Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen seinem Burggrafen zu Alzey, Erkinger zu Rodenstein, einer- und Agnes von Hirschberg, Witwe des Matthias Böcklin (Mathis Bocklins) und Hofmeisterin der pfalzgräflichen Gemahlin [Margarete], andererseits in nachfolgender Weise. Die Streitigkeiten waren zum einen bereits durch den Pfalzgrafen entschieden worden, zum anderen aber mit zwei Entscheidungsbriefen vom 12.8.1479 und 28.9.1480 verschoben worden. Sie betreffen auch darüber hinausgehende Punkte wie etliche Zinsen zu Leutershausen, die Erkinger als Teil seines Lehens beanspruchte, Agnes aber außerhalb des Lehensbriefs sah. Der erste Entscheidungsbrief hatte entschieden, dass die Erbzinse zu Leutershausen Lehen sind und Erkinger zustehen. Der andere hatte nach fortlaufenden Streitigkeiten entschieden, dass Agnes Beweise für ihre Angabe vorbringen sollte, dass einige Zinse durch ihre Brüder und Eltern von ihren Eigengütern getan wären beziehungsweise die Eigengüter von diesen gegen Zins verliehen worden wären. Nun wurden Agnes' Zeugnisse vor den Pfalzgrafen und seine Räte gebracht, sodass nun entschieden wird: [1.] Die aufgelisteten Kapaune und Pfennigzinse stehen Agnes zu. Im Detail werden Zinsen in Höhe von 27 Kapaunen, 3 Hühnern, 17 Pfennig und 9 Heller, die namentlichen Zinsgeber und verzinste Objekte wie Gärten und Weingärten mit ihrer Lage genannt. [2.] Alle anderen Kapaune, Pfennige und andere Zinsen stehen Erkinger zu und gehören in sein Lehen. [3.] Andere Forderungen von Agnes sind nichtig außer bezüglich eines Anteils am Hafer-Zehnten zu Rittenweier (Rudwiler). [4.] Wegen Streitigkeiten um ein Burglehen zu Oppenheim, das von Herbort Ring (Rucken) von Saulheim (Sauwlnheym) herrührt, ein Pfandlehen war und über Frauen (frauwen personen) an die von Hischberg vererbt wurde, wird entschieden, dass dieses Lehen Agnes von Hirschberg zusteht, sie aber auf zurückliegende Nutzungen verzichten soll.
- Reference number
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 373
- Extent
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fol. 471r-472r
- Notes
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Mit moderneme Verweis auf fol. 452 und dem Vermerk, dass es sich um einen doppelten Eintrag handelt, vgl. GLAK 67 Nr. 829, fol. 452v-454r (Nr. 353). Beide Einträge sind über weiter Strecken identisch, der hieisige wurde hier jedoch um das Burglehen zu Oppenheim als vierten Punkt ergänzt. Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Kopfregest: "Entscheidt zuschen Erckingern zu Rodensteyn burgkgraven zu Altzey und Agnesen von Hirßberg Mathis Bocklins witwe antreffen etlich zins und anders".
- Further information
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
- Context
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexentry person
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Bayern-Landshut, Margarethe von; m. Kurfürst Philipp von der Pfalz, 1456-1501
Böcklin von Eutingertal, Matthias (Matthis); ux. Agnes von Hirschberg, 1477 tot
Hirschberg, Agnes von; Hofmeisterin der Pfalzgräfin Margarethe, m. Matthias Böcklin von Eutingertal, erw. 1477, 1494
Ring von Saulheim, Herbort; vor 1488
Rodenstein, Erkinger von; kurpfälzischer Marschall, Burggraf zu Alzey, ux. Margrathe von Gemmingen, erw. 1467, 1493 tot
- Indexentry place
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Leutershausen : Hirschberg an der Bergstraße HD
Oppenheim MZ
Rittenweier : Weinheim HD
- Date of creation
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1488 Februar 9 (uff sant Appolonien tag)
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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04.04.2025, 8:17 AM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1488 Februar 9 (uff sant Appolonien tag)