Bestand
Bundesgerichtshof (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde aufgrund Artikel 95 GG in Verbindung
mit §§ 12 und 123 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 27.
Januar 1877 (RGBl. S. 41) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. September
1950 (BGBl. S. 513 ff.) als oberster Gerichtshof des Bundes für Zivil-
und Strafsachen mit Sitz in Karlsruhe errichtet. Er ist die höchste
Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
In
Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung
und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der
Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde im
Bereich der Landgerichte und Oberlandesgerichte. In Patentsachen ist
der Bundesgerichtshof zuständig für Revisionen und Rechtsbeschwerden
gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts, das seinerseits für
Beschwerden gegen Entscheidungen des Deutschen Patentamtes zuständig
ist. In Strafsachen verhandelt und entscheidet der Bundesgerichtshof
über das Rechtsmittel der Revision gegen die Urteile der
Oberlandesgerichte sowie gegen die Urteile der Landgerichte, soweit
nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist.
Beim BGH bestehen derzeit zwölf Zivilsenate mit einem
Hilfssenat für Patentrecht (Zivilsenat Xa) und fünf Strafsenate, wobei
der fünfte Strafsenat seinen Sitz zunächst in Berlin hatte. Dieser
wurde im Jahre 1997 nach Leipzig verlegt. Daneben existieren acht
Spezialsenate: Große Senate (Großer Senat für Zivilsachen, des Großer
Senat für Strafsachen und Vereinigte Große Senate. Die Zuständigkeit
ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, dem Deutschen Richtergesetz, der
Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der
Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz), Kartellsenat,
Dienstgericht des Bundes, Senat für Notarsachen, Senat für
Anwaltssachen, Senat für Patentanwaltssachen, Senat für
Landwirtschaftssachen, Senat für Wirtschaftsprüfersachen, Senat für
Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.
Neben der Präsidentin sind am Bundesgerichtshof 128 Richter in
den Senaten tätig, darunter 17 Vorsitzende Richter. Die
Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof sind zuständig für
richterliche Handlungen in Ermittlungsverfahren.
Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten
Gerichtshöfe des Bundes ist außerdem ein Gemeinsamer Senat der
obersten Gerichtshöfe des Bundes eingerichtet. Rechtsgrundlage bildet
das Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der
obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) vom 19. Juni 1968, BGBl.
I, Seite 661.
Der BGH gehört zum
Geschäftsbereich des BMJ.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Die ersten Abgaben erfolgten
im Jahr 1986.
Archivische Bewertung und
Bearbeitung
Bei der Überlieferungsbildung ist
zu beachten, dass die Prozessakte regelmäßig bei der Vorinstanz
geführt wird. Diese enthält alle für das Verständnis des Einzelfalls
wesentlichen Schriftstück, da gemäß § 19 Abs. 2 GO „Die im Verfahren
vor dem Bundesgerichtshof entstehenden Akten [...] grundsätzlich mit
den nach Erledigung des Rechtsmittels zuzuleitenden Akten der
Vorinstanzen zu vereinigen [sind]." In Strafverfahren führt die
zuständige Staatsanwaltschaft die Verfahrensakte. In Strafverfahren,
die erstinstanzlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurden (§ 134
GVG sah dies seinerzeit noch vor, 1975 fiel dieser Paragraph fort),
verblieben die vor dem Bundesgerichtshof entstandenen Akten nicht beim
Bundesgerichtshof, sondern gingen urschriftlich, d.h. im Original, in
die Überlieferung des Generalbundesanwaltes. In den Akten des
Generalbundesanwalts finden sich daher u.a.
·
die Niederschriften der öffentlichen Verhandlung (mit handschriftliche
Änderung, unterzeichnet vom Senatspräsidenten und dem Urkundenbeamten
des BGH),
· die Entscheidung des BGH mit
handschriftlichen Änderungen und Streichungen (Urschrift),
· aber auch sonstige, weniger bedeutsame
Dokumente.
Beim BGH verbleiben lediglich sog.
Retentakten. Die Überlieferungsbildung setzt folglich in Beschwerden
und Revisionen bei den Vorinstanzen und den jeweilig zuständigen
Staatsanwaltschaften an.
Gemäß Empfehlung der
ARK sichert das Bundesarchiv Retentakten zu historisch relevanten
Urteilen.
Die Auswahl umfaßt
- Die durch den BGH als historisch wertvoll bezeichneten
Akten.
- Die in die Amtliche Sammlung bzw. das
Nachschlagewerk des BHG aufgenommenen Prozesse.
- Prozesse zu den Deliktarten §§ 174-176 StGB, § 181 StGB, §§
211-213 StGB, § 218 StGB sowie Verbrechen gegen die
Menschlichkeit.
Die Bearbeitung ist im Januar
2017 begonnen worden.
Erfaßt werden
Aktenzeichen, Deliktart und Laufzeit der Akte. Eine Recherche nach
diesen Daten ist außerhalb der 60jährigen Schutzfrist
möglich.
Inhaltliche Charakterisierung:
Verfahrensakten des 3. und 5. Strafsenates (Jahrgänge 1952-1997) sowie
des I. bis V. Zivilsenats 1950-1965. Bisher wurden keine Generalakten
abgegeben.
Erschließungszustand:
Abgabeverzeichnisse; Kopien von Aktenkontrollen und Nummernbüchern des
BGHs werden jahrgangsweise im Magazin am Ende des Bestands
gelagert.
Vorarchivische Ordnung: Der BGH
führt Verfahrensakten (Retenakten), die jeweils sein Urteil und
Durchschriften der Schriftsätze der Parteien in der Revisionsinstanz
enthalten. Die Prozessakten einschließlich der Unterlagen, die beim
BGH entstanden sind, gehen urschriftlich zurück an die Vorinstanz. Die
Überlieferungsbildung findet bei den Staatsarchiven der Länder
statt.
In der Bibliothek des BGH befindet sich
eine Sammlung aller seiner Entscheidungen.
Zitierweise: BArch B
283/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 283
- Umfang
-
97466 Aufbewahrungseinheiten; 506,7 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Justiz
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Bundesgerichtshof (BGH), 1950-
Entstanden
- 1950-