Urkunden
Wiprecht von Helmstatt teilt Schultheiß, Richter und Gemeinde zu Bischofsheim mit, dass er seinen Anteil an Schloss und Städtchen Bischofsheim seinem Bruder Hans und dessen Lehenserben übereignet hat [wie U 430] Siegler: Aussteller
- Archivaliensignatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt U 692
- Alt-/Vorsignatur
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8/9/110/pp, 2/1/1/p
Lit. D Nr. 3
- Bemerkungen
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1) Ausf. Perg., S. abg. - Rv. 2) Abschr. 18.Jh., 2 Bl., lückenhaft
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Mäusefraß, dadurch Textverlust
- Kontext
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Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten >> Urkunden >> von Helmstatt >> 1460-1469
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten
- Indexbegriff Person
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Helmstatt, von; Hans
Helmstatt, von; Wiprecht/Weiprecht
- Indexbegriff Ort
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Neckarbischofsheim HD
- Laufzeit
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1462 (1462 August 21 - Sa v Bartholomäus)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1462 (1462 August 21 - Sa v Bartholomäus)
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Hans von Helmstatt, Sohn +Ritters Martin, kommt mit Wiprecht von Helmstatt d.J., +Ritters Wiprecht Sohn, überein, dass Wiprecht ihm den von +Hans, Sohn des +Hans von Helmstatt, nachgelassenen Teil von Bischofsheim, den dieser dem Wiprecht verkauft hatte, gegen ein Leibgeding von 25 fl an Weihnachten übergibt. Würden Hans von Helmstatt oder seine Erben mit der Zahlung in Verzug geraten, so sollte Wiprecht unterdessen über den Teil von Bischofsheim verfügen. Siegler: Aussteller, Erhard von Helmstatt, Bernhard von Helmstatt

Bischof Johann von Worms gibt als Lehensherr seine Zustimmung, dass Hans von Helmstatt, Sohn des +Hans, seinen Teil an Bischofsheim, sein Viertel am Biegelhof ("Buchelbach") und seinen Teil an Flinsbach ("Flensz-"), die er von +Wiprecht von Helmstatt geerbt hatte, an dessen Sohn Wiprecht verkauft. Der Konsens wird durch die Pressel mit der Verkaufsurkunde verbunden. Siegler: Aussteller

Hans von Helmstatt, +Reinhards Sohn, bestätigt, dass er als Seelgerät bestimmt hat, dass man in der Bischofsheimer Kirche und Kapelle täglich beim Erheben des Sakraments den "lieblichen gesang Recordare virgo mater" singt. Er verspricht, dafür dem Pfarrer und den vier bepfründeten Priestern 40 fl zu geben, wofür sie sich eine Jahresgült von 2 fl kaufen sollen. Tut er dies nicht zu Lebzeiten, so sollen seine Erben die Zahlung ein Vierteljahr nach seinem Tod nachholen. Siegler: Aussteller

Hans von Helmstatt verspricht im Beisein des Pfarrers, seinem Keller Jost die noch ausstehenden 52 fl Schulden sowie 5 fl und etliche Röcke Jahreslohn, die am 15. August (ULF "wurtzewyhe") fällig werden, am 15. August zu zahlen, nachdem er einen Teil der Schuld jetzt getilgt hat. Siegler: Aussteller
