Kriegskunde | Subskribentenliste
Die Kriegsschule, oder die Theorie eines jungen Kriegsmannes in allen militairischen Unternehmungen : aus den berühmtesten Kriegsbüchern gezogen, und zusammen gesetzet, nebst 76. Plan in Kupfer gestochen, so einem besondern Band ausmachen
- Alternative title
-
militärischen zusammengesetzt
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Sc.mil. 6 d
- VD18
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VD18 14502488-901
- Dimensions
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8°
- Extent
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IV S., [8] Bl., 535 S., [76] gef. Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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76 Ill. (Kupferst.)
Subskribentenliste Bl. [3-8]
Verfasser ermittelt in Holzmann/Bohatta II, 12531
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
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Wien
- (who)
-
gedruckt und verlegt bey Joh. Thom. Edl. v. Trattnern, k. k. Hofbuchdruckern und Buchhändlern
- (when)
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1777.
- Creator
- Contributor
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10692030-6
- Last update
-
16.04.2025, 8:44 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Kriegskunde
- Subskribentenliste
Associated
- Browne, George
- Trattner, Johann Thomas von
- gedruckt und verlegt bey Joh. Thom. Edl. v. Trattnern, k. k. Hofbuchdruckern und Buchhändlern
Time of origin
- 1777.
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Publication. Demnach von der auf Ihro Kayserl. Majestät speciellen Befehl, angeordneten Commission wegen Ankauf- und Podraedirung des Brandweins, für das künftige 1769. und darauf folgende 1770ste Jahr, abermals Lieferungen von Brandwein, entweder nach St. Petersburg oder Nowogorod, anverlanget werden ...

Publication. Demnach beym Kayserl. General-Gouvernement E. E. Rath zu Dörpt angesuchet; daß publiciret werden möchte: wasmassen es die Nothwendigkeit erheische; daß eine Revision über die Begräbnisse, Chöre und Bäncke der dortigen St. Johannis-Kirche gehalten werde, um dadurch sowohl die Einkünfte besagter Kirche auf einen sichern und ordentlichen Fuß zu setzen, als auch im Stande zu seyn, die dieser Kirche bisher entzogene Recognitions-Gelder einfordern zu können, und ein richtiges Inventarium zu legen ...

Publication. Demnach beym Kaiserl. General-Gouvernement zur Beschwerde vorgebracht worden, daß unerachtet der unterm 16. Augusti 1762. im Lande ergangenen Publication, mittelst welcher die Herren Possessores derer publiquen und privaten Güter moniret worden, die nach denen vorigen Verfügungen erbauete Officier-Quartier-Häuser in volkommenen brauchbaren Stand setzen, und auf denen Gütern wo keine Quartier-Häuser befindlich, dergleichen aufbauen zu lassen, dennoch auf verschiedenen Gütern, theils gar keine Quartier-Häuser erbauet ...
