Archivale
Vorübergehende Unterbringung zurückkehrender Fremdenlegionäre im Durchgangslager Kislau.
5. Einzelne Punkte der Verpflichtungserklärung dürfen vor Ablauf der 3-jährigen Bewährungsfrist geändert werden.
6. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungserklärung ist der Legionär in Sch. zu nehmen und in Konzentrationslager einzuweisen.
7. Umherwandernde ehem. Legionäre haben ebenfalls eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Aufenthalt in Kislau kommt nicht in Frage.
8. Ausländische Fremdenlegionäre sind in Ausweisungshaft zu nehmen und aus dem Reichsgebiet abzuschieben. Verpflichtungserklärung (I197, Folio 150-151) beigefügt.
- Archivaliensignatur
-
0.4, 074/0316a
- Alt-/Vorsignatur
-
former reference number: Allgemeines 76
former reference number: I197, Folio 145-151
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Br.Nr. Versch/109-III A.g.
- Formalbeschreibung
-
Art: Fotokopie vom Original
- Kontext
-
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1936
- Bestand
-
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
-
Polit. Pol. Kommandeur der Länder, Preuß. Geheime Staatspolizei, Stellvertretender Chef, Berlin
- Vorprovenienz
-
Abgebende Stelle: Bundesarchiv
- Laufzeit
-
20.06.1936
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Polit. Pol. Kommandeur der Länder, Preuß. Geheime Staatspolizei, Stellvertretender Chef, Berlin
- Abgebende Stelle: Bundesarchiv
Entstanden
- 20.06.1936