Bestand
Amtsgerichtsgefängnis Ludwigsburg: Rechnungen (Bestand)
Vorbemerkung: Im Jahr 1811 (Reg.bl. 1811, S. 437) wurde in jedem württembergischen Oberamt ein Königliches Oberamtsgericht eingerichtet, dessen Sprengel sich in der Regel mit dem Oberamtsbezirk deckte. Bei jedem Oberamtsgericht befand sich ein Oberamtsgerichts-Bezirksgefängnis, das 1824 der Aufsicht des neugebildeten Strafanstaltskollegiums unterstellt wurde (Reg.bl. 1824, S. 589 ff.) In den seit der Umwandlung der Oberamtsgerichte in Amtsgerichte (15. Mai 1879) als "Amtsgerichtsgefängnisse" bezeichneten Strafanstalten wurden die von den bürgerlichen Gerichten erkannten Haftstrafen abgebüßt, sofern sie von kürzerer Dauer waren oder soweit nicht ihre Vollziehung im Landesgefängnis angeordnet war. Weiterhin waren die amtsgerichtlichen Gefängnisse zur Verwahrung von Untersuchungsgefangenen bestimmt. Sie konnten in besonderen Fällen auch der Vollziehung von militärgerichtlich erkannten Freiheitsstrafen und der Abbüßung der von den Justizbehörden erkannten dienstlichen und gemeinrechtlichen Ordnungsstrafe der Haft dienen (Vgl. Dienst- und Hausordnung für die amtsgerichtlichen Gefängnisse vom 4. März 1899, Reg.bl. 1899, S. 162 ff.). Der Sprengel des Amtsgerichts Ludwigsburg und damit des dortigen Amtsgerichtsgefängnisses war identisch mit dem Oberamt Ludwigsburg, das 20 Gemeinden umfaßte. Durch Verfügung des Justizministeriums vom 31. Mai 1888 und Erlaß an das Königliche Strafanstaltenkollegium vom selben Tag (Nr. 4621 und 4639) wurde die Verpflegung und Verköstigung der Gefangenen beim Amtsgericht Ludwigsburg auf unmittelbare Rechnung des Staates übernommen. Durch Erlaß vom 10. Juli 1888 Nr. 5689 wurde die Einführung dieser Maßnahme auf den 15. August desselben Jahres angeordnet. Mit der Führung der zu diesem Zweck eingerichteten Gefängniskasse wurde der amtsgerichtliche Kassenbeamte beauftragt. Ihre Prüfung oblag der Oberrechnungskammer. (Vgl. dazu Verfügung des Justizministeriums vom 31. Dezember 1902 betr. die Gerichtskosten in Strafsachen, Anhang II: Vorschriften über den Regiebetrieb bei den amtsgerichtlichen Gefängnissen und den Untersuchungsgefängnissen der höheren Gerichte, Amtsbl. 1902, S. 315 ff.). Die nachstehend verzeichneten Rechnungen der Gefängniskasse bildeten ursprünglich einen Bestandteil des aus dem Finanzarchiv stammenden und nur summarisch inventarisierten Bestandes E 225/226 (Neuere Rechnungen). Die EDV-gestützte Verzeichnung des um 1970 verselbständigten Rechnungsbestandes F 1/281 besorgte im Jahr 1992 der Zeitangestellte Harald Exner unter Anleitung von Archivrat Dr. Peter Müller. Die Reinschrift fertigte Hildegard Aufderklamm. Die Abschlußkorrekturen und die Formulierung des Vorwortes übernahm die Unterzeichnete. Weitere Unterlagen zum Amtsgericht Ludwigsburg finden sich im Bestand F 281 I-III. Der Bestand F 1/281: Amtsgerichtsgefängnis Ludwigsburg, Rechnungen, umfaßt 23 Archivalieneinheiten im Umfang von 0,2 lfd. Regalmetern. Ludwigsburg, im August 1994 Dr. Marlene Meyer-Gebel
- Bestandssignatur
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                Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/281
 
- Umfang
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                23 Bände (0,2 lfd. m)
 
- Kontext
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                Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Justizministerium >> Amtsgerichtsgefängnisse
 
- Bestandslaufzeit
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                1888-1911
 
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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                        18.04.2024, 10:40 MESZ
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1888-1911
