Bestand

Katasterkommission (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Die Katasterkommission wurde zur Vollziehung des Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuergesetzes vom 24.4.1873 errichtet und hatte als Landeskollegium die Herstellung der für jede dieser drei Steuerquellen neu zu bildenden Kataster zu leiten. Durch Verfügung vom 26.5.1890 wurde sie zur Abteilung II des Steuerkollegiums umgebildet.

Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält Katasterunterlagen betr. Waldungen. Die Vorakten betreffen Musterschätzungen der weinbautreibenden Orte, die Nachakten die Aufstellung von Schätzungskommissionen.

Vorbemerkung: Die Katasterkommission wurde zur Vollziehung des Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuergesetzes vom 28.4.1873 eingerichtet. Ihre Aufgabe war, die Herstellung der für jede dieser drei Steuerquellen neu zu bildenden Kataster durchzuführen und zu leiten. Sie war ein selbständiges, unmittelbar dem Finanzministerium unterstelltes Landeskollegium, wie es schon jene Katasterkommission gewesen war, der 1818-1822 die grundlegende Erstellung der Grund-, Gebäude- und Gewerbekataster (u.a. auch die Neuvermessung sämtlicher Grundstücke) oblag und die 1822 mit dem Steuerkollegium verschmolzen wurde. Durch Verfügung vom 26.5.1890 wurde aus der 1873 eingesetzten Katasterkommission eine besondere Abteilung des Steuerkollegiums (Steuerkollegium Abteilung II) als weiterhin selbständiges Landeskollegium neben der Abteilung I des Steuerkollegiums gebildet. Die letzte Änderung im Aufbau des Steuerkollegiums wurde durchgeführt durch Verordnungen vom 7.2. und 29.2.1892. Als Zentralbehörde für die Verwaltung der direkten und indirekten Staatssteuern sowie der Zölle und Reichssteuern bestand dieses nunmehr aus der Abteilung für indirekte Steuern und Zölle. Neu geregelt wurde der Geschäftskreis des Steuerkollegiums und seiner Abteilungen durch Verfügung vom 24.9.1904; dem Gesamtkollegium wurden allgemeine Gegenstände übertragen und es erhielt u.a. die Dienstaufsicht über die Kameralämter, die bisher die Domänendirektion innehatte. Der Aufbau der württembergischen Verwaltung der direkten und der indirekten Steuern und der Zölle auf mittlerer und unterer Ebene war Vorbild für die Einrichtung der Reichssteuerverwaltung in den Ländern. Das Steuerkollegium (Gesamtkollegium) ging mit seinen beiden Abteilungen durch Gesetz vom 26.9.1919 samt dem gesamten Personal und ohne Änderung ihrer Aufgaben im Landesfinanzamt auf (vgl. Dehlinger § 356). Im übrigen wird auf die noch zu schreibenden Vorworte in den Repertorien der Bestände des Steuerkollegiums E 251 I - III verwiesen). Die hier verzeichneten Akten enthalten neben allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten im wesentlichen die Schätzungsprotokolle für die Grundsteuern der Waldungen. Ein Büschel mit Schätzungsprotokollen aus der Zeit vor Bildung der Katasterkommission wurde beim Bestand belassen. Die Verzeichnungsarbeiten wurden im Frühjahr 1978 von der Zeitangestellten Anita Hundsdörfer unter Anleitung des Unterzeichneten durchgeführt, der auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand umfasst jetzt 77 Bü = 2,7 lfd. m. Ludwigsburg, Juni 1978 Gez. H. Graf

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 253 II
Extent
77 Büschel (2,7 lfd. m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Obere Finanzbehörden

Date of creation of holding
1873-1890 (Va ab 1854, Na bis 1922)

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Rights
Last update
18.04.2024, 10:40 AM CEST

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1873-1890 (Va ab 1854, Na bis 1922)

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