Kapitel

Erster Abschnitt. Worinnen das unparteyische und durchaus Gesetzmäßige Verfahren des Fürstl. Heßischen Lehen-Hofs zu Darmstatt in der Gemmingen Michelfeldischen Lehens-Succeßions-Sache deutlich gezeiget undgerechtfertiget wird

Erster Abschnitt. Worinnen das unparteyische und durchaus Gesetzmäßige Verfahren des Fürstl. Heßischen Lehen-Hofs zu Darmstatt in der Gemmingen Michelfeldischen Lehens-Succeßions-Sache deutlich gezeiget undgerechtfertiget wird

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Actenmäßige Geschichts-Erzehlung nebst rechtlicher Ausführung des an Ihro Röm. Kaiserl. Majestät und das gesammte Reich von des regierenden Herrn Landgrafen zu Hessen-Darmstatt ... in unbefugten Sachen derer Freyherrn von Gemmingen zu Treschklingen entgegen und wider ... Ihro Hochfürstl. Durchlaucht und die Freyherrn von Gemmingen zu Fränckisch-Crumbach ... die Succeßion in das Hessen-Darmstättische Lehen zu Michelfeld betreffend, gegen die Reichs-Gesetzwidrige Verfügungen ... des ... Reichs-Cammer-Gerichts nothgedrungen genommenen Recursus ... : worinnen nicht nur das Gesetzmäßige Verfahren des Fürstl. Heßischen Lehen-Hofs zu Darmstatt gezeiget ...

Erschienen
1764

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 15:17 MESZ

Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1764

Ähnliche Objekte (12)