Archivale
Urteilsbrief
Regest: Die Richter der Stadt Reutlingen bekennen, daß sie in Spänen (= Streitigkeiten), die sich begeben haben zwischen Jörg alt Schütz als Kläger und Ulrich Faßnacht als Beklagtem von wegen des Anwandes +) gegen des Klägers Baumgarten und des Antworters (= Beklagten) Acker, nach Klage, allem Vorbringen des Antworters, Besichtigung des Augenscheins und verhörter Kundschaft (= Zeugen) zu Recht erkannt haben:
1) Der Hag gehört Jörg alt Schütz. Von den geschworenen Untergängern ++) soll heraussen (= aussen) Stein gesetzt werden.
2) Die Untergänger sollen oberhalb dem Hag 2 Kreuzsteine den gesteckten Zweigen gemäß aufrichten.
3) Ulrich (Faßnacht) soll über diese Steine hinaus zu ackern nicht Fug haben, doch ihm das Anwanden, wie brauchig (= üblich), nicht benommen sein.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1258
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutligen, beschädigt
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: +) Anwand(er) = Schmalseite des Ackers, die zum Wenden des Pflugs benützt wird. Vgl. Fischer: Schw. WB: unter "Anwand"
++) Untergang = amtliche Begehung und Besichtigung einer Liegenschaft
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1556 September 25
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1556 September 25