Tektonik

3.7.4.4. Anerbengerichte

Errichtung der Anerbengerichte als Teil der Amtsgerichte durch Reichserbhofgesetz vom 19.09.1933; der Bezirk des Anerbengerichts entsprach dem des Amtsgerichts bei dem es gebildet wurde. Für mehrere Amtsgerichtsbezirke konnte u. U. auch nur ein Anerbengericht gebildet werden. Ein Landeserbhofgericht befand sich in Celle. Die Aufhebung der Erbhofgesetze und die Einführung neuer Bestimmungen über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke durch das Gesetz Nr. 45 der Britischen Militärregierung vom 20.02.1947 bewirkten deren Auflösung.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.7. Justizverwaltung (Q) >> 3.7.4. Land- und Stadtgerichte, Kreis- und Amtsgerichte

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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