Monografie | Verordnung
Eines Erbarn Rahts dero Stadt Hildeßheimb WachtOrdnung/ Welcher Gestalt dieselbe hinfüro bestellet und verrichtet werden soll : [Geschehen den 12 Julii 1626.]
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 17
-
7:708190W
- Extent
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[8] Bl ; 4°
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD17 Nova der SUB Göttingen). Zugl. digitaler Master.
VD17 7:708190W
- Contributor
-
Hildesheim
- Published
-
Hildeßheimb : Gössel , 1626 -
- Last update
-
26.05.2025, 3:51 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Monografie
Associated
- Hildesheim
Time of origin
- Hildeßheimb : Gössel , 1626 -
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Wir Bürgermeistere/ Raht und achtzehen Manne der Stadt Hildesheim fügen unsern Bürgern und Bürgerinnen ... hiemit zu wissen: Als bey ergangenen Concursibus Creditorum, und darinn abgesprochenen Priorität-Urtheln wegen der von Uns verwillkührter Rahts-Pfandebrieffe allerhand Streit und Mißverstände entstanden ... so haben Wir zu Wegräum- und Auffhebunge solcher Irrungen eine außdrückliche Constitution zu machen nöhtig erachtet/ wornach man sich hinfüro in solchen Fällen bey Abfassunge der Priorität-Urtheln zu richten hätte ... : Decretum den 28. Maii Anno 1679.
Wir Bürgermeistere, Sambt-Rath und Stände der Stadt Hildesheim, fügen hiemit unsern Bürgern, Soldaten, ... zu wissen; ... das boßhaffte Leute Bäume, Linden, Weiden und Hecken auf den Wällen und für den Thoren, ... ab- und umzuhauen, oder mit der Wurtzel auszurotten ... Wir aber ... obliegenden Amts halber, ernstlich zu bestraffen gemeint seyn ... : Geben unter unserem Stadt-Insiegel 4. Novembr. Anno 1740.