Bericht
Finanzwissenschaftliche Überprüfung des Beschultenansatzes im kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen
Der Beschultenansatz (früher: Schüleransatz) wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Nordrhein-Westfalens als Nebenansatz zur Ermittlung des pauschalierten Finanzbedarfs der Gemeinden genutzt. Unter den genutzten Nebenansätzen ist er am differenziertesten, da er nicht auf einem, sondern auf zwei Indikatoren aufbaut, den Halbtagsbeschulten und Ganztagsbeschulten. Zwischen diesen beiden Indikatoren besteht eine große, im Zeitablauf variierende Spreizung. Allerdings lässt die üblicherweise zur Überprüfung des Gemeindefinanzierungsgesetztes genutzte Methode der Regression gemeindlicher Gesamtzuschussbedarfe eine detaillierte Analyse nicht zu. Daher gilt der der Beschultenansatz als nicht wirklich verständlich. Zudem muss die angemessene Berücksichtigung schulbezogener Bedarfe im Finanzausgleich "zukunftsfest" ausgestaltet werden, da beginnend mit dem Schuljahr 2026/27 bundesweit alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung erhalten. Das Gutachten leistet hier Abhilfe, indem es die Stärken der aufgabenspezifischen Analyse kommunaler Finanzbedarfe zum Einsatz bringt. Zunächst werden die kommunalen Schulträgeraufgaben und die damit verbundenen Aufwendungen einer detaillierten Untersuchung unterzogen. Dabei wird u.a. deutlich, dass die bislang zur Halbtagsbeschulung gerechnete OGS-Betreuung mindestens ebenso hohe Bedarfe wie die Ganztagsbeschulung verursacht. Das führt dazu, dass finanziellen Belastungen gerade der Städte und Gemeinden unberücksichtigt bleiben, die im Ausbau der Offenen Ganztagesbetreuung schon relativ weit fortgeschritten sind. Auf dieser Grundlage werden anhand der aufgabenspezifischen Regressionsanalyse vier alternative Modelle formuliert, um die gemeindlichen Schulträgeraufgaben in einem künftigen Finanzausgleich besser zu berücksichtigen. Zudem werden zwei "Brückenlösungen" entworfen, um die schulbezogenen Befunde der aufgabenspezifischen Analyse in den anderweitig unveränderten, auf der hergebrachten Gesamtregressionsanalyse beruhenden Finanzausgleich zu integrieren. Nach Fertigstellung des Gutachtens hat sich die Landesregierung entschlossen, das Modell 4 mit Kurztagsbeschulten und Langtagsbeschulten mit dem Gesetzesentwurf für das GFG 2024 umzusetzen.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Series: FiFo-Berichte ; No. 32
- Klassifikation
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Wirtschaft
State and Local Government; Intergovernmental Relations: General
State and Local Government: Health; Education; Welfare; Public Pensions
Education: Government Policy
- Thema
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Kommunalfinanzen
kommunaler Finanzausgleich
Schulfinanzierung
Ganztagesbetreuung
Nordrhein-Westfalen
Local government finance
municipal financialequalization
school financing
all-day care
North Rhine-Westphalia
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Gerhards, Eva
Thöne, Michael
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo Köln)
- (wo)
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Köln
- (wann)
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2023
- Handle
- Letzte Aktualisierung
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10.03.2025, 11:47 MEZ
Datenpartner
ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bericht
Beteiligte
- Gerhards, Eva
- Thöne, Michael
- Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo Köln)
Entstanden
- 2023