Archivale

Vorübergehende Unterbringung zurückkehrender Fremdenlegionäre im Durchgangslager Kislau.

5. Einzelne Punkte der Verpflichtungserklärung dürfen vor Ablauf der 3-jährigen Bewährungsfrist geändert werden.
6. Bei Verstößen gegen die Verpflichtungserklärung ist der Legionär in Sch. zu nehmen und in Konzentrationslager einzuweisen.
7. Umherwandernde ehem. Legionäre haben ebenfalls eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Aufenthalt in Kislau kommt nicht in Frage.
8. Ausländische Fremdenlegionäre sind in Ausweisungshaft zu nehmen und aus dem Reichsgebiet abzuschieben. Verpflichtungserklärung (I197, Folio 150-151) beigefügt.

Archivaliensignatur
0.4, 074/0316a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 76
former reference number: I197, Folio 145-151
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: Br.Nr. Versch/109-III A.g.
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1936
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Polit. Pol. Kommandeur der Länder, Preuß. Geheime Staatspolizei, Stellvertretender Chef, Berlin
Vorprovenienz
Abgebende Stelle: Bundesarchiv
Laufzeit
20.06.1936

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Polit. Pol. Kommandeur der Länder, Preuß. Geheime Staatspolizei, Stellvertretender Chef, Berlin
  • Abgebende Stelle: Bundesarchiv

Entstanden

  • 20.06.1936

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