Bestand
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.- Organisationsunterlagen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Der Generalbundesanwalt bzw. die Generalbundesanwältin (bis 1956
Oberbundesanwalt beim BGH) ist aufgrund der §§ 141 ff. des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 27. Januar 1877 (RGBl S. 41)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. September 1950 (BGBl S. 513 ff.) als
Leiter der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof eingesetzt. Er
übt in den zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im ersten
Rechtszug gehörenden Strafsachen (insbesondere bei
Staatsschutzdelikten) auch bei diesen Gerichten bei besonderer
Bedeutung der Fälle das Amt der Staatsanwaltschaft aus (§ 142 a GVG).
Er fungiert zudem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz als ein "Anwalt" des Bundes. Ihm ist die Vertretung in
Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren übertragen, die den
Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof,
bis zu seiner Auflösung 2003 das Bundesdisziplinargericht sowie die
Bundesanwaltschaft selbst betreffen.
Zu den
Aufgabenbereichen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
gehören im Wesentlichen:
· die erstinstanzliche
Verfolgung von Straftaten gegen die innere Sicherheit und die äußere
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
· die
erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten nach dem deutschen
Völkerstrafgesetzbuch
· die Mitwirkung an den
Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des
Bundesgerichtshofes.
Bis zur Gründung des
Bundesamtes für Justiz (Bestand B 453) im Dezember 2006 war er
zuständig für das Registerwesen und führte u.a. das
Bundeszentralregister, an welches das Gewerbezentralregister
angeschlossen ist.
Der Generalbundesanwalt bzw.
die Generalbundesanwältin ist ein politischer Beamter bzw. eine
politische Beamtin. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident
kann den Generalbundesanwalt bzw. die Generalbundesanwältin jederzeit
in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Das Weisungsrechts des
Bundesministers der Justiz gegenüber dem Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof wird in B 141/503465 diskutiert.
Vor 2007 gliederten sich die Fachabteilungen der Dienststelle des
Generalbundesanwalts in eine Abteilung für Revisionsverfahren (Abt.
I), eine Abteilung für Strafsachen gegen die innere Sicherheit (Abt.
II) und eine Abteilung für Strafsachen gegen die äussere Sicherheit
(Abt. III).
Heute gibt es neben den dem GBA
direkt unterstellten Referaten "Presse und Öffentlichkeitsarbeit"
sowie "Sonderaufgaben" folgende Abteilungen:
Abteilung ZS - Zentrale Aufgaben; Spionage
Abteilung R - Revision
Abteilung TE -
Terrorismus.
Der Sitz des Generalbundesanwalts
ist Karlsruhe. Die in Berlin ansässige, zur Revisionsabteilung
gehörende Dienststelle wurde 1997 zusammen mit dem 5. Strafsenat nach
Leipzig verlagert.
Die Generalbundesanwältinnen
und Generalbundesanwälte der Bundesrepublik Deutschland ab 1950:
Dr. Carlo Wiechmann (Oberbundesanwalt), 7. Okt. 1950
- 31. März 1956
Dr. h.c. Max Güde, 1. Apr. 1956
- 26. Okt. 1961
Wolfgang Fränkel, 23. März 1962
- 24. Juli 1962
Ludwig Martin, 07. Apr. 1963 -
30. Apr. 1974
Siegfried Buback, 31. Mai 1974 -
7. Apr. 1977
Prof. Dr. Kurt Rebmann, 01. Juli
1977 - 31. Mai 1990
Alexander von Stahl, 1.
Juni 1990 - 6. Juli 1993
Kay Nehm, 7. Febr. -
31. Mai 2006
Prof. Monika Harms, 1. Juni 2006 -
30. Sept. 2011
Harald Range seit Nov.
2011
Zitierweise: BArch B
362-ORG/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 362-ORG
- Umfang
-
133 Aufbewahrungseinheiten; 0,0 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Justiz
- Provenienz
-
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), 1950-
- Bestandslaufzeit
-
1953 -
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), 1950-
Entstanden
- 1953 -