Kaufbrief

Regest: Jörg Gießer, Bürger zu Reutlingen, bekennt, daß er dem Maurin Schnitzer, Bürger zu Reutlingen, und allen seinen Erben verkauft hat 1/2 Gulden rheinisch, zu 30 Kreuzer gerechnet, steten jährl. Zins, jährlich zu geben auf Weihennächten aus seiner Wiese, die 1 Mannsmahd groß und gelegen ist in der Rietwies auf der einen Seite an Hans Yedellins Wiese und auf der andern Seite am Pharrenwieslin. Ist sonst zinsfrei und niemand haft. Der Kauf ist geschehen um 10 Gulden rheinisch Hauptguts. Bei Säumigkeit in der Zinszahlung haben der Käufer, seine Erben und Inhaber dieses Briefs das Recht, das Unterpfand darum anzugreifen und nach der Stadt Reutlingen Recht und Gewohnheit zu verganten, bis ihnen um ihren ausständigen und verfallenen Zins samt aufgelaufenen Kosten eine vollkommene Bezahlung geschehen ist. Doch hat er und jeder Inhaber des Zinsguts das Recht, den Zins jederzeit abzulösen mit 10 Gulden Hauptguts.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: (in Gretzingers Handschrift) Jörg Gebel genannt Gießer. -
Jetz Rockenstill Messerschmid
Georg Rockenstil.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1952
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen und offner Ntus (= Notarius)

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1542 Januar 20, Tag Jenners

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden

  • 1542 Januar 20, Tag Jenners

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