Urkunde

Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er seinen Oheim, Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen] mit Zustimmung von Dekan und...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
1054
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 beschädigt)
Bemerkungen
Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen] wird 1472 Abt von Fulda.

Vgl. Nr. 1052 und 1053.

Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist am Dinstag nach dem heilgen nuwen jars tagk nach Crists gepurd viertzehenhundert und ime nunundsechtzigisten jarenn

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er seinen Oheim, Graf Johann [II.] von Henneberg[-Schleusingen] mit Zustimmung von Dekan und Konvent zum Hauptmann des Klosters Fulda eingesetzt hat. Es ist vereinbart worden, dass Johann so schnell wie möglich den Papst auf eigene Kosten um Bestätigung [als Abt] bitten soll. Sobald diese in Fulda eintrifft, soll Johann auf alles [Weltliche] verzichten, in den Orden eintreten, den Habit anlegen (die kappen an) und dem Abt Gehorsam erweisen. Daraufhin soll er in den Konvent aufgenommen werden. Dann soll er schwören, geloben und verbriefen, die heiligen Ordensregeln und Statuten des Klosters einzuhalten. Dekan, Konvent, Ritter und alle anderen, die zum Kloster gehören, sollen dadurch nicht in ihren Freiheiten und Gewohnheiten eingeschränkt werden. Wenn dies alles geschehen ist, soll Johann die Abtei und die Herrschaft über das Kloster übertragen werden. Davon ausgenommen sind die Propstei Thulba (Duw), die Kellerei in Hammelburg, die Burg Giesel (Gisela), 300 Gulden aus (Romelsgehaugk) [Römershag ?] und das Silberzeug des Abtes. Diese Besitzungen sollen Abt Reinhard auf Lebzeiten zustehen. Johann soll für Reinhards Schutz aufkommmen. Reinhard ist niemand verpflichtet, weder dem Abt noch dem Konvent. Er verzichtet auch auf jeden Einfluss und jede Mitsprache, bis auf die Wahl des Abtes und des Dekans. Reinhard versichert, alle Vereinbarungen so einhalten zu wollen, wie er es Johann unter Eid in die Hand versichert hat. Dekan Konrad von Lauberbach (Lauwerbach) und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu den Vereinbarungen und versichern, sie einzuhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabt...

Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda

Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan Konrad von Lauberbach mit dem Konvent von Fulda

Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Nr. 1055

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1469 Januar 3

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1469 Januar 3

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