Urkunden
Wiprecht von Helmstatt teilt Schultheiß, Richter und Gemeinde zu Bischofsheim mit, dass er seinen Anteil an Schloss und Städtchen Bischofsheim seinem Bruder Hans und dessen Lehenserben übereignet hat [wie U 430] Siegler: Aussteller
- Reference number
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt U 692
- Former reference number
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8/9/110/pp, 2/1/1/p
Lit. D Nr. 3
- Notes
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1) Ausf. Perg., S. abg. - Rv. 2) Abschr. 18.Jh., 2 Bl., lückenhaft
- Further information
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Schaden: Mäusefraß, dadurch Textverlust
- Context
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Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten >> Urkunden >> von Helmstatt >> 1460-1469
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten
- Indexentry person
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Helmstatt, von; Hans
Helmstatt, von; Wiprecht/Weiprecht
- Indexentry place
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Neckarbischofsheim HD
- Date of creation
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1462 (1462 August 21 - Sa v Bartholomäus)
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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04.04.2025, 8:13 AM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1462 (1462 August 21 - Sa v Bartholomäus)
Other Objects (12)

Hans von Helmstatt, Sohn +Ritters Martin, kommt mit Wiprecht von Helmstatt d.J., +Ritters Wiprecht Sohn, überein, dass Wiprecht ihm den von +Hans, Sohn des +Hans von Helmstatt, nachgelassenen Teil von Bischofsheim, den dieser dem Wiprecht verkauft hatte, gegen ein Leibgeding von 25 fl an Weihnachten übergibt. Würden Hans von Helmstatt oder seine Erben mit der Zahlung in Verzug geraten, so sollte Wiprecht unterdessen über den Teil von Bischofsheim verfügen. Siegler: Aussteller, Erhard von Helmstatt, Bernhard von Helmstatt

Bischof Johann von Worms gibt als Lehensherr seine Zustimmung, dass Hans von Helmstatt, Sohn des +Hans, seinen Teil an Bischofsheim, sein Viertel am Biegelhof ("Buchelbach") und seinen Teil an Flinsbach ("Flensz-"), die er von +Wiprecht von Helmstatt geerbt hatte, an dessen Sohn Wiprecht verkauft. Der Konsens wird durch die Pressel mit der Verkaufsurkunde verbunden. Siegler: Aussteller

Jakob Johe, Notar zu Speyer, bezeugt, dass er auf Bitten von Gericht, Bürgermeister und den Vierundzwanzig zu Oberöwisheim ("Obernessen") mit den gen. Gerichtsschöffen auf das Schloss Hohenneuffen zu Hans von Helmstatt gegangen sei und die Schöffen ihren Junker Hans von Helmstatt gebeten hätten, die Nikolaus- und die Katharina-Pfründe wieder mit gelehrten Personen zu besetzen, damit die armen Leute und die Jugend nicht wie das unvernünftige Vieh lebten. Der Junker habe dies unter der Bedingung zugesagt, dass wieder Papisten auf die Pfründen kämen; sein Vater und Hans von Helmstatt hätten die Pfründen 35 Jahre besessen, sodass sie ihm niemand wegnehmen könne.

Hans von Helmstatt verspricht im Beisein des Pfarrers, seinem Keller Jost die noch ausstehenden 52 fl Schulden sowie 5 fl und etliche Röcke Jahreslohn, die am 15. August (ULF "wurtzewyhe") fällig werden, am 15. August zu zahlen, nachdem er einen Teil der Schuld jetzt getilgt hat. Siegler: Aussteller
