Urkunde
Graf Johann (Johanns) [II.] von Henneberg[-Schleusingen] bekundet, dass er von Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda ei...
- Reference number
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1055
- Formal description
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Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 beschädigt)
- Notes
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Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen] wird 1472 Abt von Fulda.
Vgl. Nr. 1052, 1053 und 1054.
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in jaren und tagen als obgeschriben stehedt
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann (Johanns) [II.] von Henneberg[-Schleusingen] bekundet, dass er von Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten hat. Johann versichert, alle Vereinbarungen einzuhalten und auf Rechtsmittel oder andere Mittel zu verzichten, die den Vereinbarungen widersprechen könnten. Johann bittet seinen Bruder, Graf Wilhelm [III.] von Henneberg[-Schleusingen], sich ebenfalls zur Einhaltung der Vereinbarungen zu verpflichten. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1469 Januar 3: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er seinen Oheim, Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen] mit Zustimmung von Dekan und Konvent zum Hauptmann des Klosters Fulda eingesetzt hat. Es ist vereinbart worden, dass Johann so schnell wie möglich den Papst auf eigene Kosten um Bestätigung [als Abt] bitten soll. Sobald diese in Fulda eintrifft, soll Johann auf alles [Weltliche] verzichten, in den Orden eintreten, den Habit anlegen (die kappen an) und dem Abt Gehorsam erweisen. Daraufhin soll er in den Konvent aufgenommen werden. Dann soll er schwören, geloben und verbriefen, die heiligen Ordensregeln und Statuten des Klosters einzuhalten. Dekan, Konvent, Ritter und alle anderen, die zum Kloster gehören, sollen dadurch nicht in ihren Freiheiten und Gewohnheiten eingeschränkt werden. Wenn dies alles geschehen ist, soll Johann die Abtei und die Herrschaft über das Kloster übertragen werden. Davon ausgenommen sind die Propstei Thulba (Duw), die Kellerei in Hammelburg, die Burg Giesel (Gisela), 300 Gulden aus (Remelsgehaugk) [Römershag ?] und das Silberzeug des Abtes. Diese Besitzungen sollen Abt Reinhard auf Lebzeiten zustehen. Johann soll für Reinhards Schutz aufkommmen. Reinhard ist niemand verpflichtet, weder dem Abt noch dem Konvent. Er verzichtet auch auf jeden Einfluss und jede Mitsprache, bis auf die Wahl des Abtes und des Dekans. Reinhard versichert, alle Vereinbarungen so einhalten zu wollen, wie er es Johann unter Eid in die Hand versichert hat. Dekan Konrad von Lauberbach (Lauwerbach) und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu den Vereinbarungen und versichern, sie einzuhalten. Siegelankündigung von Abt Reinhard, Dekan Konrad von Lauberbach mit dem Konvent. (... der geben ist am Dinstage nach dem heylgen neuewen jars tag nach Crist geburt vierzehenhundert und im neunundsechzigsten jaren). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen], Graf Wilhelm [III.] von Henneberg[-Schleusingen]
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, f. 29-33
- Context
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
- Holding
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Date of creation
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1469 Januar 3
- Other object pages
- Last update
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10.06.2025, 9:13 AM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Marburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1469 Januar 3