Bestand

Nassauer Behörden AA 0638 (Bestand)

Überlieferung der mit dem Reichsdeputationshauptschluß 1803 an den Fürsten von Nassau- Usingen übergegangenen Territorien(teile) bzw. der anschließende Nassauer Verwaltung (darin spätere Aktenabgaben der preußischen Regierungen)

Form und Inhalt: Der Frieden von Lunéville vom 9. Februar 1801 besiegelte das Schicksal der seit 1794 von den französischen Revolutionstruppen besetzten linksrheinischen Gebiete des Deutschen Reiches. Sie wurden an die Französische Republik abgetreten, und die deutschen Fürsten sollten für ihre linksrheinischen Verluste im rechtsrheinischen Deutschland entschädigt werden. Diese Entschädigung wurde durchgeführt im Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803, der die Aufhebung (Säkularisierung) aller geistlichen Fürstentümer des Deutschen Reiches - und damit auch Kurkölns - verfügte. Nach Paragraph 12 des Reichsdeputationshauptschlusses fiel u.a. "der Rest des eigentlichen Kurfürstentums Köln (mit Ausnahme der Ämter Altwied und Nurburg)" an den Fürsten von Nassau- Usingen als Entschädigung für den Verlust des Fürstentums Saarbrücken, seiner Anteile an der Grafschaft Saarwerden, der Herrschaft Ottweiler und der Herrschaft Lahr in der Ortenau. Es waren dies das Amt Deutz mit Stadt und Benediktinerabtei Deutz, die Herrlichkeiten Schwarzrheindorf und Vilich mit den beiden adligen Damenstiften und die Pfandschaft Amt Wolkenburg mit Königswinter und Ittenbach. Der Fürst von Nassau- Usingen, der bereits im September 1802 von den ihm durch den Reichsdeputationshauptschluß zugewiesenen ehemals kurkölnischen Landesteilen provisorisch Besitz genommen hatte, unterstellte sie seiner Regierung in Wiesbaden. "Die Regierungen zu Wiesbaden, Ehrenbreitstein und Weilburg bildeten die Provinzialbehörden für die gesamte Polizei, sie führten die Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung und hatten in den katholischen Ämtern die weltlichen Religionsrechte der Landesherrschaft zu vertreten. Für das Gemeindewesen war im Gebiet der Regierung zu Wiesbaden und ihr unterstellt durch fürstliche Verordnung vom 28. April 1804 die Gemeinde- Ökonomie-Deputation eingerichtet" (M. Bär, Behördenverfassung, S. 61). "Neben den Verwaltungsbehörden bestanden die sogenannten Finanzbehörden. Es waren der Lehnhof zu Wiesbaden und die Hofkammern zu Wiesbaden und Weilburg für die Verwaltung der Domanialgüter und Waldungen, der Regalien, der herrschaftlichen Berg- und Hüttenwerke und des Kameralbauwesens. Ihnen waren die Amtsrenteien, die Forst- , Bau- , Berg- und Hüttenbeamten unterstellt" (ebd., S. 61). "Die weltlichen Gerichtsbehörden waren das Oberappellationsgericht zu Diez, 1804 in Hadamar gegründet, 1806 nach Diez verlegt. Es war dritte und letzte Instanz für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Die zweite Instanz bildeten das Hofgericht zu Wiesbaden und der Justizsenat zu Ehrenbreitstein ..." (ebd., S. 62). "Für Justiz und Verwaltung, auch für die Rechnungsführung zuständig waren die Ämter, ... die für den Kreis ihrer Zuständigkeit den Regierungen, Finanz- und Justizbehörden unterstellt waren" (ebd., S. 63). Oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung war das Herzogliche Staatsministerium zu Wiesbaden (ebd., S. 61). Nassau- Usingen blieb nicht lange im Besitz der rechtsrheinischen ehemals kurkölnischen Landesteile. Auf Grund der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 wurden sie an das am 15. März 1806 aus den Herzogtümern Kleve (rechtsrheinisch) und Berg gebildete (Groß- ) Herzogtum Berg abgetreten. Der vorliegende Bestand "Nassauer Behörden" setzt sich zusammen aus Akten der kurrenten Registraturen der Regierung, der Hofkammer, des Lehenhofes und des Hofgerichts zu Wiesbaden, die in den Jahren 1806 und folgende an das Großherzogtum Berg abgegeben wurden, aus Aktenabgaben (= "Flurbereinigungen") aus den Anfangsjahren der preußischen Regierungen sowie aus Akten, die aus den im Provinzialarchiv Düsseldorf bereits formierten Beständen Kurköln (vgl. entsprechende Findbücher), Domstift Köln (Findbuch 673.01.06, Bestand seit 1949 als Dauerleihgabe im Historischen Archiv der Stadt Köln), Abtei Deutz (Findbuch 673.67.00, Bestand ebenfalls seit 1949 als Dauerleihgabe im Stadtarchiv Köln) und Stift Vilich (Findbuch 122.06.00) herausgelöst wurden. Unter Beibehaltung der vorgegebenen Signaturen wurde der Bestand in den Jahren 1989 und 1990 neu verzeichnet. Die Klassifikation erfolgte - soweit dies möglich war - in Anlehnung an die in der Akte Nassauer Behörden, Nr. 27 enthaltenen Aktenverzeichnisse aus den Jahren 1806 und 1807. Teile des Bestandes befanden sich 1945 mit auf dem Lastkahn "Main 68", der auf dem Weg nach Grasleben auf dem Mittellandkanal beschossen wurde, in Brand geriet und sank.

Die bislang nicht wieder aufgefundenen Akten, die im analogen Findbuch mit dem Vermerk ”fehlt“ versehen sind, wurden bei der Retrokonversion nicht in das neue Findmittel aufgenommen. Verluste sind v.a. in folgenden Rubriken erfolgt: 2. Staatsministerium, 3. Regierung zu Wiesbaden, hier 3.2. Amts- und Gerichtsverfassung, 3.10.3. Domkapitel Köln und 3.10.4. Besitzungen linksrheinischer Klöster sowie 7. Rechnungsrevisionsregistratur, hier 7.1. Rezeptur Deutz [Dr. Richter, 23. Juni 2005]. Bei den als "restaurierte Kahnakten" bezeichneten Stücken muß mit
Unvollständigkeit und schwerer Lesbarkeit gerechnet werden. Aus EDV- technischen Gründen mußten alle Akten, deren Nummern Unterteilungen nach dem Alphabet (a, b, c. etc.) oder römischen Ziffern (I, II, III etc.) aufwiesen, umsigniert werden. Sie wurden an den alten Nummernstand (278) angehängt. Eine Konkordanz zwischen diesen alten Signaturen mit den im vorliegenden Findbuch verwandten neuen befindet sich am Ende des analogen Findbuchs. Entsprechend einer mit dem Staatsarchiv Wiesbaden getroffenen Vereinbarung vom 24.April 1941 (vgl. StA Tagebuch- Nr. 1539/41 in Dienstakten A II 1 = BR 2094 - 14 Bl. 20) bleiben die Akten des vorliegenden Bestandes als Dauerleihgabe in Düsseldorf. Zur Ergänzung ist heranzuziehen die Abteilung 131: Nassau- Usingen im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden. Auszüge aus den einschlägigen Findbüchern (= Kopien) befinden sich bei den Fremdfindbüchern unter der Signatur 531.04.00. Abschließend sei bemerkt, dass der Text im Zuge der Retrokonversion einer aufwändigen Vereinheitlichung unterzogen wurde. Abkürzungen wurden nach Möglichkeit aufgelöst sowie unklare Stellen dort lesbarer gestaltet, wo dies ohne eine eventuelle Sinnentstellung möglich war. [Dr. Richter, 23. Juni 2005].

Vgl. auch die Findbücher zum Bestand Großherzogtum Berg (AA 0637).

Allgemeine Literatur:
Jeannine Charon-Bordas, Archives du Grand-Duché de Berg (1806-1813). Inventaire des articles AF IV 1225, 1226, 1413B à 1413K, 1833 à 1886B, AF IV* 444 à 478, Paris 1987.
Bettina Severin-Barboutie, Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung. Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806-1813) (Pariser Historische Studien 85), München 2008.
Martin Früh, Briefköpfe, Materientrennung, nervöse Rubriken: Bestände zur Franzosenzeit im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen - Abteilung Rheinland, in: Napoleon [...] Düsseldorf, hg. v. Christoph Danelzik-Brüggemann, Düsseldorf 2014, S. 90-102.
Bettina Severin-Barboutie, Das Großherzogtum Berg, in: Geschichte des Bergischen Landes, hg. von Stefan Gorißen, Horst Sassin, Kurt Wesoly, Bd. 2: Das 19. und 20. Jahrhundert, Bielefeld 2016, S. 22-74.
Friedrich Ahrens, Die Briefbücher der Großherzoglichen-Bergischen Postverwaltung (1806 bis 1813), in: Preußen-Studien 156 (2018), S. 39-44.

Bestandssignatur
AA 0638 140.40.01
Umfang
331 Einheiten; 32 Kartons
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.5. Französische Zeit und Übergangszeit >> 1.5.2. Rechtsrheinische Gebiete >> 1.5.2.2. Nassauer Behörden
Verwandte Bestände und Literatur
Quellen und Literatur
Nassauer Behörden, 27, 72, 94; Kurköln II 404; Großherzogtum Berg 75, 82, 95 I; Regierung Köln 2632, 2633, 2654; Regierung Düsseldorf 2567; BR 2093 - 19 Bl. 6f.; BR 2093 - 43 Bl. 12 - 15; BR 2093 - 37 Bl. 61f., 148f.; BR 2094 - 14 Bl. 18, 20. - Das Ende des Alten Reiches. Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 und die Rheinbundakte von 1806 nebst zugehörigen Aktenstücken, bearbeitet von Ernst Walder (Quellen zur Neueren Geschichte Heft 10), 2. Aufl. 1962. - Max Bär, Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815, Bonn 1919 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), S. 58 - 63.

Bestandslaufzeit
1712 - 1837

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1712 - 1837

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