Urkunden
Vor Salmann, Kämmerer, Rudolf, Schultheiß, und den weltlichen Richtern Volkmar, Heinrich, Willekin und Jakob, 1345, "feria quarta proxima [post] octavam Pasche", im erzbischöflichen Hof im "Ungebodending": Gewinnt Altmünster den dritten Bann über 2 Pfd. Grundzins, fällig je zur Hälfte an Johanni und Weihnachten aus zwei unter einem Dach vereinten Häusern hinter dem Haus zum Helfandt ("Helffande"), die weiland Jakob "ad Barbam" [zum Bart] gehörten. Für dessen Tochter Elisabeth, Nonne des Klosters, wird der Gültbezug auf Lebzeit zur Verwendung für Bücher, Kleidung und anderen Bedarf vorbehalten. 6 S.: Kämmerer, Schultheiß und Richter.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Mainz, U / 1345 April 6 / I
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung. Perg. S. 1 und 4 und Siegelumschrift 2, 5 und 6 beschädigt.
- Kontext
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Urkundenbestand >> Urkunden (mit Fotos)
- Bestand
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Urkundenbestand
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.05.2023, 14:15 MESZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Altmünster Mainz
Entstanden
- 06.04.1345