Monografie | Verordnung

Jacob Friederich Ludovici, D. Prof. Publ. zu Halle und der Juristen-Facultät Assessoris, Einleitung zum Peinlichen Proceß : Darinnen, Wie sich der Richter bey vornehmender Untersuchung und inquisition in Peinlichen Sachen, so wol auch der inquisit und dessen Defensor bey Führung der zustehenden Defension, den gantzen Proceß hindurch verhalten müsse, ... Auch dabey Der Sächsische und gemeine Proceß jederzeit genau gegen einander gehalten wird : Nebst Einem Anhang Von der Art, die Acten und Registraturen in Peinlichen Sachen zu verfertigen, auch die Acten zu excerpiren und in Gerichten zu referiren

Sprache
Deutsch
Umfang
12 ungezählte Seiten, 147 Seiten, 13 ungezählte Seiten, 4°, Illustrationen
VD 18
12837881

Urheber
Erschienen
Halle : in Verlegung des Wäysen-Hauses , 1730

URN
urn:nbn:de:gbv:23-drucke/li-sbd-228-2s7
Letzte Aktualisierung
11.04.2024, 08:41 MESZ

Objekttyp

  • Verordnung ; Monografie

Beteiligte

Entstanden

  • Halle : in Verlegung des Wäysen-Hauses , 1730

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