Urkunden

Pfalzgraf Ludwig V. berichtet seinen Kellern, Schultheißen, Bürgermeistern, Räten und Gemeinden zu Möckmühl (Meckmuln) und Neuenstadt am Kocher (Neuwennstat am Kocher) sowie den Schultheißen, Gerichten und Gemeinden dazugehöriger Dörfer, dass sein Vater, Kurfürst Philipp von der Pfalz, wegen seiner Heirat [= Verlobung] mit der Tochter Herzog Albrechts von Bayern [= Sidonie von Bayern] bewilligt, die Angeschrieben als Wittum einzusetzen (zu bewiddemen). Der Kurfürst hat sie daher an Ludwig gewiesen, der Pflichten und Eide auf ihn ledig gezählt, dass sie Ludwig und dessen Gemahlin entsprechend der Heirats- und Wittumsverschreibung gehorsam und dienstbereit sind, wie es das kurfürstliche Schreiben besagt. Dies geschieht, damit die Angeschriebenen in der gegenwärtigen Fehde als Wittum unbeschädigt bleiben. Dazu hat Ludwig seinen Diener Michel Haberkorn zu ihnen befohlen, damit sie diesem an seiner Statt Gehorsam und Dienstbereitschaft geloben und schwören.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 201
Umfang
fol. 215r-216r
Bemerkungen
Vgl. dazu auch das erwähnte Schreiben Kurfürst Philipps vom Vortag, GLAK 67/819, fol. 214v-215r (Nr. 200).
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Pfalzgraf Ludwig V. (dorsal aufgedrücktes Sekretsiegel)

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Sache
Landshuter Erbfolgekrieg, Bayerischer Krieg, 1504-1505
Indexbegriff Ort
Möckmühl HN
Neuenstadt am Kocher HN

Laufzeit
1504 Juni 27 (uff dorstag nach Johannis baptiste)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:14 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1504 Juni 27 (uff dorstag nach Johannis baptiste)

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