Archivale
Übergabsbrief (Schenkungsbrief)
Regest: Anshelm von Hölnstain und Conrad von Hölnstain, sein Bruder, vergechen (erklären), daß sie ihr Seelgerät +) folgendermaßen gesetzt und geordnet haben. Dem allmächtigen Gott und unser lieben Frauen Sant Marien und allem himmlischen Heere zu Lob und Ehren und ihrer beider Seelen und aller ihrer Vorderen und Nachkommen Seelen zu Heil und Trost haben sie dem ehrbaren Knecht Benz dem Gnader, Bürger zu Reutlingen, als einem getreuen Trager ++) an der geistlichen Herrn Statt, des Gardions +++) und des Convents des Barfüßer-Ordens zu Reutlingen, zu einem rechten Seelgerät gegeben ihr Gut zu Wilmendingen, das zur Zeit baut Benz der Suter, das man nennt Hilprands Gut, mit allen Rechten und aller Zugehörde an Häusern, Scheuern, Garten, Hofstätten, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wasser, Weide, an Zwingen und Bännen, an Wasen. Das Gut gültet zu diesen Zeiten jährlich drei Scheffel Vesen ++++) Reutlinger Meß und 13 (Scheffel) Sommerhabers ebenfalls Reutlinger Meß und 4 Schilling Heller, alles fällig jährlich auf St. Michels Tage, und 1 Fasnachthenne auf Fasnacht und ein Viertel Eier auf Ostern. Diese Nutzungen hat der vorgenannte Maier dem genannten Trager nach Reutlingen zu liefern. In das Gut gehört eine Hofraiti zu Wilmendingen, im Dorf gelegen hinter Hans Recks Haus, und folgende Wiesen: eine Wiese, genannt Hilprandswiese hinter Benz Suters Scheuer; 1 Mannsmahd, liegt vor Ruchberg; 2 Mannsmahd in dem Tällein; 1 Mannsmahd auf dem Cunberg; 3 Mannsmahd auf Heufeld. Ferner folgende Äcker: der Acker ob den Krummen Ländern und ... Furch auch ob den Krummen Ländern; 1 Acker ob Degertal; 1 Acker in der Tuffen Gewand; 1 Acker in Einöden; 1 Acker in Jemental; 1 Acker vor Linloch; 1 Acker zu Markbrunnen; 1 Acker vor Ruchberg; 1 Acker vor dem Schrötlin; 1 Acker an dem Dürren Gewand; 1 Acker ob dem Brunnen; 1 Acker, liegt vor Loenhern (Lehenherren?); 1 Acker an den Anwanden. Die Herren des Barfüßerklosters zu Reutlingen und alle ihre Nachfolger sollen das Gut ewiglich haben und nießen zu einem rechten Seelgerät um der Brüder Hölnstain, ihrer Vorderen und Nachkommen Seelenheiles willen. Die Herren des genannten Klosters und alle ihre Nachfolger sollen jährlich und ewiglich auf den Gutentag (Montag) nach St. Gallen Tag oder auf einen andern Tag der selben Woche, falls eine Hochzeit auf den Gutentag fiele, eine Jahrzeit +++++) begehen mit einer Seelenvesper, einer Vigilie und einer gesungenen Seelmesse, die sie andächtiglich singen und begehen sollen nach des Klosters Ordnung und Gewohnheit, und sollen dabei alle Jahre 4 Kerzen brennen. Sie sollen die Jahrzeit jährlich auf ihrer Kanzel zu Reutlingen verkünden an dem Sonntag vor dem Gutentag. Wenn sie die Jahrzeit begehen, soll ein jeglicher Gardion desselben Klosters schaffen, daß 4 Herren des Klosters auch Seelmesse lesen auf denselben Tag. Er soll auch auf den gleichen Tag den Herren und dem Convent ein gemeinsames Mahl geben mit gesottenem und gebratenem Fleisch und für jeden 1/2 Maß Weins. Wenn der genannten Herren einer kommt gen Stetten unter Hölnstain zu Osterbet 6) oder Herbstbet ++++++), so soll er jedesmal eine Seelmesse zu Stetten im Dorf lesen und auf der selben Kanzel der Hölnstain gedenken heißen. Wenn aber die Herren des Convents zu Reutlingen oder ihre Nachfolger an diesen Dingen säumig wären, so sollen die Nutzungen des Hofs jedesmal für das betreffende Jahr den Heiligen zu Stetten unter Hölnstein verfallen. Die Herren des Klosters sollen den Brüdern Hölnstain darüber einen Brief geben unter ihres Klosters Insigel.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite Bemerkungen.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 0994
- Formalbeschreibung
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einige Tintenflecken auf dem Text
Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): 2 Siegel vorhanden, 2 fehlen
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: die Brüder Anshelm und Conrad von Hölnstain und ihre edlen festen Knechte Märklin von Mälchingen und Wilh. Schenk von Stouffemberg
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: +) Fischer: Schw. WB: = was man zum Heil seiner Seele vermacht
++) Fischer: Schw. WB: = Vertrauensmann, Treuhänder
+++) Fischer: Schw. WB: = Guardian, der oberste unter den Mönchen eines Klosters von Bettelmönchen
++++) Fischer: Schw. WB: = Dinkel
+++++) Fischer: Schw. WB: = Jahrtag, anniversarium, alljährliche Wiederkehr eines (gefeierten) Tages. Hier: Gedächtnistag mit Seelenmesse für Verstorbene
++++++) Fischer: Schw. WB: = Steuer zu Ostern, Steuer im Herbst
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1402 März 20, Gutentag (= Montag) vor St. Benedictus Tage
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
Stadtarchiv Reutlingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1402 März 20, Gutentag (= Montag) vor St. Benedictus Tage