Urkunde

Papst Eugen IV. teilt [Johann von Merlau], Abt [von Fulda], mit, dass er auf Bitten Johanns von Buchenau, Propst von Holzkirchen, und des Konvents...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Attribution 4.0 International

1
/
1

Reference number
865
Formal description
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur
Notes
Auf der Plica ein Schreibervermerk: (G. de Callio), und ein Registraturvermerk: (Registrata gratis).

Unter der Plica links eine Taxquittung: (XXXX) [4 Grossi].

Über dem Text steht: (ad cameram); rechts oben ein weiterer Registraturvermerk.

Auch auf der Rückseite zahlreiche Kanzleivermerke, darunter die Namen: (Ia[cobus] de Ugemis [?]), (P[etrus] de Magio), (Ia[cobus] de Ugollius), (B. Valven[sis] [?]).

Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Florentie anno incarnationis Dominice millesimoquadringentesimotricesimoquarto duodecimo Kalendas Aprilis pontificatus nostri anno quinto

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Eugen IV. teilt [Johann von Merlau], Abt [von Fulda], mit, dass er auf Bitten Johanns von Buchenau, Propst von Holzkirchen, und des Konvents von Holzkirchen diesen aufgrund der durch Krieg und andere Widrigkeiten erlittenen Verluste die Pfarreien in Helmstadt und Uettingen inkorporiert. Besonders aus dem Besitz einer Mühle, die jährlich 400 Malter Weizenmehl oder Getreide (siliginis sive bladi) produzierte, sind mehr als 6000 rheinische Gulden entfremdet worden, da die Mühle von der weltlichen Macht vernachlässigt wurde. Der Propst, der durch beide Eltern von vornehmer Herkunft ist, und die Mönche der Propstei können so nicht auf angemessene Weise ernährt werden. Deshalb werden die Pfarreien von Helmstadt und Uettingen, die bereits vorher durch die Mönche verwaltet wurden, mit allen Rechten und allem Zubehör der Propstei dauerhaft übertragen. Sollten die jährlichen Einkünfte und Erträge der Propstei und der beiden Pfarreien 316 Mark Silber nicht übersteigen, wird der apostolische Stuhl für den Zustand der Propstei und der Pfarreien Sorge tragen. Mit der Umsetzung dieser Vorhaben wird Abt Johann beauftragt. Für die Besetzung der Pfarrstellen sollen Propst Johann und der Konvent zuständig sein. Über die dazugehörigen Besitzungen und Rechte können sie dauerhaft und frei verfügen, genauso wie über die Erträge und Einkünfte; die Zustimmung der Bewohner dieses Sprengels ist nicht erforderlich. Andere päpstliche Urkunden sollen keine aufschiebende Wirkung haben und die genannten Pfarreien nicht betreffen. Propst und Konvent sind gehalten, gemeinsam den mit den Pfarreien zusammenhängenden seelsorgerischen Verpflichtungen nachzukommen. Ausstellungsort: Florenz. Pastoralis officii. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bulle: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1434 Maerz 21 Apostelstempel.jpg|Apost...

Context
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1431-1440
Holding
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Date of creation
1434 März 21

Other object pages
Last update
10.06.2025, 9:13 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Hessisches Staatsarchiv Marburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1434 März 21

Other Objects (12)