Warhaffte Widerlegung Der ungegründten Vrsachen, Die Andreas Wigand Mit Vnwarheit, Schmähung, und Aegernüß in seiner Verantwortungs-Schrifft zum andernmahl vorwendet : Warumb er nicht allein aus seinem Orden, sondern auch von der Catholischen Religion abgetretten
- Alternative title
-
Warhaffte Widerlegung Der ungegründten Ursachen, Die Andreas Wigand Mit Unwarheit, Schmähung, und Aegernüß in seiner Verantwortungs-Schrifft zum andernmahl vorwendet
Wahrhafte Ärgernis Verantwortungs-Schrift
- Location
-
Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 4 Th S 1592
- Extent
-
83 S.
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Mäyntz
- (who)
-
Küchler
- (when)
-
1672
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11231714-6
- Last update
-
16.04.2025, 8:36 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Küchler
Time of origin
- 1672
Other Objects (12)

Kurtzer und Wahrer Bericht, Warumb es an Chur-Mäyntz nicht haffte, Daß so wol die, Zwischen Ihrer Churfürstl. Gnaden, Und Ihrer Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz, Auch andern benachbarten Ständen, in Vorschlag gebrachte nähere Zusammensetzung bey gegenwertigen gefährlichen Conjuncturn: als auch die gütliche Vergleichung deren Nachbarlichen Strittigkeiten keinen Fortgang haben
![Confutation Der also genanten Chur-Pfältz. wohlgegründeten Widerlegung [et]c. : Worauß nochmaln zu ersehen, Daß es nicht an Chur-Mäyntz, Sondern an Chur-Pfaltz gehafftet, Warumb (1.) Die nähere Zusammensetzung der Benachbarter Ständen: Und (2.) Die gütliche Vergleichung der Nachbarlichen Strittigkeiten zwischen Chur-Mäyntz und Chur-Pfaltz keinen Fortgang gewonnen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2e9fb8d4-8899-49f7-9c3b-a82f69fdc53c/full/!306,450/0/default.jpg)
Confutation Der also genanten Chur-Pfältz. wohlgegründeten Widerlegung [et]c. : Worauß nochmaln zu ersehen, Daß es nicht an Chur-Mäyntz, Sondern an Chur-Pfaltz gehafftet, Warumb (1.) Die nähere Zusammensetzung der Benachbarter Ständen: Und (2.) Die gütliche Vergleichung der Nachbarlichen Strittigkeiten zwischen Chur-Mäyntz und Chur-Pfaltz keinen Fortgang gewonnen
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