Bestand
Württembergischer Landeskommandant (Bestand)
Inhalt und Bewertung
1. Der Württembergische Landeskommandant
Durch das Reichsgesetz über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr vom 6. März 1919, das auch für Bayern, Sachsen und Württemberg galt, wurde die Bildung einer vorläufigen, 400.000 Mann starken Reichswehr beschlossen. Sie sollte in erster Linie die Freiwilligenverbände zusammenfassen, die damit eine reichsrechtliche Legitimation erhalten sollten. Ohnehin von ständigen Umorganisationen betroffen, musste die Reichswehr nach Abschluss des Versailler Friedensvertrags auf 100.000 Mann reduziert werden. Ihre endgültige Form erhielt sie auf der Grundlage des Reichswehrgesetzes vom 23. März 1921, durch das Württemberg endgültig sein Recht auf eigene Truppen verlor.
Die Institution der Landeskommandanten wurde durch das Gesetz vom 6. März 1919 geschaffen und im Gesetz vom 23. März 1921 beibehalten. Die Landeskommandanten Bayerns, Sachsens und Württembergs, die auf Vorschlag der jeweiligen Landesregierung vom Reichspräsidenten ernannt wurden, besaßen im Widerspruch zu ihrer Amtsbezeichnung keine militärische Befehlsgewalt. Sie hatten innerhalb der Reichswehr, vor allem bei Stellenbesetzungen und bei der Ergänzung des Reichsheeres, die Interessen der Länder zu vertreten und die Landesregierungen über die Länder berührende Reichswehrangelegenheiten zu informieren. In erster Linie durch Vorschläge und Stellungnahmen beteiligten sich die Landeskommandanten bei weiteren Anpassungen des Heeres an die neuen Bedingungen.
Der Württembergische Landeskommandant nahm in diesem Rahmen vielfältige Aufgaben wahr. Er war vor allem befasst mit Finanz- und Personalangelegenheiten, mit der Konzeption eines neuen Wehrrechts sowie mit der Klärung des Verhältnisses der Reichswehr zu anderen Sicherheitsorganen, z.B. zur Polizei. Des Weiteren war der Württembergische Landeskommandant beteiligt bei der Vorbereitung von Publikationen zur Geschichte des XIII. (königlich-württembergischen) Armeekorps im Ersten Weltkrieg. Ihm unterstand zeitweilig das Kriegsarchiv (vgl. M 1/11), dessen Besitzverhältnisse während der Umstrukturierung 1919-1923 ebenfalls geklärt werden mussten. Schließlich nahm der Württembergische Landeskommandant auch Repräsentationsaufgaben wahr.
Lit.:
BLENK, Karl Richard, Die Kommandogewalt in der deutschen Reichswehr, Murnau 1931 (Diss. München 1930), S. 33, 40f. und 49f.
MEIER-WELCKER, Hans/ GROOTE, Wolfgang von, Handbuch zur deutschen Militärgeschichte, Bd. 6: Reichswehr und Republik (1918-1933), Frankfurt 1970, S. 134.
2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes
Der Bestand M 365 wurde vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart nach dem Zweiten Weltkrieg vom aufgelösten Heeresarchiv Stuttgart übernommen. Als einziger Bestand der M-Serie enthält er Schriftgut von Truppen und Institutionen der Reichswehr aus der Zeit nach 1921/22, als Württemberg sein Recht auf eigene Truppen durch das Gesetz vom 23. März 1921 verloren hatte.
Den größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen zu Personalangelegenheiten, vor allem zur Versorgung von Militärangehörigen nach dem Ende des Krieges und zur Übernahme württembergischer Offiziere in die Reichswehr. Einzelne Akten betreffen Neuregelungen im Militärwesen nach Kriegsende in den Bereichen Innere Sicherheit, Finanzen, Zeremoniell, Wehrrecht, Kriegsarchiv, Armeemuseum sowie Repräsentationsangelegenheiten des Landeskommandanten. Teil des Bestandes sind auch Unterlagen über militärhistorische Publikationen, in erster Linie Manuskripte.
Der Bestand M 365 wurde 1936 summarisch verzeichnet, jedoch mit zum Teil unzureichenden Titelaufnahmen und fehlenden Laufzeiten.
Nach der ersten Verzeichnung von 1936 wurden alle vier Brieftagebücher des Landeskommandanten sowie sechs der sieben Kassenakten kassiert. Von den Kassenakten verblieben lediglich die Unterlagen zur Abwicklung der Bodemer-Stiftung (Bü 36) im Bestand. In den Bestand eingegliedert wurden vermutlich nach dem Zweiten Weltkrieg Akten über die Klärung der Eigentumsverhältnisse des Stuttgarter Kriegsarchivs (
1. Der Württembergische Landeskommandant: Durch das Reichsgesetz über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr vom 6. März 1919, das auch für Bayern, Sachsen und Württemberg galt, wurde die Bildung einer vorläufigen, 400.000 Mann starken Reichswehr beschlossen. Sie sollte in erster Linie die Freiwilligenverbände zusammenfassen, die damit eine reichsrechtliche Legitimation erhalten sollten. Ohnehin von ständigen Umorganisationen betroffen, musste die Reichswehr nach Abschluss des Versailler Friedensvertrags auf 100.000 Mann reduziert werden. Ihre endgültige Form erhielt sie auf der Grundlage des Reichswehrgesetzes vom 23. März 1921, durch das Württemberg endgültig sein Recht auf eigene Truppen verlor. Die Institution der Landeskommandanten wurde durch das Gesetz vom 6. März 1919 geschaffen und im Gesetz vom 23. März 1921 beibehalten. Die Landeskommandanten Bayerns, Sachsens und Württembergs, die auf Vorschlag der jeweiligen Landesregierung vom Reichspräsidenten ernannt wurden, besaßen im Widerspruch zu ihrer Amtsbezeichnung keine militärische Befehlsgewalt. Sie hatten innerhalb der Reichswehr, vor allem bei Stellenbesetzungen und bei der Ergänzung des Reichsheeres, die Interessen der Länder zu vertreten und die Landesregierungen über die Länder berührende Reichswehrangelegenheiten zu informieren. In erster Linie durch Vorschläge und Stellungnahmen beteiligten sich die Landeskommandanten bei weiteren Anpassungen des Heeres an die neuen Bedingungen. Der Württembergische Landeskommandant nahm in diesem Rahmen vielfältige Aufgaben wahr. Er war vor allem befasst mit Finanz- und Personalangelegenheiten, mit der Konzeption eines neuen Wehrrechts sowie mit der Klärung des Verhältnisses der Reichswehr zu anderen Sicherheitsorganen, z.B. zur Polizei. Des Weiteren war der Württembergische Landeskommandant beteiligt bei der Vorbereitung von Publikationen zur Geschichte des XIII. (königlich-württembergischen) Armeekorps im Ersten Weltkrieg. Ihm unterstand zeitweilig das Kriegsarchiv (vgl. M 1/11), dessen Besitzverhältnisse während der Umstrukturierung 1919-1923 ebenfalls geklärt werden mussten. Schließlich nahm der Württembergische Landeskommandant auch Repräsentationsaufgaben wahr.
2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand M 365 wurde vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart nach dem Zweiten Weltkrieg vom aufgelösten Heeresarchiv Stuttgart übernommen. Als einziger Bestand der M-Serie enthält er Schriftgut von Truppen und Institutionen der Reichswehr aus der Zeit nach 1921/22, als Württemberg sein Recht auf eigene Truppen durch das Gesetz vom 23. März 1921 verloren hatte. Den größten Teil des Bestandes bilden Unterlagen zu Personalangelegenheiten, vor allem zur Versorgung von Militärangehörigen nach dem Ende des Krieges und zur Übernahme württembergischer Offiziere in die Reichswehr. Einzelne Akten betreffen Neuregelungen im Militärwesen nach Kriegsende in den Bereichen Innere Sicherheit, Finanzen, Zeremoniell, Wehrrecht, Kriegsarchiv, Armeemuseum sowie Repräsentationsangelegenheiten des Landeskommandanten. Teil des Bestandes sind auch Unterlagen über militärhistorische Publikationen, in erster Linie Manuskripte. Der Bestand M 365 wurde 1936 summarisch verzeichnet, jedoch mit zum Teil unzureichenden Titelaufnahmen und fehlenden Laufzeiten. Nach der ersten Verzeichnung von 1936 wurden alle vier Brieftagebücher des Landeskommandanten (1919-1930) sowie sechs der sieben Kassenakten (1915-1934) kassiert. Von den Kassenakten verblieben lediglich die Unterlagen zur Abwicklung der Bodemer-Stiftung (Bü 36) im Bestand. In den Bestand eingegliedert wurden vermutlich nach dem Zweiten Weltkrieg Akten über die Klärung der Eigentumsverhältnisse des Stuttgarter Kriegsarchivs (Bü 37). Der Bestand wurde im Jahr 2005 von Archivreferendar Stefan Sudmann unter Anleitung von Dr. Wolfgang Mährle neu verzeichnet. Der Bestand M 365 enthält nach der Neuverzeichnung 37 Büschel und umfasst nach erfolgter Verpackung 1,0 lfd. m. Stuttgart, im Juli 2005 Stefan Sudmann Dr. Wolfgang Mährle
Literatur: BLENK, Karl Richard, Die Kommandogewalt in der deutschen Reichswehr, Murnau 1931 (Diss. München 1930), S. 33, 40f. und 49f. MEIER-WELCKER, Hans/ GROOTE, Wolfgang von, Handbuch zur deutschen Militärgeschichte, Bd. 6: Reichswehr und Republik (1918-1933), Frankfurt 1970, S. 134.
- Reference number of holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 365
- Extent
-
37 Bü
- Context
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Militärische Bestände 1871-ca. 1920 >> Behörden und Formationen >> Nachkriegsformationen >> Reichswehrformationen (Übergangsheer)
- Related materials
-
Lit.:
BLENK, Karl Richard, Die Kommandogewalt in der deutschen Reichswehr, Murnau 1931 (Diss. München 1930), S. 33, 40f. und 49f.
MEIER-WELCKER, Hans/ GROOTE, Wolfgang von, Handbuch zur deutschen Militärgeschichte, Bd. 6: Reichswehr und Republik (1918-1933), Frankfurt 1970, S. 134.
- Date of creation of holding
-
(1916 - 1917) 1919 - 1933
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 3:09 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- (1916 - 1917) 1919 - 1933