Tektonik
01.06 Behörden und Einrichtungen der Nebenlande
Neben den Kur- und Erblanden zählten zum Herrschaftsgebiet der albertinischen Wettiner auch so genannte nicht inkorporierte Territorien, ferner Erwerbungen, die in der staatsrechtlichen Theorie zwar zu den Erblanden gerechnet wurden, die sich aber eine eigene Behördenorganisation und eigene landständische Strukturen bewahrt hatten (vgl. 1.5). Als nicht inkorporierte Lande im engen Sinn galten die Markgraftümer Ober- und Niederlausitz, das Fürstentum Querfurt, der albertinische Anteil an der gefürsteten Grafschaft Henneberg, die kursächsischen Anteile an der Herrschaft Treffurt und der Grafschaft Mansfeld sowie die Grafschaft Barby. In den im 16. Jahrhundert säkularisierten Hochstiften Meißen, Merseburg und Naumburg-Zeitz übte der Kurfürst die Landeshoheit zwar faktisch uneingeschränkt aus, tat dies formal aber als dauerhaft postulierter Stiftsadministrator, weshalb die Territorien nur mittelbar zu den Erblanden gehörten. Auch hier lebten selbständige administrativ-ständische Strukturen fort, die in den 1815 sächsisch gebliebenen Gebieten erst mit den Verfassungsreformen von 1831 endgültig beseitigt wurden. Einen Sonderfall stellen ferner die nach dem Tod Johann Georgs I. eingerichteten Sekundogeniturfürstentümer Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Merseburg und Sachsen-Zeitz dar, die für die Zeit ihres Bestehens zwar eine eigene Landesverwaltung besaßen, über die der Kurfürst jedoch eine ungeminderte Oberhoheit beanspruchte. Die besondere verfassungsrechtliche Stellung all dieser "Nebenlande" führte zu einer Behördenüberlieferung, die im Sinne des Provenienzprinzips in eigenen archivischen Bestände geführt wird. Infolge der Grenzverschiebungen nach dem Wiener Frieden von 1815 finden sich Unterlagen der nebenländischen Behörden heute auch in den Staatsarchiven der Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie im Staatsarchiv Breslau (Archivum Panstwowe we Wroclawiu). Das Archivgut der Oberlausitz verwahrt das Staatsfilialarchiv Bautzen im Archivverbund Bautzen.
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 01. Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum / Königreich Sachsen bis 1831
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27.11.2023, 08:58 MEZ
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