Trotz des Aufschwungs der nationalen Strömungen ab der Mitte des 19. Jahrhunderts war die Haltung der Landstände, insbesondere der Ritterschaft, durchaus nicht dänenunfreundlich, da das Herzogtum Lauenburg sich im dänischen Staatsgefüge seine verfassungsrechtliche Sonderstellung bislang hatte erhalten können. Die nationaldänische Politik Christian des IX. ließ aber auch im Herzogtum die prodeutschen Kräfte weiter erstarken. Indes wurden seitens der hohen Politik, für die Lauenburg ohnehin nicht im Zentrum des Interesses stand, Fakten geschaffen und Krieg gegen Dänemark geführt. Nach der Niederlage Dänemarks trat dieses im Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 die Elbherzogtümer endgültig an Preußen und Österreich ab. In der Hoffnung, die althergebrachte ständische Verfassung erhalten zu können und um nicht einem neuen Mittelstaat unter einem als liberal geltenden Augustenburger angegliedert zu werden, erklärten die Lauenburgischen Stände bereits am 22. Oktober 1864 den Wunsch nach einem Anschluss an Preußen. Während Österreich sich in der Konvention von Gastein von 14. August 1865 die Verwaltung des Herzogtums Holstein vorbehält, tritt es den Anspruch auf das Herzogtum Lauenburg gegen eine Entschädigung von 2,5 Mio Talern, die zunächst durch ein Krontresordarlehn des preußischen Königs vorgestreckt wurden, vollständig an Preußen ab. König Wilhelm I. von Preußen nimmt den Titel eines Herzogs von Lauenburg an und schreibt im Besitzergreifungspatent vom 13. Sept. 1865 die dynastische Erbfolge seines Hauses und damit die enge Verbindung zu Preußen fest, zwar ohne ausdrücklich die Rechte aus dem Landesrezess von 1702 zu bestätigen, doch unter dem Versprechen "das Land und seine Bewohner bei ihren wohlerworbenen Rechten zu schützen". Am 26. Sept. 1865 fand die Huldigungsfeier in der St. Petri-Kirche in Ratzeburg statt.
Neben der Entschädigungszahlung für Österreich hatte das Herzogtum infolge des Wiener Friedens von 1865 noch einen Anteil an der dänischen Kriegsschuld zu tragen. Gegen diese Bestimmung führte das Herzogtum einen langjährigen Prozess, der auch als "Bismarck (als Minister für Lauenburg) ./. Bismarck (als preußischer Ministerpräsident)" in der Presse kommentiert wurde, und den das Herzogtum letzten Endes gewann.
Die inneren Verhältnisse des Herzogtums erschienen Bismarck 1865 " in vielen Zügen und ganz besonders sprechend in dem Finanzwesen heute noch [als] ein Miniaturbild des mittelalterlichen Staates..." und es war offensichtlich, dass die Verhältnisse grundlegend an die Staatsverfassung und -organisation Preußens angeglichen werden mussten, bevor eine tatsächliche Eingliederung in den preußischen Staat stattfinden konnte. Über diese Aufgabe vergingen zehn Jahre, in denen die Finanz-, Justiz- und Verwaltungsgrundlagen schrittweise modernisiert wurden. Hierzu konnte letztlich auch die Ritter- und Landschaft gewonnen werden, die insbesondere nach der Aufnahme des Herzogtums in den Norddeutschen Bund und das Deutsche Reich sich der Einsicht nicht verschließen konnte, dass die neuen Verhältnisse sich insgesamt positiv auf Wohlstand und Fortschritt des Landes auswirkten.
Die Ritter- und Landschaft konnte in den Einverleibungs-Verhandlungen mit Preußen, die ab 1869 geführt wurden, manches Sonderrecht erlangen. Insbesondere wurden große Teile des stattlichen Domanialbesitzes dem Landeskommunalverband übertragen und sind dadurch dem späteren "Kreis Herzogtum Lauenburg" erhalten geblieben. Zuvor wurde aber das Gebiet um die zum Rittergut erhobene Domäne Schwarzenbek aus dem Domanium ausgeschieden und als Dotation am 24. Juli 1871 für dessen Verdienste durch Kaiser Wilhelm I. dem in den Fürstenstand erhobenen Bismarck übereignet. Bismarck wurde dadurch selbst Mitglied der Ritter- und Landschaft des Herzogtums Lauenburg und residierte nach 1890 vorzugweise auf Schloss Friedrichsruh.
Mittels "Gesetz betr. die Vereinigung des Herzogtum mit der Preußischen Monarchie vom 23. Juni 1876" wurde das Herzogtum schlussendlich als "Kreis Herzogtum Lauenburg" und Teil der preußischen Provinz Schleswig-Holstein dem preußischen Staat auch real angegliedert.
Nach Bismarcks Ausscheiden aus dem Amt 1890 verlieh ihm Kaiser Wilhelm II. den Titel eines Herzogs von Lauenburg, den Bismarck aber nie führte.

Nach der Ablösung der österreichischen Ansprüche auf Lauenburg in der Konvention von Gastein musste für die zentrale Verwaltung des Herzogtums eine schnelle Lösung gefunden werden. Diese bestand in der - eigentlich anachronistischen - Errichtung eines Ministeriums für das Herzogtum Lauenburg in Berlin. Zum Minister für Lauenburg wird der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck ernannt. Dies geschah auf eigenen Wunsch Bismarcks, der sich von einer direkten Einflussnahme auf die Lauenburger Verhältnisse wohl auch Signalwirkung für die im Raum stehende Angliederung der Herzogtümer Schleswig und Holstein versprach.
In dieser kleinen Zentralbehörde wirkten neben Bismarck der Oberregierungsrat Hugo Freiherr von Landsberg, die Regierungsassessoren von Düring und Boehm, der Hilfsarbeiter Rechtsanwalt Klein sowie der Rechnungsrat Conradi. Ab 1869 führte Hugo Freiherr von Landsberg aufgrund der Vereinnahmung Bismarcks für die "hohe Politik" in Zeiten des deutsch-französischen Krieges und der Reichsgründung die Ministerialgeschäfte weitgehend selbständig.
Als Beauftragter vor Ort wurde der Finanzrat Freiherr von Ompteda zum landesherrlichen Kommissar für Lauenburg ernannt und am 16. Dez. 1867 in das Herzogtum entsandt, wo er in Ratzeburg Aufenthalt nahm. Ompteda sollte die altertümlichen Verwaltungs-, Justiz- und Finanzeinrichtungen Lauenburgs genau inspizieren und für eine Anpassung an die verfassungsrechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Verhältnisse des Gesamtstaates sorgen.
Die wichtigsten Behörden im Herzogtum selbst waren noch nach 1865 die althergebrachten Landeskollegien: die Regierung in Ratzeburg (bestehend aus dem Regierungspräsidenten und zwei Regierungsräten), das Hofgericht und das Konsistorium. Auf lokaler Ebene bestanden die vier Ämter Lauenburg, Ratzeburg, Schwarzenbek und Steinhorst sowie die Magistrate der drei Städte Mölln, Ratzeburg und Lauenburg. In Ratzeburg war zudem noch die Zentralkasse für das Herzogtum ansässig.
Nach der endgültigen Angliederung des Herzogtums Lauenburg wurde das Ministerium für Lauenburg, da nunmehr funktionslos, aufgehoben.


Bestandsgeschichte
Die Akten des Ministeriums waren bereits in der kurrenten Registratur nach Hauptgruppen geordnet worden, die etwa dem Ressortspektrum der preußischen Ministerien entsprachen. Sie konnten daher nach der Aufhebung des Ministeriums leicht nach diesen Gruppen aufgelöst und den entsprechenden Ministerien zugeführt werden, wo sie jedoch zumeist nicht fortgeführt wurden.
Das Auswärtige Amt lieferte allerdings die ihm zugeschlagenen Akten bereits 1876 an das Geheime Staatsarchiv ab, bis auf wenige Stücke, die erst mit Einzelabgaben von 1897 und 1929 dorthin gelangten. Es folgten Abgaben aus dem Staatsministerium (1899), dem Ministerium des Inneren (1908, auch 1922), dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten (1912), dem Finanzministerium (1927, 1929), dem Landwirtschaftsministerium (1929, 1931) und dem Heeresarchiv (1932). Diese Akten sind im Geheimen Staatsarchiv zur Repositur 135 zusammengefasst und nach der alten Registraturordnung aufgestellt worden. Sie gelangten infolge der Auslagerungen im Zweiten Weltkrieg 1942-1944 in das Bergwerk in Schönebeck und damit schließlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abt. Merseburg. Dort wurde 1968 eine Bestandsrevision durchgeführt, wobei viele Akten als fehlend festgestellt wurden. In Merseburg erhielt der Bestand seinen letzten Zuwachs noch 1991, als Akten des vormaligen Ministeriums für Lauenburg bei der Neuordnung des Bestandes Rep. 103 Generalpostmeister- bzw. -amt ausgeschieden und provenienzgerecht zur Rep. 135 gegeben wurden. Einige wenige Akten sind bis heute noch im Bestand GStA PK, I. HA Rep. 77 Ministerium des Inneren verblieben, diese sind aber in vorliegender Verzeichnung miterfasst und können mit der Signatur der Rep. 77 bestellt werden.
Am längsten verblieb die vormalige Hauptgruppen VIII Justizverwaltung bis auf wenige bereits an das Geheime Staatsarchiv gelangte Aktenstücke im Fachministerium. Diese Akten sind als kleiner Sonderbestand der Generalakten des preußischen Justizministeriums in dessen Auslagerungsstätten gelangt und sind zusammen mit diesen 1954 an das Bundesarchiv in Koblenz abgegeben worden. Dort wurden die Lauenburger Akten von den Akten des Justizministeriums getrennt, geordnet und verzeichnet und als Bestand P 132 aufgestellt. In dem Beständeabgleich zwischen dem Bundesarchiv und dem Geheimen Staatsarchiv PK von 1971 wurde der Bestand nach Berlin abgegeben und hier wiederum als I. HA Rep. 135 geführt.
Nach der Auflösung des Zentralen Staatsarchivs der DDR und der Rückführung der Merseburger Bestände sind beide Bestandsteile zunächst weiter getrennt geführt worden. Sie wurden mit dieser Neubearbeitung zusammengeführt und neu verzeichnet.
Die Ordnung folgt in der Hauptsache dem alten Registraturschema, wobei innerhalb einer Gruppenebene sachlich Verwandtes zusammengefasst und von der rein chronologischen Reihung abgewichen wurde.
Die vormalige Gruppe VII Tit. II Domänen und Forsten wurde jedoch insgesamt aus der Hauptgruppe VII Finanzwesen ausgeschieden und inklusive der Amtsrechnungsbücher der jetzigen Hauptgruppe 04 Landwirtschaft, Domänen und Forsten zugeschlagen.
Das ehemalige "Merseburger" Findbuch ist eine Hektografie des im Ministerium geführten Repertoriums. Es informiert daher auch über offenbar bereits behördenseitig kassierte sowie bei den späteren Revisionen nicht mehr vorhandene Akten.


Bestandsbeschreibung
DDer Bestand umfaßt 13,7 lfm mit 1000 Verzeichnungseinheiten aus der Zeit von 1851 bis 1876. Er wurde 2008/2009 geordnet und verzeichnet. Der Bestand lagert im Außenmagazin Westhafen und ist frei benutzbar.

Die letzte belegte Nr. ist die Nr. 986
Bei Zitaten ist anzugeben: GStA PK, I. HA Rep. 135 Ministerium für Lauenburg, Nr.
Bei Bestellungen aus dem Magazin (gelbe Bestellzettel) genügt: I. HA Rep. 135, Nr.

Das Landesarchiv Schleswig verwahrt verschiedene Überlieferungen lauenburgischer bzw. provinzialer oder zentraler ("Deutsche Kanzlei" in Kopenhagen) Provenienz. Weiterhin verwahrt das Kreisarchiv in Ratzeburg die Überlieferung der Ritter- und Landschaft des Herzogtums Lauenburg und der Lauenburgischen Landesbehörden bis 1876 sowie anschließend die Überlieferung des Kreises Herzogtum Lauenburg.
Einzelne Überlieferungsteile befinden sich heute auch im Hauptstaatsarchiv Hannover.

Berlin, September 2009, Christiane Brandt-Salloum, AAR





Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 135

Reference number of holding
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 135
Extent
Umfang: 13,7 lfm (1000 VE); Angaben zum Umfang: 13,7 lfm (1000 VE)
Language of the material
deutsch

Context
Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Inneres >> Innere und Wohlfahrtsverwaltung

Date of creation of holding
Laufzeit: 1852 - 1876

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28.03.2023, 8:52 AM CEST

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  • Bestand

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  • Laufzeit: 1852 - 1876

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