Bestand
Bundesgerichtshof.- Organisationsunterlagen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde aufgrund Artikel 95 GG in Verbindung
mit §§ 12 und 123 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 27.
Januar 1877 (RGBl. S. 41) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. September
1950 (BGBl. S. 513 ff.) als oberster Gerichtshof des Bundes für Zivil-
und Strafsachen mit Sitz in Karlsruhe errichtet. Er ist die höchste
Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
In
Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung
und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der
Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde im
Bereich der Landgerichte und Oberlandesgerichte. In Patentsachen ist
der Bundesgerichtshof zuständig für Revisionen und Rechtsbeschwerden
gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts, das seinerseits für
Beschwerden gegen Entscheidungen des Deutschen Patentamtes zuständig
ist. In Strafsachen verhandelt und entscheidet der Bundesgerichtshof
über das Rechtsmittel der Revision gegen die Urteile der
Oberlandesgerichte sowie gegen die Urteile der Landgerichte, soweit
nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist.
Beim BGH bestehen derzeit zwölf Zivilsenate mit einem
Hilfssenat für Patentrecht (Zivilsenat Xa) und fünf Strafsenate, wobei
der fünfte Strafsenat seinen Sitz zunächst in Berlin hatte. Dieser
wurde im Jahre 1997 nach Leipzig verlegt. Daneben existieren acht
Spezialsenate: Große Senate (Großer Senat für Zivilsachen, des Großer
Senat für Strafsachen und Vereinigte Große Senate. Die Zuständigkeit
ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, dem Deutschen Richtergesetz, der
Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der
Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz), Kartellsenat,
Dienstgericht des Bundes, Senat für Notarsachen, Senat für
Anwaltssachen, Senat für Patentanwaltssachen, Senat für
Landwirtschaftssachen, Senat für Wirtschaftsprüfersachen, Senat für
Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.
Neben der Präsidentin sind am Bundesgerichtshof 128 Richter in
den Senaten tätig, darunter 17 Vorsitzende Richter. Die
Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof sind zuständig für
richterliche Handlungen in Ermittlungsverfahren.
Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten
Gerichtshöfe des Bundes ist außerdem ein Gemeinsamer Senat der
obersten Gerichtshöfe des Bundes eingerichtet. Rechtsgrundlage bildet
das Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der
obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) vom 19. Juni 1968, BGBl.
I, Seite 661.
Der BGH gehört zum
Geschäftsbereich des BMJ.
Zitierweise: BArch B
283-ORG/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch B 283-ORG
- Extent
-
111 Aufbewahrungseinheiten; 0,0 laufende Meter
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Justiz
- Provenance
-
Bundesgerichtshof (BGH), 1950-
- Date of creation of holding
-
1950 -
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Associated
- Bundesgerichtshof (BGH), 1950-
Time of origin
- 1950 -