Akten

Supplicationis Auseinandersetzung um Markierung der städtischen Grenzen

Kläger: (2) Friedrich Wilhelm, Herzog von Mecklenburg-Schwerin

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Friedrich Wagner (A), Dr. Johannes Oldenburg (P)

Fallbeschreibung: Der Kl. beschwert sich, er habe mit Wissen der Bekl. und des Gouverneurs von Mellin mehrere Schlagbäume bei Lübow und Metelsdorf setzen lassen zur Verhinderung von Holzdiebstählen, diese seien aber von Wismarer Seite von einer 100 Mann starken Truppe niedergerissen worden. Der Kl. fordert Aufklärung des Vorfalls und Schadensersatz, das Tribunal verlangt am 24.07. einen Bericht von den Bekl. und informiert am 27.07. den schwedischen König über den Vorfall. Am 30.07. rechtfertigen die Bekl. ihr Tun damit, daß der Küchmeister von Mecklenburg auf den Dämmen der Stadt bei Lübow und Metelstorf Schlagbäume setzen lassen hat, die den Wismarer Handel behindern. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 04.09.1694 mit. Am 22.04.1695 berichten die Bekl. von einer Citatio aus Wetzlar, die der Kl. erwirkt haben soll wegen der Grenzverletzung und erbitten königlichen Schutz und Verhaltensmaßregeln. Das Tribunal weist den Rat am 23.04. an, die Citatio des RKGs abzuweisen und informiert die schwedische Krone am selben Tag. Diese antwortet am 11.05., sie habe ihre Gesandten am Kaiserhof und in Regensburg beauftragt, den kgl. Unwillen über diese Citatio darzutun und fordert das Tribunal dazu auf, diesen Unwillen auch dem Kammerboten mitzuteilen. Das Tribunal diskutiert am selben Tag Maßnahmen, wie dies umzusetzen sei. Am 31.05. bitten die Bekl., mit dem Prozeß vor dem Tribunal fortzufahren, dem Kl. alle Prozesse vor anderen Gerichten zu untersagen und um Verhaltsmaßregeln, was sie bei Übergabe eines RKG-Mandats zu tun hätten. Am selben Tag erteilt das Tribunal diese Hinweise und fordert den Kl. auf, den Prozeß vor dem RKG einzustellen und seine Klage vor dem Tribunal weiterzuführen. Am 29.06. legt der RKG-Bote die Citatio vor, wird vom Rat an das Tribunal verwiesen, das das Schreiben annimmt und unter Protest am selben Tag an den schwedischen König schickt und den Boten auffordert, die Stadt zu verlassen. Am 08.07. unterrichtet das Tribunal zudem die Botschafter am Kaiserhof in Wien, Graf Oxenstierna und den Gesandten auf dem Regensburger Reichstag Snolsky. Am 16.07. antwortet der schwedische König, er habe seine Gesandten angewiesen, in Wien und Regensburg gegen diese Übertretung des Westfälischen Friedens zu protestieren und den mecklenburgischen Gesandten des Stockholmer Hofes verwiesen. Am 03.08. bestätigt Oxenstierna, am 31.07. Snoilsky den Erhalt der Schreiben, am 15.08. antwortet das Tribunal Snolsky, er möge, bevor er Maßnahmen auf dem Reichstag ergreife, die Befehle des Königs abwarten. Am 27.08. bittet der Wismarer Rat um Anweisung, wie man gegen die Citatio protestieren solle, das Tribunal weist ihn am 30.08. an, alles weitere ihm zu überlassen. Am 19.11. teilt Graf Oxenstierna aus Wien ein Schreiben des Kaisers an das RKG in der Sache mit, am 29.11.1695 bittet das Tribunal den schwedischen König, sich nachdrücklich für die im Westfälischen Frieden garantierten Rechte des Tribunals einzusetzen und beim Kaiser zu verlangen, daß nie wieder Ladungen des RKGs an schwedische Untertanen ausgefertigt werden. Am 27.03.1696 berichtet der Wismarer Rat, daß ihnen aus Wetzlar berichtet worden sei, daß ein Urteil des RKG dort kurz bevorstünde und erbitten Verhaltensregeln. Am 08.04.1696 berichtet Snoilsky aus Regensburg, daß er gegen das Verhalten des RKG protestiert habe und legt das Schreiben bei.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1694-1696

Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Dr. Georg Friedrich Mueg, Prokurator am RKG in Wetzlar an den Bekl. vom 13.04.1695; Protokoll der Tribunalssitzung vom 21.05.1695; Empfangsbescheinigung der Geheimen Kanzlei in Schwerin für ein Schreiben des Tribunals vom 02.07.1695; von Kammerboten Georg Friedrich Diller ausgestellte Übergabequittung für eine Citatio des RKG an den Wismarer Rat; vom 29.06.1695; Citatio des RKG an Wismarer Rat vom 12.04.1695; vom mecklenburgischen Notar Georg Havemann aufgenommene Zeugenbefragung des Hans Klahnfoß und Franz Schulz, Untertanen zu Lübow, Hans Klahnfuß und Hans Wilde, Krüger zu Lübow sowie Hedwig Hacker, Frau des Lübower Krügers, Jochim Nickel und Dorothea Coraw, Untertanen aus Metelsdorf, David Sporn, "fürstl. Einspänniger" vom 12.12.1694; Auszug aus der Relation des mecklenburgischen Geheimen Kammerrates Vermehr über eine Unterredung mit dem Wismarer Rat vom 03.07.1694; Notiz der fürstl. mecklenburgischen Geheimen Kammerräte über den Vorfall in Lübow und Metelsdorf vom 20.07.1694; Bericht des Ratssekretärs Ambrosius Emme über Entgegennahme des RKG-Mandates am 29.06.1695; Protokoll der Tribunalssitzung vom 29.06.1695; Schreiben des RKG-Prokurators Dr. Hoffmann an Bürgermeister und Rat zu Wismar vom 10.08.1695 und 27.02.1696; Auszug aus RKG-Protokoll vom 06.09.1695; Schreiben des Reichshofrates (?), Graf von Windischgrätz aus Wien an Graf Oxenstierna vom 11.11.1695; Schreiben des Gesandten Georg Friedrich von Snoilsky aus Regensburg an das Kurmainzische Direktorium vom 28.03.1696

Archivaliensignatur
(1) 3675
Alt-/Vorsignatur
Wismar W 52 (W W 2 n. 52)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 23. 1. Kläger W
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1694) 24.07.1694-20.04.1696

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09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1694) 24.07.1694-20.04.1696

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